Kenntnisnahme - Dez III/0009/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Pelztierfarm Aachen-OrsbachRatsantrag Nr. 60/15 der UWG im Rat der Stadt Aachen2. Abriss der illegal errichteten Schuppen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Dezernat III
- Beteiligt:
- FB 63 - Fachbereich Bauaufsicht
- Verfasst von:
- Herr Offergeld
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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14.06.2005
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Gestoppt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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Erläuterungen
Zu
1. Genehmigung nach § 11 TSchG
wird mündlich berichtet.
Erläuterungen zu
2. Abriss
der illegal errichteten Schuppen
Der Fachbereich Bauaufsicht nimmt zu Ziffer 2. des Ratsantrages der UWG vom 20.04.05 wie folgt Stellung:
Die Nerzfarm war in
der Vergangenheit bereits mehrfach Gegenstand rechtlicher Betrachtungen
zwischen der Bezirksregierung Köln, dem Staatl. Umweltamt Aachen und dem
Fachbereich Bauaufsicht. Dabei wurde auch erörtert, dass die Stadt Aachen als
Untere Bauaufsichtsbehörde für Genehmigungsverfahren nicht mehr zuständig ist.
Seit der Änderung der 4. BImschVerordnung ist das Staatl. Umweltamt Aachen
zuständige Genehmigungsbehörde.
Nach den
Feststellungen der Bezirksregierung Köln sind von den 35 Stallgebäuden derzeit
20 Schuppen von den erteilten Genehmigungen erfasst und lediglich 15 Schuppen
ohne Genehmigung errichtet worden. Nach Auffassung des Fachbereichs Bauaufsicht
sind von den 35 Stallgebäuden lediglich 4 Schuppen ohne Genehmigung errichtet
worden.
Das Staatl. Umweltamt
Aachen hat sich der Rechtsauffassung der Bezirksregierung Köln angeschlossen
und mit einer Anhörung vom 31.07.2003 gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz
ein Verfahren gegen die Betreiber der Nerzfarm eingeleitet.
Gemäß der 4.
Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordung über
genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BimschV) unterliegt ein Betrieb ab 750
Pelztieren dem Verfahren nach dem Bundesimmissonsschutzgesetz. Den Angaben des
Staatl. Umweltamtes Aachen zur Folge züchtet der Betrieb über 20.000 Pelztiere.
Die Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz regelt unter Ziffer
24.1, dass für die Überwachung dieser genehmigungspflichtigen Anlagen nach
BimschV die Staatl. Umweltämter zuständig sind.
Der Fachbereich Bauaufsicht der Stadt Aachen sieht somit keine eigene Zuständigkeit in dieser Angelegenheit.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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349,7 kB
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