Entscheidungsvorlage - FB 61/0723/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt sie mit der Planung und Kostenermittlung eines Fußgängerüberweges über die Heckstraße in Höhe der Mittelinsel auf Höhe Apolloniaweg.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In den Wintermonaten 2011/2012 hat eine Anwohnerin des Oberdorfs Eilendorf eine umfangreiche Unterschriftenliste gesammelt, um in Höhe der Querungshilfe Heckstraße/Kirche St. Apollonia Tempo 30 und die Einrichtung einer Druckknopfampel zu erreichen. Dieser Antrag wurde am 19.04.2012 bei der Verwaltung mit insgesamt 244 Unterschriften eingereicht.

 

Mit Antrag vom 10.02.2012 hat auch die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Eilendorf einen inhaltsgleichen Antrag auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h und die Überprüfung der Verkehrssicherheit im benachbarten Straßenraum gestellt. Die im Antrag für die BV-Sitzung am 05.03.2012 erbetene Verwaltungsvorlage konnte wegen der notwendigen Voruntersuchungen (Zählungen, Unfallauswertungen u.ä.) nicht fristgerecht erstellt werden und wurde anschließend zusammen mit dem inhaltsgleichen Antrag der Anwohner weiter bearbeitet.

 

Die verwaltungsseitigen Prüfungen, Zählungen und Abstimmungen ergaben, dass ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) an dieser Stelle möglich ist, für eine Drucktastenampel die Verkehrsmengen und für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h wegen der Klassifizierung als Landesstraße die Voraussetzungen jedoch nicht vorliegen. Dem Bezirksamt Eilendorf wurde dieser Zwischenstand per E-mail vom 15.06.2012 mitgeteilt mit der Bitte, die Bezirksvertretung darüber zu informieren und eine Verwaltungsvorlage nach Fertigung eines Lageplanes in Aussicht zu stellen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf hat in ihrer Sitzung am 26.06.2012 den Tagesordnungspunkt „Fußgängerüberweg Heckstraße in Höhe der Kirche St.Apollonia“ spontan auf die Tagesordnung genommen, und ohne für eine sachgerechte Beratung notwendige Verwaltungsvorlage die Thematik inhaltlich diskutiert. Als Ergebnis wurden die ursprünglichen Forderungen nach Tempo 30, einer Druckknopfampel, eines dauerhaften Geschwindigkeits-Messgerätes sowie einer Überprüfung der Verkehrsleitplanung für die Heckstraße erneut beschlossen.

 

Da dieser Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf vom 26.06.2012 das Meinungsbild der Bezirksvertretung wiedergibt, ist eine nochmalige förmliche Behandlung des Tagesordnungspunktes in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf aus Sicht der Verwaltung entbehrlich. Die Angelegenheit ist nunmehr weiter vom Mobilitätsausschuss zu behandeln, da diesem die Beschlusskompetenz für die Landesstraße wegen der überörtlichen Verkehrsbedeutung zukommt.

 

1.       Einrichtung eines Fußgängerüberweges in Höhe der Mittelinsel Heckstraße:

Die am 24.04.2012 durchgeführte Verkehrserhebung ergab lediglich in der Morgenstunde zwischen 7.30 Uhr und 8.30 Uhr mit 206 in Richtung Von-Coels-Straße fahrenden Kraftfahrzeugen das Erreichen der unteren Grenze der Verkehrsbelastung mit mindestens 200 Kfz. In den übrigen Tageszeiten lagen die Mittelwerte zwischen 100 und 150 Kfz pro Fahrtrichtung. Die Fußgängermengen lagen zwischen 7.30 Uhr und 8.30 Uhr mit 58 ebenfalls knapp über der Mindestmenge von 50 Fußgängern pro Stunde, so dass ein Fußgängerüberweg nach den entsprechenden Richtlinien an dieser Stelle möglich wäre. Dabei bleibt die vorhandene Mittelinsel bei der Berechnung der Verkehrsbelastungsgrenze unberücksichtigt. Da diese Querungsstelle von den Fußgängern als zentrales Verbindungsglied zwischen Oberdorf und Marktbereich/Grundschule genutzt wird, nimmt die Verwaltung diesen Wunsch der Antragsteller auf und schlägt die Einrichtung eines Fußgängerüberweges mit entsprechender Beleuchtung und Beschilderung dort vor. Die Kosten für die entsprechende Herrichtung liegen bei ca. 10.000,00 Euro. Da die jährlichen Haushaltsansätze nicht ausreichen, um alle im Jahr beschlossen Fußgängerüberwege zeitnah umsetzen zu können, werden die beschlossenen Stellen für Fußgängerüberwege in eine Prioritätenliste aufgenommen und sukzessive, je nach verfügbaren Haushaltsmitteln, realisiert. In der Warteliste stehen derzeit 12 bereits seit längerem beschlossene Querungsstellen, die zunächst noch umgesetzt werden müssen.
 

2.       Fußgänger-Drucktastenampel:

Wie bereits oben dargelegt, überschreiten die ermittelten Verkehrsmengen an der beantragten Stelle gerade die Untergrenze für Fußgängerüberwege (200 Kfz und 50 Fußgänger). Die Anforderungskriterien für signalisierte Querungshilfen liegen mit über 600 Kfz bzw. über 150 querenden Fußgängern deutlich über diesen tatsächlichen Querungsmengen, so dass die Einrichtung einer Fußgänger-Drucktastenampel an dieser Stelle nicht zu realisieren ist. Auch die  Unfallsituation rechtfertigt keine abweichende Beurteilung in dieser Frage.

3.       Einrichtung eines Streckengebots „30“ in Höhe der Mittelinsel bzw. in der unteren Heckstraße:

Dieser Wunsch der Anwohner sowie der Bezirksvertretung müsste als Tempo-30-Zone oder mittels Streckengebots „30“ realisiert werden. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone ist verkehrsrechtlich nicht zulässig, da diese Verkehrsberuhigungsmaßnahme im Bereich von klassifizierten Straßen unzulässig ist. Die Heckstraße ist als Landesstraße (L 235) eingestuft und dient damit als Verkehrsverbindung im überregionalen Straßennetz. grundsätzlich.

 

Auch für die Anordnung eines Streckengebots „30“ in Höhe der Querungsstelle gelten gesetzlich vorgegebene Voraussetzungen. So ist eine besondere Unfalllage oder Gefahrensituation aus der baulichen Gestaltung des Straßenverlaufs heraus notwendig, um weitere Beschränkungen vorzunehmen zu können. Die Auswertung der Verkehrsunfälle der letzten vier Jahre durch die Polizei hat ergeben, dass die Unfallsituation in Höhe der Mittelinsel unauffällig ist. Die beiden einzigen Verkehrsunfälle auf der Heckstraße mit Personenschaden in vier Jahren hat die Polizei an der Einmündung Schubertstraße sowie an der Einmündung in die Von-Coels-Straße aufgenommen. In Höhe der Mittelinsel Apolloniaweg sind lediglich glatteisbezogene Beschädigungen der auf der Mittelinsel stehenden Verkehrszeichen registriert worden, die witterungsbedingt und geschwindigkeitsunabhängig waren. Ansonsten ist der angesprochene Querungsbereich unfalltechnisch völlig unauffällig. Somit liegen die Voraussetzungen aus der StVO für die Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf unter 50 km/h nicht vor.
 

4.       Geschwindigkeits-Überwachungsanlage:

Die Installation von Geschwindigkeits-Überwachungsanlagen erfordert einen entsprechenden Beschluss der Unfallkommission für die Stadt Aachen und kommt nur in Betracht, wenn es sich um eine Unfallhäufungsstelle handelt, an der sich wiederholt Verkehrsunfälle ereignet haben, die auf unangemessene Fahrgeschwindigkeit zurückzuführen waren. Eine Unfallhäufung liegt an der Mittelinsel Heckstraße nicht vor.

 

Von den vorgeschlagenen Veränderungsvarianten verbleibt somit lediglich der Fußgängerüberweg, dessen weitere Planung die Verwaltung hiermit zum Beschluss vorschlägt. Nach Fertigstellung der Planung und Kalkulation der Kosten könnte ein entsprechender Baubeschluss gefasst werden. Bei Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel und nach Realisierung der bereits früher beschlossenen, aber noch nicht umgesetzten Fußgängerüberwege, könnte dann die Umsetzung erfolgen. Bis dahin tragen die bauliche Mittelinsel an dieser Stelle sowie der morgens eingesetzte Verkehrshelfer zur Sicherheit der querenden Schulkinder und sonstigen Fußgänger entscheidend bei.
 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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