Anhörung - FB 61/0704/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung über das Er­gebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 800 – Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen / Heerlen - in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 800 – Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen / Heerlen - in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1.       Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage

Am 18.04.2012 wurde die Programmberatung in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich durchgeführt. Am 19.04.2012 fand die Beratung im Planungsausschuss statt. Dieser hat die Verwaltung beauftragt, die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 800 – Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen / Heerlen - zu erarbeiten und dazu die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs.1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 durchzuführen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 02. bis 15.05.2012 stattgefunden. Zum Anhörungstermin am 03.05.2012 waren ca. 20 Bürgerinnen und Bürger erschienen.

 

Nach einstimmiger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 02.07.2012 ebenfalls einstimmig die öffentliche Auslegung der I. Änderung des bebauungsplanes Nr. 800 beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 16.07. bis einschließlich 17.08.2008 statt. Parallel wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

2.       Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind 8 Eingaben von Bürgern und Bürgerinnen eingegangen, wovon einige inhaltsgleich sind.

 

Folgende Themen wurden benannt:

 

?         Kritik an der Durchführung der Offenlage während der Sommerferien

?               Wunsch zur Ansiedlung von Windkraftanlagen im Plangebiet (zusätzlich zur bzw. statt der Gewerbenutzung)

?         (teilweise) Aufgabe der weiteren Gewerbeansiedlung

?         Fehlen einer umfassenden Umweltprüfung

?         Lockerung bzw. Abschaffung der Umweltauflagen

?         fehlende Prüfung von Alternativen

 

Zum Teil decken sich die Themen mit denen der frühzeitigen Beteiligung (Windkraft, Aufgabe Gewerbeentwicklung).

 

Dass Umweltauflagen durch diese Bebauungsplanänderung gelockert werden sollen, ist nicht richtig. Vielmehr dient das Änderungsverfahren in erster Linie der Aufgabe der hohen städtebaulichen Auflagen. Eine Umweltprüfung auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben wurde durchgeführt.

 

Die Durchführung der Offenlage komplett während der Sommerferien stellt sicher nicht den Standard dar. Sofern die Zeitschiene eines Verfahrens dies zulässt, wird dies normalerweise vermieden. In diesem Fall ist dies jedoch nicht möglich, da die ohnehin geplante Bebauungsplanänderung wegen einer aktuellen Ansiedlungsanfrage eine höhere Dringlichkeit bekommen hat. Rechtliche Aspekte stehen dieser Vorgehensweise nicht entgegen. Aufgrund der seit mehreren Jahren praktizierten und von vielen Bürgern in Anspruch genommenen Möglichkeit, alle Unterlagen während der öffentlichen Auslegung auch auf der städtischen Homepage einzusehen und eine Eingabe per Mail senden zu können, ist ein persönliches Erscheinen in der Verwaltung während der Öffnungszeiten nicht mehr erforderlich. Zusätzlich zur Öffentlichen Bekanntmachung wurde zweimal per Pressemitteilung auf die Bürgerbeteiligung hingewiesen. Die Verwaltung geht daher davon aus, in angemessenem Umfang die Möglichkeit zur Information und zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt zu haben.

 

Den Anregungen wird nicht gefolgt.

 

3.       Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

Es wurden alle Behörden erneut beteiligt, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Stellungnahme abgegeben haben oder Anregungen zur Planung vorgebracht haben.

 

Drei der nun eingegangenen Stellungnahmen sind abwägungsrelevant: die des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) zur Bodendenkmalpflege sowie die inhaltsgleichen Schreiben des Nahverkehrsverbandes Rheinland (NVR) und des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) zur geplanten Bahntrasse.

 

Der Stellungnahme des LVR wird nicht gefolgt, da dem LVR nicht alle Erkenntnisse aus bereits durchgeführten Untersuchungen im Plangebiet vorliegen. Diese lassen keinerlei Funde erwarten. Entsprechend wird lediglich über den Standardhinweis in den Schriftlichen Festsetzungen auf die grundsätzliche Möglichkeit von archäologischen Funden hingewiesen.

 

Die Stellungnahmen von NVR und AVV zur Bahntrasse unterscheiden sich inhaltlich nicht vom Schreiben des AVV im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung. Da keine neueren Erkenntnisse über den genauen Verlauf der Bahnstrecke vorliegen, wird in der Stellungnahme der Verwaltung wiederholt, dass sowohl eine Trasse innerhalb des Plangebietes, unmittelbar westlich der Avantisallee, als auch östlich der Plangebietsgrenze machbar ist. Derzeit laufen Untersuchungen zu der letztgenannten Trassenvariante, die jedoch bislang nicht abgeschlossen sind. Die nun von NVR und AVV zusätzlich vorgeschlagene dritte Alternative, an der östlichen Plangebietsgrenze innerhalb des Gewerbegebietes, ist nicht umsetzbar. Hier befinden sich zum einen Anlagen der technischen Infrastruktur (nördliche Straßenanbindung, zentrales Regenrückhaltebecken, Entwässerungsmulden), zum anderen ist über die Hälfte der hier befindlichen Gewerbeflächen verpachtet und mit Solaranlagen bebaut.

 

Eine abschließende Klärung über den Trassenverlauf obliegt dem voraussichtlich erst in 2013 beginnenden Planfeststellungsverfahren. Insofern kann der Bebauungsplan nur indirekt die Bahnplanung auch nur berücksichtigen.

 

Die Bezirksregierung Arnsberg hatte in der frühzeitigen Beteiligung auf zwei ehemalige Steinkohlebergwerke im Planbereich hingewiesen. Entsprechend wurden mit Schreiben vom 19.06.2012 die Inhaber der Rechte, die EBV GmbH sowie der niederländische Staat, vertreten durch das Wirtschaftsministerium, um Stellungnahme gebeten. Der EBV erhebt keine Bedenken und teilt mit, dass eine Kennzeichnung von Flächen nicht erforderlich ist. Das niederländische Wirtschaftsministerium hat sich dazu bisher nicht inhaltlich geäußert.

 

Die Provinz Limburg hat lediglich auf ihr Schreiben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung verwiesen.

 

Die abwägungsrelevanten Eingaben der Behörden sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt.

 

Die Stellungnahmen werden nur teilweise im Änderungsverfahren berücksichtigt.

 

4.       Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Durch die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 800 – Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen / Heerlen - soll das bestehende Planungsrecht so verändert werden, dass eine größere Flexibilität für zukünftige Gewerbeansiedlungen erreicht wird. Dadurch soll zu einer besseren Vermarktbarkeit der Flächen beigetragen werden.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes bildet einen Teil des Handlungskonzeptes für die weitere Entwicklung des Gewerbegebietes „Avantis“, das im Mai 2012 in den politischen Gremien beraten wurde.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 800 – Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen / Heerlen - in der vorliegenden Form als Satzung zu beschließen.

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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