Entscheidungsvorlage - FB 61/0704/WP16-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 800 zur Kenntnis.

Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Weiterhin beschließt der Rat der Stadt die  I. Änderung Bebauungsplan Nr. 800 - Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen / Heerlen - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Richterich im Bereich zwischen der Staatsgrenze Deutschland/ Niederlande und der Avantisallee gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung sowie die Begründung und die Zusammenfassende Erklärung hierzu.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Inhalt der Vorlagen

FB61/0694/WP16 – Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und

FB61/0704/WP16 – Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.04.2012 die Verwaltung beauftragt, die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 800 – Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen / Heerlen - zu erarbeiten und dazu die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs.1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 durchzuführen. Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hatte hierzu am 18.04.2012 aus bezirklicher Sicht eine Empfehlung ausgesprochen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 02. bis 15.05.2012 stattgefunden. Parallel wurden 29 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

 

Der Planungsausschuss hat sich darauf hin am 02.07.2012 mit dem Ergebnis der frühzeitigen Beteiligungen beschäftigt und wie folgt beschlossen:

 

„Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 800 – Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen / Heerlen - in der vorgelegten Fassung.“

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat ebenfalls am 02.07.2012 in einer voran gegangenen Sitzung darüber beraten und einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

Die öffentliche Auslegung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 800 fand vom 16.07.2012 bis einschließlich 17.08.2012 statt. Gleichzeitig wurden 11 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange von der Auslegung benachrichtigt und um ihre Stellungnahme gebeten.

 

Der Planungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 30.08.2012 über das Ergebnis der Offenlage und der Behördenbeteiligung befassen, die Bezirksvertretung Aachen-Richterich wird am 27.08.2012 beraten.

 

Über das Ergebnis dieser Beratungen wird in der Ratssitzung berichtet.

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Anlagen

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