Entscheidungsvorlage - FB 61/0697/WP16-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 683 – Süsterfeld – zur Kenntnis.

Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Darüber hinaus beschließt er die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 683 - Süsterfeld - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen- Mitte im Bereich zwischen der Süsterfeldstraße und den Bahnanlagen gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung sowie die Begründung und die Zusammenfassende Erklärung hierzu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Inhalt der Vorlagen

FB61/0621/WP16 – Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

FB61/0697/WP16 – Ergebnis der Offenlage und der Behördenbeteiligung

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.07.2011 die Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 683 – Süsterfeld - sowie die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte mit Beschluss vom 20.07.2011 aus bezirklicher Sicht die Empfehlung hierzu ausgesprochen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 19.09.2012 bis einschließlich 30.09.2011. Zeitgleich wurde die Beteiligung der Behörden und der übrigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

In der Sitzung vom 15.03.2012 hat sich der Planungsausschuss mit dem Ergebnis der frühzeitigen Beteiligungen befasst und folgenden Beschluss gefasst:

„Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 683 – Süsterfeld - in der vorgelegten Fassung.“

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat am 14.03.2012 über die Angelegenheit beraten und einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die parallel verlaufende Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs.2 BauGB erfolgten in der Zeit vom 10.04.2012 bis einschließlich 14.05.2012.

 

Der Planungsausschuss wird sich am 30.08.2012 mit dem Ergebnis der Offenlage und der Beteiligung der Behörden beschäftigen, die Bezirksvertretung Aachen-Mitte wird am 29.08.2012 darüber beraten.

 

Über das Ergebnis dieser Beratungen wird in der Ratssitzung berichtet.

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Anlagen

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