Entscheidungsvorlage - FB 62/0026/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung im Bereich des Katschhofes und der neuen Rathaustreppe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Verfasst von:
- Herr Rave
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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21.06.2012
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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29.08.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Mobilitäts-ausschuss der Stadt Aachen, den Katschhof bedingt durch den Umbau des Verwaltungsgebäudes und den Bau der neuen Rathaustreppe klarstellend nach § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) zu widmen. Der Gemeingebrauch soll auf die Benutzung durch Fußgänger und auf einen zeitlich begrenzten Fahrverkehr für das Liefern und Laden beschränkt werden.
Auf Vorschlag der Verwaltung und vorbehaltlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen Mitte, beschließt der Mobilitätsausschuss der Stadt Aachen, den Katschhof bedingt durch den Umbau des Verwaltungsgebäudes und den Bau der neuen Rathaustreppe klarstellend nach § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) zu widmen. Der Gemeingebrauch wird auf die Benutzung durch Fußgänger und einen zeitlich begrenzten Fahrverkehr für das Liefern und Laden beschränkt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Widmung im Bereich des Katschhofes und der neuen Rathaustreppe
Bedingt durch den Umbau des Verwaltungsgebäudes am Katschhof und den Bau der neuen Rathaustreppe sind bzw. werden Flächen zukünftig als öffentliche Verkehrsflächen genutzt werden. Um für diesen Bereich insgesamt eine klare rechtliche Aussage treffen zu können, soll daher der Katschhof insgesamt klarstellend nach § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) gewidmet werden.
Der Gemeingebrauch soll auf die Benutzung durch Fußgänger einen zeitlich begrenzten Fahrverkehr für das Liefern und Laden beschränkt werden.
Anmerkung:
Da die zunächst vorgesehene Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 13.06.2012 ausfällt, beschließt der Mobilitätsausschuss in seiner Sitzung am 21.06.2012 vorbehaltlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte. Die nächste planmäßige Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte findet am 29.08.2012 statt.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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153,1 kB
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