Entscheidungsvorlage - FB 61/0715/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen/ Verpflichtungsermächtigungen - Haushalt 2012 -Neugestaltung der Platzanlage Prinzenhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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30.08.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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05.09.2012
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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05.09.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 295.000 beim PSP-Element 5-120102-000-03900-300-1 Kostenart 78520000 Prinzenhof zu erteilen.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 295.000 beim PSP-Element 5-120102-000-03900-300-1 Kostenart 78520000 Prinzenhof zu erteilen.
Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 295.000 beim PSP-Element 5-120102-000-03900-300-1 Kostenart 78520000 Prinzenhof.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.09.2010 den Baubeschluss für die Umgestaltung der Platzanlage Prinzenhof vor dem Erweiterungsbau des Gymnasiums St. Leonhard gefasst.
Da bereits bekannt war, dass in diesem Bereich mit archäologischen Funden zu rechnen ist, wurde unmittelbar nachdem die Fläche durch den Hochbau nicht mehr benötigt wurde in Abstimmung mit der Stadtarchäologie mit Suchgrabungen begonnen.
Alle Stellen, an denen tiefer geschachtet werden muss als in der übrigen Platzfläche, wurden untersucht. Hierbei traten Funde zu Tage, deren Sicherung und Kartographierung noch andauerte, als mit den Tiefbaumaßnahmen begonnen werden sollte.
Da die Funde höher lagen als vermutet, wurde die Platzfläche weiter untersucht. Die hierbei zutage geförderten Funde waren in der Vielzahl und Wertigkeit auch von den Archäologen nicht erwartet worden, es stellte sich heraus, dass erheblich umfangreichere Sicherungs- und Kartographierungsmaßnahmen erforderlich waren als ursprünglich eingeplant.
Ein Weiterarbeiten der Tiefbaufirma, die gerade erst knapp zwei Wochen (mit ständigen Unterbrechungen) tätig war, war nicht mehr möglich, die Baustelle musste stillgelegt werden. Die Baufirma arbeitet seit dieser Zeit mit einem Mann und Bagger für die archäologische Grabungsfirma, weitere tiefbautechnische Arbeiten können nicht stattfinden.
Die daraus folgende Kostenerhöhung beträgt nach derzeitigem Kenntnisstand 295.000. Darin enthalten sind Kosten für die Grabungen, die archäologische Begleitung, zusätzliche Ingenieurhonorare wegen notwendiger Umplanungen und die Kostensteigerung durch die Verschiebung der Bauzeit.
Um die Baumaßnahme fortführen zu können, muss dieser Betrag überplanmäßig bereit gestellt werden.
Die Gesamtmaßnahme Prinzenhof wird mit Städtebaufördermitteln gefördert. Grundsätzlich sind auch Kosten für die Archäologie förderfähig, es wird derzeit geprüft, ob für die jetzt entstandenen Mehrkosten ein Erhöhungsantrag bei der Bezirksregierung gestellt werden kann. In diesem Fall könnte ein Teil der Mehrausgaben durch zusätzliche Einnahmen gedeckt werden.
Da die Fertigstellung des Platzes aber so schnell wie möglich erfolgen muss, nicht nur wegen des beginnenden Schulbetriebs, sondern auch weil jeder zusätzliche Tag Stillstand weitere Mehrkosten verursachen wird, kann eine Entscheidung über die Förderfähigkeit der Mehrkosten nicht abgewartet werden.
Eine Deckung des Betrags kann zunächst aus folgenden PSP-Elementen, auf denen Mittel zur Verfügung stehen, die in diesem Jahr nicht oder nicht vollständig benötigt werden, erfolgen:
5-120102-000-02400-400-1
Auf Beverau/ Bebauungsplan Nr. 802, Nebenwege und Beleuchtung 124.800
5-120102-800-01900-300-1
Fußwegeverbindung Laurensberger Str./ Karl-Friedrich-Straße 60.000
5-120102-900-036000-050-1
Abschluss städtebaulicher Verträge 110.200
Hier stehen für 2012 insgesamt 800.000 zur Verfügung, die nicht in voller Höhe benötigt werden.
Da die Bereitstellung der benötigten Mittel die Erheblichkeitsgrenze gem. § 83 GO NW überschreitet, ist vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2012 | Fortgeschriebener Ansatz 2012 | Ansatz 2013 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2013 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 315.100 | 315.000 | 0 | 0 | 588.186 | 588.186 | |
Auszahlungen | 734.154,63 | 1.029154,63 | 0 | 0 | 778.000 | 1.073.000 | |
Ergebnis | 419.054,63 | 714.054,63 | 0 | 0 | 189.814 | 484.814 | |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | -295.000 | 0 |
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Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2012 | Fortgeschriebener Ansatz 2012 | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | |
Ertrag | 28.100,00 | 28.100,00 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 32.265,98 | 32.265,98 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 30.332,48 | 30.332,48 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 34.498,46 | 34.498,46 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden |