Kenntnisnahme - FB 61/0720/WP16

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Sachstand zu den nachstehend aufgeführten Bebauungsplanvorhaben:
 

1.       Aufstellungsbeschluss A 162 (für B-Pläne 713 A und B) im Planungsausschuss am 20.07.2004;

2.       Aufstellungsbeschluss Hergelsbendenstraße II im Planungsausschuss am 30.06.2005;

3.       Aufstellungsbeschluss Krefelder Straße – Strangenhäuschen im Planungsausschuss am 30.06.2005;

4.       Satzung über eine Veränderungssperre Hergelsbendenstraße im Rat am 10.05.2006;

5.       Aufhebung des Bebauungsplanes Nr: 659 im Planungsausschuss am 04.02.2010;

6.       Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 11 der ehemaligen Gemeinde Haaren im Planungsausschuss am 06.05.2010;

7.       Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 7 der ehemaligen Gemeinde Haaren einschließlich aller Änderungen im Planungsausschuss am 10.06.2010;

8.       Aufstellungsbeschluss Sackgasse in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren am 19.10.2011;

9.                             Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 3 I der ehemaligen Gemeinde Haaren in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren am 19.10.2011.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erläuterungen:

1.       Aufstellungsbeschluss A 162 (für B-Pläne 714 A und B) im Planungsausschuss am 20.07.2004

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.07.2004 das Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen beschlossen. In diesem Zusammenhang hat er auch verschiedene Aufstellungsbeschlüsse zur Steuerung des Einzelhandels für Gewerbegebiete gefasst, in denen aufgrund der planungsrechtlichen Festsetzungen keine Einschränkungen für die Ansiedlung von Einzelhandel festgesetzt waren.
Zu dieser Art Beschlüsse gehörte auch der Aufstellungsbeschluss A 162. Bis zum heutigen Zeitpunkt hat sich keine Notwendigkeit ergeben, für diesen Bereich weiter planerisch tätig zu werden.
 

2.       Aufstellungsbeschluss Hergelsbendenstraße II im Planungsausschuss am 30.06.2005

Ziel dieses Bebauungsplanverfahrens ist, auf den unbebauten Grundstücken keine Nutzung mehr zuzulassen, die in ihren betrieblichen Emissionen das benachbarte Wohnen mehr belastet, als die heute vorhandenen Betriebe in der unmittelbaren Nachbarschaft und die keinen unnötigen Verkehr in dem Bereich zwischen Bahntrasse und Stadtteilzentrum hineinziehen sowie Aufwertung der unmittelbar der Wurm benachbarten Bereiche.
Auslöser für den Aufstellungsbeschluss war folgende Situation:

1.       Bauvoranfrage zur Nutzung des Grundstückes Hergelsbendenstraße neben Haus 30 zur Nutzungsänderung der Gewerbefläche zum An- und Verkauf von Nutzfahrzeugen und die Errichtung einer Werkstatt. Dieses Bauvorhaben wurde im August 2005 zurückgestellt.

2.       Anfang 2006 wurde für dasselbe Grundstück ein neuer Antrag eingereicht, der die Errichtung von Mitarbeiter-, LKW- und Besucherstellplätzen für die benachbarte Fa. Buderus beinhaltete. Dieser Antrag wurde ebenfalls zurückgestellt.

Dagegen hat die Fa. Buderus Widerspruch eingelegt. Diesem Widerspruch musste nach umfangreichen Erörterungen stattgegeben werden.

Wichtige Voraussetzung für die weitere Planung in diesem Bereich ist u. a. die Entscheidung, wie in Zukunft die weitere Entwicklung im Ortskern Haaren einschließlich des Grünbereiches an der Wurm erfolgen soll.
 

3.       Aufstellungsbeschluss Krefelder Straße – Strangenhäuschen im Planungsausschuss am 30.06.2012

Hierbei handelt es sich ebenso wie beim unter 1. genannten Aufstellungsbeschluss um einen Vorratsbeschluss, um im Falle der Ansiedlung von Einzelhandel möglichst schnell mit planerischen Mitteln reagieren zu können.
Auch hier bestand bisher kein Erfordernis weiter planerisch tätig zu werden.

 


 

4.       Satzung über eine Veränderungssperre Hergelsbendenstraße im Rat am 10.05.2006

Die Geltungsdauer einer Veränderungssperre (2Jahre) ist überschritten, sie ist ausgelaufen.
 

5.       Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 659 im Planungsausschuss am 04.02.2010

Die Offenlage fand in der Zeit vom 28.06. - 06.08.2010 statt.

Über das Ergebnis der Offenlagen (parallel dazu fanden auch die Offenlagen zur Aufhebung der BPläne Nr. 7 u. Nr. 11 Haaren und Änd. FNP statt) wurde bisher noch nicht weiter berichtet. Die Arbeiten an diesem Projekt mussten hinten angestellt werden, da die Sachbearbeiterin zwischen März 2010 und März 2012 erkrankt war.

 

6.       Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 11 der ehemaligen Gemeinde Haaren im Planungsausschuss am 06.05.2010

Die Aufhebung dieses Bebauungsplanes steht ursächlich im Zusammenhang mit der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 659. Aus diesem Grunde sind beide Aufhebungsverfahren miteinander verknüpft.
 

7.       Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 7 der ehemaligen Gemeinde Haaren einschließlich aller Änderungen im Planungsausschuss am 10.06.2010

Die Aufhebung dieses Bebauungsplanes steht ursächlich im Zusammenhang mit der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 659. Aus diesem Grunde sind beide Aufhebungsverfahren miteinander verknüpft.
 

8.       Aufstellungsbeschluss Sackgasse Bezirksvertretung Aachen-Haaren vom 19.10.2011

Für diesen Bereich existiert kein Aufstellungsbeschluss. Der Verwaltung ist die Problematik, die bei der Bebauung dieses Grundstückes entstehen kann, bekannt.
Sollte ein Bauantrag für diesen Bereich eingereicht werden, der einer geordneten städtebaulichen Entwicklung entgegensteht, wird die Verwaltung von sich aus mit einem Planverfahren beginnen.
 

9.       Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 3, I. Änderung der ehemaligen Gemeinde Aachen-Haaren in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren vom 19.10.2011
 

Aus personellen Gründen konnte das Bebauungsplanverfahren bisher nicht weiter bearbeitet werden.

Mit Priorität müssen im Fachbereich derzeit andere Projekte bearbeitet werden.

Das Vorhaben auf der Hüls 38 ist Anfang dieses Jahres auf der Grundlage des § 34 BauGB genehmigt worden, da die Einfügungskriterien erfüllt sind.

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Anlagen

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