Entscheidungsvorlage - FB 50/0207/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat folgt der Empfehlung des Vergabegremiums und empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie der VHS einen Betrag in Höhe von 6.000 € für die Sprachkursförderung von Asylbewerbern zur Verfügung zu stellen.

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt, der VHS einen Betrag in Höhe von 6.000 € für die Sprachkursförderung von Asylbewerbern zur Verfügung zu stellen.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Schreiben vom 30.07.2012 beantragt die Volkshochschule Aachen die Sprachkursförderung von AsylbewerberInnen und vergleichbaren Personen.

 

Für AsylbewerberInnen gibt es aktuell kein Angebot zur Sprachförderung.  Zurzeit erhalten ca. 600 erwachsene Personen Leistungen nach AsylbLG. Ein Teil der Personen, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, werden nach den bisherigen Erfahrungswerten auf Dauer in Deutschland bleiben. Durch die Teilnahme an Sprachkursen erhöhen sich deren Chancen eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.  Auch würde durch die Verbesserung der Sprachkompetenz von Eltern eine grundlegende Voraussetzung für die Verbesserung der Chancen ihrer Kinder geschaffen. Dies ist beispielsweise bei Gesprächen mit Lehrern oder Briefen aus der Schule von großer Bedeutung.

 

Da das Sprachniveau der einzelnen Personen sehr unterschiedlich ist, kann keine homogene Lerngruppe gebildet werden. Deshalb ist eine individuelle Einstufung in ein differenziertes Kurssystem, wie es der Antragstellende vorhält, die geeignet Form, um eine zielgerichtete Förderung für diese Personengruppe zu ermöglichen. Die Teilnahme an einem offenen Sprachkurs, der nicht nur Asylbewerbende aufnimmt, ist zudem besonders integrationsfördernd.

 

Durch das neue Modellangebot soll denjenigen Asylbewerbenden, die wahrscheinlich längerfristig in Deutschland bleiben, eine ähnliche Sprachkursförderung ermöglicht werden, wie sie durch das BAMF für andere Zugewanderte besteht.

 

Seit 2008 werden durch FB 50 alltagsorientierte Sprachkurse insbesondere für Mütter incl. Kinderbetreuung finanziert. 2011 wurde mit den beteiligten Sprachkursträgern eine Zielgruppenöffnung vereinbart. Der vorliegende Antrag erweitert diese Zielgruppe. 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2012

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2012

Ansatz 2013 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2013 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2012

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2012

Ansatz 2013 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2013 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

135.000

135.000

405.000

405.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

135.000

135.000

405.000

405.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

Die Aufwendungen bewegen sich im Rahmen des geplanten Haushaltsansatzes zu

PSP-Element 4-050501-901-3.

 

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Anlagen

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