Entscheidungsvorlage - FB 11/0131/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt auf Vorschlag des Oberbürgermeisters dem Rat der Stadt Aachen im Rahmen des Veränderungsnachweises zum Stellenplanentwurf 2013 die Einrichtung einer Vollzeitstelle „Technische Bearbeitung und Führung von Verhandlungen bei Grundstücksgeschäften“ für einen Dipl.-Ing. für Vermessungswesen (FH), ausgewiesen nach BesGr. A 11 BBesG bzw. Entgeltgruppe 10 TVöD, im Fachbereich Immobilienmanagement in der Abteilung FB 23/20.

 

 

In Vertretung

gez.

 

( Dr. Barth )

Beigeordneter

 

Dez. VI

 

FB 23

 

FB 11/00

 

In Vertretung

gez.

( Dr. Sicking )

 

Im Auftrag

gez.

( Feiter )

 

Im Auftrag

gez.

(Dödtmann)

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zu den Aufgabenfeldern innerhalb der Abteilung FB 23/20 „Grunderwerb, Mieten, Pachten und Marktwesen“ des Fachbereichs Immobilienmanagement der Stadt Aachen gehören u.a. der Ankauf landwirtschaftlicher Grundstücke, der Verkauf von Gewerbe- und Baugrundstücken, der An- und Verkauf sonstiger Grundstücke, die Prüfung von Vorkaufsrechten, die Einräumung von Erbaurechten bei Wohnbaugrundstücken sowie die Gestattung von Leitungs- und Wegerechten auf städtischen Grundstücken und zu Lasten Grundstücke Dritter.

 

Neben der Stelle für die Abteilungsleitung existieren vier Planstellen des technischen Dienstes (Vermessungsingenieure/ Dipl.-Ing. für Vermessungswesen FH), deren Stelleninhaber die technische Bearbeitung leisten sowie die Verhandlungen von Grundstücksgeschäften für die Stadt Aachen führen. Die MitarbeiterInnen sind in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen (z.B. Grundstücksverkäufe im Bereich Gewerbe oder für Einfamilienhäuser, Landwirtschaft) spezialisiert und insofern „Experten“, da die fachlichen Anforderungen hoch und in den vergangenen Jahren enorm angestiegen sind.

 

Nach einem plötzlich aufgetretenen, krankheitsbedingten personellen Ausfall im Januar 2011 haben die übrigen MitarbeiterInnen den Arbeitsanfall zunächst kompensiert. Über ein Jahr lang wurde die Vakanz durch die Abteilung aufgefangen, was zum einen zu erheblicher Mehrbelastung für alle Mitarbeiter, zum anderen auch zu Einnahmeverlusten für die Stadt Aachen geführt hat, da die Sachgebiete nicht mehr vollumfänglich abgearbeitet werden konnten.

 

Im Februar 2012 beantragte FB 23 daher, eine zusätzliche Stelle in der Abteilung „Grunderwerb, Mieten, Pachten und Marktwesen“ zu schaffen. Zu diesem Zeitpunkt war bereits absehbar, dass bei Rückkehr der erkrankten Mitarbeiterin, diese die Aufgaben aus gesundheitlichen Gründen nur eingeschränkt wahrnehmen können wird, aber gleichwohl aus personalwirtschaftlichen Gründen der Einsatz im bisherigen Aufgabengebiet erfolgen musste.

 

Zur Aufgabenerfüllung der Abteilung insgesamt wurde jedoch die Notwendigkeit gesehen, möglichst sofort eine weitere Stelle des technischen Dienstes für den Bereich „Grunderwerb“ zu schaffen. Im Gegenzug könnte zu einem späteren Zeitpunkt die nächste freiwerdende Stelle, voraussichtlich durch Erreichen der Altersgrenze in ca. 5 bis 6 Jahren, in der Abteilung FB 23/20 zur Einsparung vorgesehen werden. Diese Maßnahmen wurden im Einvernehmen und nach intensiven Gesprächen zwischen der Fachbereichsleitung FB 23 und Dezernat V für erforderlich erachtet, um die Aufgabenvielfalt bei Grundstücksgeschäften im Sinne der Stadt Aachen bewältigen zu können.

 

Bei Nichtbesetzung der beantragten Stelle entstehen der Stadt Aachen Einnahmeverluste, die die Personalkosten übersteigen.

 

FB 23 geht davon aus, dass durch die Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle das spezielle Fachwissen erhalten und im Hinblick auf die Alterstruktur in der Abteilung weiter gegeben werden kann, so dass auch dem Aspekt des demographischen Wandels in der Abteilung FB 23/20 ausreichend Rechnung getragen wird.

 

Es ist beabsichtigt, die Planstelle nach BesGr. A 11 BBesG bzw. Entgeltgruppe 10 TVöD auszuweisen.

 

Der Personalrat wird im Rahmen seiner Beteiligungsrechte nach dem LPVG NW informiert.

 

Die formelle Stelleneinrichtung erfolgt im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2013.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz 2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz 2014 ff

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0 €

0 €

Personal-
/Sachaufwand

0 €

89.500 €

0 €

268.500 €

0 €

0 €

Abschreibungen

0 €

0 €

Ergebnis

89.500.

268.500

0 €

0 €

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

- 89.500

- 268.500 €

 

 

 


keine ausreichende Deckung vorhanden

keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

Durch die Einrichtung und Besetzung einer Vollzeitstelle entstehen ab dem Datum der Stellenbesetzung jährliche Personalkosten gemäß beigefügter Übersicht

(Kalkulation gemäß Durchschnittswerten der KGSt (Bericht Nr. 4/2011) :

 

Technischer Dienst

Beschäftiger
EG 10 TVöD

Beamter
BesGr. A 11

Personalkosten (inkl. Pensions- u. Beihilferückstellungen, Kosten Beihilfe)

60.400 €

66.500 €

Sachkostenpauschale

9.700 €

9.700 €

Gemeinkosten
(20 % der P.-Kosten)

12.080 €

13.300 €

Gesamtkosten (jährlich)

82.180 €

89.500 €

 

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