Anhörung - FB 61/0697/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 683 zwischen Süsterfeldstraße und Bahnanlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 683 zwischen Süsterfeldstraße und Bahnanlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage

Der Planungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 21.07.2011 die Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 683 – Süsterfeld - beschlossen, nachdem die Bezirksvertretung Aachen-Mitte mit Beschluss vom 20.07.2011 die Empfehlung hierzu ausgesprochen hatte. In den Sitzungen wurde gleichzeitig die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 beschlossen (s. Vorlage FB 61/0480/WP16).

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 19.09.2012 bis einschließlich 30.09.2011. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden erfolgte in der Zeit vom 19.09.2012 bis 24.10.2011.

In der Sitzung vom 15.03.2012 beschloss der Planungsausschuss – nach vorheriger Beschlussempfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 14.03.2012 – dem Rat zu empfehlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Außerdem beschloss er gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 683 – Süsterfeld - (s. Vorlage FB 61/0621/WP 16).

Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die parallel verlaufende Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs.2 BauGB erfolgten in der Zeit vom 10.04.2012 bis einschließlich 14.05.2012.

 

2.             Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2)BauGB

Während der Offenlage wurde eine Eingabe eingereicht. Die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung sind in der Anlage beigefügt. Die Anregung führte nicht zu einer Änderung der Planung.

 

3. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

Parallel wurden 14 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Davon haben zwei eine Anregung zur Planung abgegeben. Die Eingaben der Behörden sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls als Anlage beigefügt. Auch die Anregungen der Behörden führen nicht zu einer Änderung der Planung.

 

4. Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Ziel des seit 1979  rechtverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 683 – Süsterfeld – war die Festsetzung eines Gewerbe- und Industriegebietes. Südlich der Süsterfeldstraße wird der Bebauungsplanes Nr. 683 künftig vom derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 923 – Campus West – überlagert. Hier stehen die Ziele des Bebauungsplanes Nr. 683 der geplanten Nutzung eines Hochschulcampus für Forschung und Entwicklung entgegen. Außerdem wird durch die Aufhebung des Planungsrechtes durch den Bebauungsplan eine flexiblere Nutzung ermöglicht. Im Rahmen einer Beurteilung nach § 34 BauGB (Einfügen in die Umgebung) kann bei entsprechenden Voraussetzungen eine Wohnnutzung in Campusnähe realisiert werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, für die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 683 zwischen Süsterfeldstraße und Bahnanlagen den Satzungsbeschluss zu fassen.

 

5. Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen bestehen nicht.

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Anlagen

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