Entscheidungsvorlage - E 26/0104/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Organisation des Heilwasserbetriebes im Gebäudemanagement
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Gebäudemanagement
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Anhörung/Empfehlung
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28.08.2012
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen betreibt seit mehreren Jahrhunderten drei der sechs aktuell genutzten Thermalquellen. Mit Kabinettsorder der preußischen Regierung vom 14.05.1818 wurde das Eigentum nach der vorherigen Enteignung unter französischer Herrschaft der Stadt Aachen zurückgegeben. Obwohl mit Urkunde vom 05.02.1909 die Aachener Thermalquellen als gemeinnützig anerkannt wurden und somit nach § 16 Abs. 5 Landeswassergesetz (LWG) als Heilquellen anerkannt sind, musste 2010/2011 ein Antrag auf eine gehobene Erlaubnis nach LWG gestellt werden.
Das Gebäudemanagement hat vom Hochbauamt die Aufgabe übernommen, mit seiner Werkstatt und technischen Abteilung die Thermalquellen der Stadt Aachen zu betreiben. In der Betriebssatzung ist dieser Sachverhalt bei Betriebsgründung nicht expressis verbis erwähnt.
Als Betreiber der städtischen Thermalquellen hatte das Gebäudemanagement den Antrag nach LWG zu stellen. Die gehobene Erlaubnis ist am 12.05.2011 unter Auflagen erteilt worden. Diese Auflagen beziehen sich sowohl auf die bauliche Herrichtung der Quellkammern und ihrer Technik, als auch auf die Überwachung der Quellen unter anderem durch wiederholte Wasseranalysen.
Das Aachener Thermalwasser fällt aufgrund seiner Zusammensetzung unter das Arzneimittelgesetz (AMG); seine Herstellung bedarf einer bei der Bezirksregierung Köln zu beantragenden Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG sowie den Vorgaben der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV).
Nach einer langwierigen rechtlichen Klärung und unter Hinzuziehung der Pharma Consulting Thorn-Stolte GmbH, Stolberg wurde ein Antrag zur Herstellung des Heilwassers für die Rosenquelle Aachen, die Kaiserquelle Aachen und die Rosenquelle Burtscheid gestellt. Dieser Antrag wurde von der Bezirksregierung Köln unter dem Aktenzeichen 24.30.12/09 Stadt Aachen-001 am 24.04.2012 mit Auflagen genehmigt.
Im Rahmen des Antragsverfahrens bei der Bezirksregierung Köln wurde ein Heilwasserbetrieb gebildet. Dieser Heilwasserbetrieb wurde im Gebäudemanagement unter der Betriebsleitung gebildet (siehe hierzu beiliegendes Organigramm). Die Leitungsfunktionen in dem Betrieb nehmen die Mitarbeiter des Gebäudemanagements wahr, die auch im Vorfeld Verantwortung für die Thermalwasserförderung trugen und nunmehr auch verantwortliche Personen im Sinne des AMG/AMWHV sind.
Für die Genehmigung war entscheidend, dass eine sachkundige Person im Sinne des AMG/AMWHV benannt wurde. Diese ist Frau Thorn-Stolte von der schon vorher benannten Firma C. Thorn-Stolte Pharma Consult GmbH. Ein etwaiger Wechsel wäre der Bezirksregierung Köln zwingend anzuzeigen.
Entsprechend den Auflagen aus der gehobenen Erlaubnis nach dem LWG und der Genehmigung des Heilwasserbetriebes nach dem AMG/AMGHV werden und wurden die Thermalquellen baulich und technisch ertüchtigt und das diese Quellen betreuende Personal der Werkstatt des Gebäudemanagements geschult.
Festzuhalten ist, dass alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Thermalquelle in Zukunft einer umfangreichen Dokumentationspflicht unterliegen, welche sich in einer zusätzlichen Arbeitsbelastung niederschlägt. Es konnte mit der Bezirksregierung Köln vereinbart werden, dass das verengte Kontrollraster (Überwachung dreimal wöchentlich) nach einem halben Jahr evaluiert und dann möglichst wieder auf das Ursprüngliche (Überwachung einmal wöchentlich) zurückgeführt werden soll. Dies bleibt abzuwarten. Dennoch verbleibt im Zusammenhang mit dem AMG/AMWHV eine erhöhte Verantwortung der mit den Arbeiten betrauten Personen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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55,9 kB
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