Entscheidungsvorlage - FB 51/0197/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines Waldkindergartens zum Kindergartenjahr 2013/2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/200, Frau Backes
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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11.09.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt die Einrichtung eines Waldkindergartens zum Kindergartenjahr 2013/2014 und die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 9 % (rd 10657 €).
- Der Waldkindergarten wird in den Kindergartenentwicklungsplan 2013/2014 aufgenommen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Im Januar 2011 wurden zwei Vertreter der Elterninitiative „Wald- und Naturkindergarten Wühlmäuse e.V.“ aus Erkelenz beim FB 45/200 mit der Idee vorstellig, in Aachen einen Waldkindergarten anzubieten. Der Verein wurde im Januar 2009 gegründet und erhielt im Mai 2009 die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe. Dachverband ist der Paritätische Wohlfahrtsverband Mönchengladbach. Der Verein betreibt seit 2009 einen Waldkindergarten in Erkelenz. Für das Angebot in Aachen möchte die als Verein eingetragene Elterninitiative dies als Unternehmergemeinschaft mit drei Personen als gGmbH (gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung) angehen.
Am 26.08.1997 und am 18.02.1998 ist das Thema Waldkindergarten bereits im Kinder- und Jugendausschuss sowie im Rat der Stadt behandelt worden. Das damalige Konzept fand inhaltlich Zustimmung, wurde aber letztlich aufgrund der damaligen Haushaltslage nicht realisiert.
2. Was ist ein Waldkindergarten?
Waldkindergärten haben sich europaweit und speziell auch in Deutschland zu einem anerkannten Betreuungs- und Bildungsangebot entwickelt. Sie erfüllen den gesetzlichen Auftrag des Bildungssystems (gemäß Kinderbildungsgesetz). Derzeit gibt es 57 Waldkindergärten in NRW.
In einem Waldkindergarten verbringen die Kinder mit den pädagogischen Fachkräften die meiste Zeit ihres Kindergartentages in einem bestimmten, räumlich begrenzten Gebiet des Waldes. Für extreme Witterungsverhältnisse steht eine beheizbare Hütte oder ein ausgestatteter Bauwagen zur Verfügung. Hier werden auch Bastel- und Spielmaterial, Kleidung und Ausrüstung aufbewahrt. Mit Kindern in den Wald heißt auf Entdeckungsreise gehen. Die Natur –eine Umgebung ohne Türen und Wände- bietet viel Bewegungsfreiheit, Raum zum Spielen, Entdecken und Erkunden. Von besonderer Bedeutung werden die vielfältigen Möglichkeiten der sinnlichen Wahrnehmung sein. Kinder müssen Dinge erst sehen, berühren und mit ihnen umgehen, bevor sie Erklärungen verarbeiten können. Das ist die beste Voraussetzung dafür, dass Kinder sich später als Erwachsene für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlage Wald einsetzen (Nachhaltigkeit).
Buchungszeiten: aktuell sind Buchungszeiten von 25 und 35 Stunden möglich. Für das Angebot in Aachen ist eine Gruppenform Ib (20 Kinder, davon bis zu 5 Kinder ab 2 Jahren und 15 Kinder zwischen 3 und 6 Jahren) mit jeweils 35 Stunden Buchungszeit vorgesehen.
Das Konzept zum Waldkindergarten „Haselmäuse Aachen“ ist als Anlage 1 beigefügt.
3.Rahmenbedingungen
3.1. Räumliche Ausstattung
Neben dem schwerpunktmäßigen Aufenthalt der Kinder im Freien ist ein gut ausgestatteter Bauwagen erforderlich. Dieser dient als Schutzhütte, Materiallager und Treffpunkt am Morgen. In Erkelenz gibt es einen 10 Meter langen „Aufenthaltswagen“, der speziell auf die erforderlichen Bedarfe abgestimmt und eingerichtet ist (mit Heizung, Strom, Gaskocher, Handwaschanlage, Erste Hilfe…). Es gibt mittlerweile einen professionellen Anbieter, der bedarfsgerecht diese Wagen baut, einrichtet und ausstattet. Die Kinder haben ein eigenes Fach für Wechselkleidung und für ihre gefundenen „Schätze“. Sie halten sich hier in der Bring- und Abholzeit sowie zum Mittagessen auf.
3.2. Standort
Grundsätzlich soll der Aufenthaltswagen auf einem geschützten Gelände untergebracht werden um mögliche Schäden durch Vandalismus zu vermeiden. Der mögliche Standort eines solchen Wagens muss mit allen beteiligten Ämtern abgestimmt und für alle gut erreichbar sein. Es wurden in Aachen insgesamt vier verschiedene Standorte in enger Kooperation mit dem Forstamt überprüft (Gelände der Jugendberufshilfe, Außengelände der Grundschule Bildchen, Reimserstr., Gelände des Kneippvereins am Preusweg und das Gelände des Kinderheims Maria im Tann). Aus fachlicher Sicht und im Einvernehmen mit dem potentiellen Träger bietet das Gelände des Kneippvereins am Preusweg die besten Voraussetzungen für den Standort. Das Gelände ist auf natürliche Weise in verschiedene Bereiche unterteilt, so dass für den Wagen der untere Bereich des weitläufigen Areals komplett zur Verfügung gestellt werden kann und die Aufsichtspflicht für die Kinder gut gewährleistet ist. Das Gelände verfügt über Wasser- und Stromanschlüsse. Es bietet sich hier an, 2 kleine Bauwagen aufzustellen, die eine gute Aufteilung der Nutzflächen für das Essen und die Rückzugsmöglichkeit der Kinder ermöglichen. Eine Aufstellungsgenehmigung durch das Ordnungsamt ist lediglich erforderlich.
Da das Gelände des Vereins bisher überwiegend von Menschen im fortgeschrittenen Alter genutzt und besucht wird, bieten sich durch den Waldkindergarten auch generationsübergreifende Ideen und Projekte an, die sowohl der Träger als auch der Vorstand des Kneippvereins gerne unterstützen.
Das Forstamt sieht in der Umsetzung des Konzeptes Waldkindergarten an diesem Standort grundsätzlich keine Bedenken und begrüßt eine enge Kooperation. Für das Bringen und Abholen der Kinder steht der Parkplatz am Ende des Preuswegs zur Verfügung.
3.3. Personelle Besetzung
Ein Personalschlüssel von bis zu vier Mitarbeiter/innen ist erforderlich. (Erzieher/in oder Sozialpädagoge/in als Leitung, weitere Fachkraft und Ergänzungskraft z.B. Kinderpflegerin, Praktikant/in oder 400€ Kraft für die Kernzeiten im Rahmen der KiBiz- Pauschalen.
3.4. Anschaffungskosten (einmalig)
Nach Aussage des Trägers würden die Gesamtkosten für 2 kleine Bauwagen inklusive entsprechender Ausstattung ca 38.000 € betragen. Der Träger hat erklärt, dass er diese Summe übernehmen wird und dafür U 3 Gelder beim Land beantragt. Das Areal des Kneippvereins befindet sich auf städtischem Gelände. Der Verein ist Mieter und zahlt derzeit eine monatliche Pacht von ca 2.800 €. Für die Nutzung eines Teils des Geländes kann sich der Träger sich an den Mietkosten beteiligen.
Die Kosten eines Waldkindergartens sind im Verhältnis zu regulären Kindergärten niedrig und bieten damit eine Möglichkeit, das Angebot an Plätzen schnell und kostengünstig zu erweitern.
4. Betriebskosten
Der potentielle Träger hat einen Antrag auf Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 9% (rd 10657 €) gestellt.
Die Finanzierung stellt sich auf der Grundlage der Einrichtung einer Gruppe Ib wie folgt dar:
Trägerart | Gruppenform | Einrichtungsbudget | Landes-zuweisung (36 %) | Eltern-beiträge* | Trägeranteil (9 %) |
Nettokosten (der Stadt)
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andere freier Träger | Ib (20 Kinder/ 35 Std.) | 118.407,80 (Kindpauschale: 5.920,39) | 42.626,81
| 11.840,78
| 10.656,70
| 53.283,51
|
* in Aachen durchschnittlich 10% der Kindpauschale bzw. des Einrichtungsbudgets
Der Ansatz für das PSP –Element 4-060101-901-9 Su 5318000 - Zuschuss zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen- ist im Rahmen des Haushaltes 2013/14 ff anzupassen.
5. Empfehlung der Verwaltung
Die Einrichtung eines Waldkindergartens würde das vielfältige pädagogische Betreuungs- und Bildungsangebot für Kinder im Elementarbereich in Aachen bereichern. Ein (ausreichendes) Interesse von Eltern für ein solches Angebot ist nach Einschätzung der Fachverwaltung vorhanden. Bereits die Bedarfsermittlung Ende der 90iger hat dies deutlich gemacht. Außerdem bestätigen die zahlreichen Waldaktivitäten und Projekte in vielen Kindertageseinrichtungen, dass diese konzeptionelle Ausrichtung von Eltern positiv angenommen wird. Nach der Beschlussfassung des Kinder- und Jugendausschusses am 11.09.2012 ist beabsichtigt, eine erneute Bedarfsabfrage durchzuführen. Der Landschaftsverband erteilt im Rahmen der Betriebserlaubnis die Genehmigung zur Aufnahme von unter drei jährigen Kindern im Waldkindergarten, so dass hier auch ein Beitrag zur Umsetzung des nahenden Rechtsanspruches geleistet werden kann.
Nach Einschätzung der Fachverwaltung eröffnet ein Waldkindergarten die Möglichkeit, ohne hohe investive Kosten zusätzliche Kindertagesstättenplätze in der Stadt Aachenzeit zeitnah zu schaffen. Zusätzlich erfährt die Vielfalt der bestehenden pädagogischen Konzepte (Montessori-Kinderhaus, Integrative Kindertagesstätte, Bewegungskindergarten, Tiergestützte Pädagogik, …) eine neue naturnahe Erweiterung.
Die Fachverwaltung empfiehlt daher der Einrichtung des Waldkindergartens zuzustimmen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
für Haushaltssatzung 2013/14 angemeldet | |||
| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | ||||
Betriebskosten sind Bestandteil des Kindergartenbedarfsplanes 2013/2014
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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