Kenntnisnahme - Dez III/0009/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Zu 2.:

 

Der Umweltausschuss / der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Zu

1.       Genehmigung nach § 11 TSchG

wird mündlich berichtet.

 

Erläuterungen zu

2.         Abriss der illegal errichteten Schuppen

 

Der Fachbereich Bauaufsicht nimmt zu Ziffer 2. des Ratsantrages der UWG vom 20.04.05 wie folgt Stellung:

Die Nerzfarm war in der Vergangenheit bereits mehrfach Gegenstand rechtlicher Betrachtungen zwischen der Bezirksregierung Köln, dem Staatl. Umweltamt Aachen und dem Fachbereich Bauaufsicht. Dabei wurde auch erörtert, dass die Stadt Aachen als Untere Bauaufsichtsbehörde für Genehmigungsverfahren nicht mehr zuständig ist. Seit der Änderung der 4. BImschVerordnung ist das Staatl. Umweltamt Aachen zuständige Genehmigungsbehörde.

 

Nach den Feststellungen der Bezirksregierung Köln sind von den 35 Stallgebäuden derzeit 20 Schuppen von den erteilten Genehmigungen erfasst und lediglich 15 Schuppen ohne Genehmigung errichtet worden. Nach Auffassung des Fachbereichs Bauaufsicht sind von den 35 Stallgebäuden lediglich 4 Schuppen ohne Genehmigung errichtet worden.

 

Das Staatl. Umweltamt Aachen hat sich der Rechtsauffassung der Bezirksregierung Köln angeschlossen und mit einer Anhörung vom 31.07.2003 gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz ein Verfahren gegen die Betreiber der Nerzfarm eingeleitet.

 

Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BimschV) unterliegt ein Betrieb ab 750 Pelztieren dem Verfahren nach dem Bundesimmissonsschutzgesetz. Den Angaben des Staatl. Umweltamtes Aachen zur Folge züchtet der Betrieb über 20.000 Pelztiere. Die Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz regelt unter Ziffer 24.1, dass für die Überwachung dieser genehmigungspflichtigen Anlagen nach BimschV die Staatl. Umweltämter zuständig sind.

 

Der Fachbereich Bauaufsicht der Stadt Aachen sieht somit keine eigene Zuständigkeit in dieser Angelegenheit.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

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Anlagen

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