Entscheidungsvorlage - FB 23/0316/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss stimmt der Aufhebung des Zwanges des Erbbauberechtigten zur Nutzung des Fernheizwerkes der Deutschen Annington Rheinland

GmbH zu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In Erbbaurechtsverträgen aus dem Jahre 1970, seinerzeit geschlossen zwischen der GEHAG als Erbbauberechtigte und der Stadt Aachen als Grundstückseigentümerin, wurde geregelt, dass der Erbbauberechtigte sich im Interesse der Reinerhaltung der Luft in der Wohnanlage unwiderruflich der zentralen Wärme- und Gebrauchwasserversorgung durch das Fernheizwerk der GEHAG zu bedienen hat.

 

Bei der Vergabe von Einzelerbbaurechten wurde diese Verpflichtung von allen Erbbauberechtigten übernommen.

 

Die jetzigen Erbbauberechtigten haben sich zu einer Bürgerinitiative zusammen geschlossen und über ihren Anwalt um Prüfung zum Ausstieg aus dieser Verpflichtung gebeten.

 

Der zugrundeliegende Erbbaurechtsvertrag beinhaltet die Verpflichtung der jeweiligen Erbbauberechtigten gegenüber dem Eigentümer, das Fernheizwerk der GEHAG bzw. ihres Rechtsnachfolgers zu nutzen. Aus dieser Verpflichtung ergibt sich als Kehrseite, dass die Nutzung dritter Fernwärmeanbieter aber dann möglich ist, wenn die Stadt Aachen diese einzelne Vertragspflicht der jeweiligen Erbbauberechtigten aufhebt.

 

Es ist beabsichtigt die insgesamt ca. 140 Erbbauberechtigten auf deren Wunsch aus der Verpflichtung zu entlassen.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht

 

 

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Anlagen

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