Entscheidungsvorlage - E 26/0107/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.              Die Bezirksvertretung Haaren nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Personal- und Verwaltungsausschuss, die Verlagerung und den erforderlichen Umbau - vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt 2013 - zu beschließen.

 

2.              Die Bezirksvertretung Haaren empfiehlt dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss, die Veräußerung des heutigen Bezirksamtes und des Wohnhauses in der Germanusstraße in die Wege zu leiten.

 

3.              Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt - vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt 2013 -  die Verlagerung des Bezirksamtes und den Umbau.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Bezirksvertretung Haaren hatte vorgeschlagen, das Bezirksamt Haaren und die dort angesiedelte Polizeidienststelle aus der Alt-Haarener-Straße in die Germanusstraße zu verlagern und dieses Gebäude bürgerfreundlich und barrierefrei umzugestalten. Das derzeit genutzte Gebäude in der Alt-Haarener-Straße und ein Wohngebäude in der Germanusstraße sollen im Gegenzug aufgegeben werden.

 

Es wurden daraufhin externe Planungen beauftragt, um Kosten zu ermitteln und das Vorhaben abschließend beurteilen zu können. Die Planungsmittel in Höhe von 50.000,00 Euro wurden am 30.11.2010 im Betriebsausschuss Gebäudemanagement freigegeben, der Bezirk hat sich an den Planungsmitteln nach entsprechender Beschlussfassung mit 14.500,00 Euro beteiligt.

 

Das vorläufige Raumprogramm für das Bezirksamt in der Germanusstraße wurde in der Sitzung am 23.02.2011 vom Personal- und Verwaltungsausschuss zur Kenntnis genommen und die Verwaltung auf dieser Basis beauftragt, die weiteren Planungen voranzutreiben.

 

Die Ergebnisse des externen Planers liegen nunmehr vor, die Investitionsausgaben stellen sich wie folgt dar:

 

Haupt-/Vorderhaus Germanusstraße („Schulgebäude“)              1.250.000,00 Euro

Hinterhaus Germanusstraße („Altes Schulgebäude“)              250.000,00 Euro

 

Den Investitionsausgaben liegt das in der Anlage beigefügte Raumprogramm zugrunde.

 

Die Fachverwaltung beurteilt das Vorhaben – neben den u. a. aus dem Bezirk angeführten städtebaulichen Argumenten – auch aus gebäudewirtschaftlicher Sicht positiv. Derzeit verursachen alle Standorte bzw. Gebäude laufende Aufwendungen (z.B. Abschreibung), müssen unterhalten und bewirtschaftet und bei dauerhaftem Verbleib auch mittel- bis langfristig grundlegend saniert und behindertengerecht umgestaltet werden.

 

Für bereits absehbar erforderliche Instandhaltungsarbeiten waren bereits insgesamt 400.000,00 Euro im Nicht-Schulischen-Reparaturprogramm und Brandschutzprogramm für die Gebäude Germanus­straße und Alt-Haarener-Straße einzuplanen. Darin waren keine umfassenden Sanierungsarbeiten (u. a. dringend erforderliche nachhaltige Maßnahmen gegen aufsteigende Feuchtigkeit in der denkmalge­schützten Germanusstraße) und die Herstellung der Barrierefreiheit im Gebäude Alt-Haarener-Straße enthalten; diese Arbeiten rden erhebliche zusätzliche Aufwendungen erfordern und wären im städtischen Haushalt zusätzlich zu berücksichtigen.

 

Die Investition bezüglich des Hinterhauses Germanusstraße soll als gesamtstädtische Maßnahme veranschlagt werden. Aus den bezirklichen Mitteln werden seitens des Bezirks hierfür im Jahr 2012 ff Mittel zur Verfügung gestellt. Sofern künftig bezirkliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, sind diese in den Jahren 2013 ff. und unter Einbezug von ehrenamtlichem Engagement anteilig zur Deckung für die Herrichtung des Hinterhauses zu realisieren. Die Herrichtung würde schrittweise erfolgen. Das Gebäude wird bereits heute für Sitzungszwecke durch den Bezirk genutzt. Der Sitzungssaal befindet sich derzeit im 1. OG und ist nicht barrierefrei erreichbar.

 

Im städtischen Haushalt sind somit zusätzliche Mittel vorerst lediglich für das Vorderhaus vorzusehen.

 

Die Refinanzierung des Hinterhauses erfolgt aus bezirklichen Mitteln (30.000 € pro Jahr). Sofern die Haushaltslage der Stadt Aachen keine weitere Zahlung der bezirklichen Mittel erlaubt, wird der Haushalt der Stadt Aachen im Rahmen der Einstandspflicht in Höhe des Restfinanzierungsbedarfes des Hinterhauses belastet.

 

Eine grundlegende Sanierung und Herrichtung der Germanusstraße kann als Investition gewertet und somit über den Investitionshaushalt finanziert werden.

 

In den Jahren 2011 und 2012 wurden bereits 100.000,00 Euro der insgesamt erforderlichen 1.500.000,00 Euro (Vorder- und Hinterhaus) zur Verfügung gestellt.

 

Im Jahre 2013 stehen im Nicht-Schulischen-Reparatur­programm und Brandschutzprogramm bereits 400.000,00 Euro für die Gebäude zur Verfügung. Diese finanzwirtschaftliche Maßnahme wurde von der Finanzsteuerung bereits umgesetzt, eine Anpassung des Wirtschaftsplanes des E 26 wird vorbehaltlich der Zustimmung zu dieser Maßnahme ebenfalls erfolgen. Infolgedessen sind für die Haushaltsplanung 2013 und 2014 noch 750.000,00 € im Investitionshaushalt zusätzlich vorzusehen, eine entsprechende Anmeldung ist bereits durch das Bezirksamt erfolgt.

 

Nicht abschließend kann aus Sicht der Finanzverwaltung geklärt werden, ob, wann und in welcher Höhe die Verkaufserlöse für das Gebäude Alt-Haarener-Straße und das Wohnhaus Germanusstraße zur Teilfinanzierung zur Verfügung stehen.

 

Es entstehen keine zusätzlichen konsumtiven Belastungen für den Haushalt.

 

Die Personalvertretung wurde im Rahmen eines Gesprächs am18.04.2012 über die Planungen informiert und im Nachgang mit Vorlage vom 20.07.2012 gemäß § 75 LPVG beteiligt.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen – Verlagerung BA Haaren

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2012

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2012

Ansatz 2013 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2013 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

(siehe Vorlage)

0

0

Auszahlungen

50.000

100.000

400.000

1.300.000

1.500.000

1.500.000

Ergebnis

0

0

0

-750.000

0

-750.000

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-50.000

- 750.000

 

 

Deckung ist gegeben

keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2012

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2012

Ansatz 2013 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2013 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

50.000

0*

150.000

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

keine ausrechende Deckung vorhanden

keine ausrechende Deckung vorhanden

 

 

* Verlagerung der bezirklichen Mittel in den investiven Bereich

 

 

 

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Anlagen

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