Entscheidungsvorlage - FB 40/0142/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.         Der Kinder – und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Schulausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, die neuen Vertragswerke in der dargestellten Form zeitnah spätestens zum Schuljahr 2013/2014 umzusetzen.

 

1.1     Weiterhin empfiehlt der Kinder- und Jugendausschuss dem Schulausschuss, vorbehaltlich der verbindlichen Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel einen jährlichen Kostensteigerungsindex von 1,5% der städtischen Fördersummen pro Schuljahr, beginnend ab dem 01.08.2013, zu beschließen.

 

2.         Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die Empfehlung des Kinder-Jugendausschusses zur Kenntnis. Er beauftragt die die Verwaltung, die neuen Vertragswerke in der dargestellten Form zeitnah spätestens zum Schuljahr 2013/2014 umzusetzen.

 

2.1              Weiterhin beschließt der Schulausschuss, vorbehaltlich der verbindlichen Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel einen jährlichen Kostensteigerungsindex von 1,5% der städtischen Fördersummen pro Schuljahr, beginnend ab dem 01.08.2013.

 

3.              Der Finanzausschuss nimmt die Empfehlungen von Kinder- und Jugend- sowie Schulausschuss für einen jährlichen Kostensteigerungsindex von 1,5 %, beginnend ab 1.8.2013, zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1.       Einleitung

 

Das Angebot der Offenen Ganztagsgrundschule (OGS)  wurde mit dem Schuljahr 2003/2004 an zwei Grundschulen  mit 140 Plätzen in der Stadt Aachen eingeführt. Hierfür standen Mittel im Umfang von 185.000€  zur Verfügung.

Für das Schuljahr 2012/2013 geht die vom Schulausschuss beschlossene Ausbauplanung davon aus, dass die OGS an 40 Grund- und Förderschulen mit 4333 Plätzen angeboten wird. Insgesamt stehen hierfür Mittel im Umfang von ca. 8.750.000 € zur Verfügung.

Die Zahlen belegen, welche enorme Entwicklung dieser Bereich innerhalb von 9 Jahren vollzogen hat.  Neben den veränderten fachlich inhaltlichen Anforderungen sind auch die rechtlichen und verwaltungsadministrativen Aufgaben für alle Akteure gewachsen.

Die OGS war zunächst „nur“ als Projekt angelegt. Auch wenn der aktuelle Fördererlass des Landes immer noch von einer „Projektförderung“ spricht, ist allgemein anerkannt, dass es sich bei der OGS um eine dauerhafte Aufgabenstellung für die Kommunen, deren Schulen und den außerschulischen Partner handelt.

Vor diesem Hintergrund war die Verwaltung u.a. durch den Schulausschuss und den Kinder- und Jugend- Ausschuss beauftragt, das bestehende Vertragswesen unter Einbindung der Kooperationspartner zu überarbeiten. Hierbei sollte auch geprüft werden, inwieweit ein Indikator für die Personalkostensteigerungen  der  außerschulischen Partner eingearbeitet werden kann.

Hinsichtlich der erwünschten Indexierung der Verträge für die Personalkostensteigerungen wird auf Ziffer 4.1 der Vorlage verwiesen. 

Aufgrund der komplexen Materie schlägt die Verwaltung vor, zukünftig in 4 Vertragswerke zu unterscheiden:

-                      Kooperationsvertrag

-                      Aufgabenbeschreibung des außerschulischen Partners

-                      Betreuungsvertrag

-                      Förderrichtlinie OGS

 

Alle nachfolgend beschriebenen Vertragswerke wurden auf der Grundlage des  Verwaltungsentwurfes  in 3 Sitzungen mit der AG 78-OGS am 19.4, 14.5. und 4.6.2012 besprochen und in der jetzigen Form einvernehmlich von allen Mitgliedern der AG 78-OGS getragen. Ausgenommen hiervon sind die Entwürfe zur neuen Förderrichtlinie, die erst am 30.8.2012 in der AG 78 OGS behandelt werden können. Über das Ergebnis der Beratung wird dem KJA und dem SchulA in der jeweiligen Sitzung berichtet.

 

2.       Ziele der vorliegenden Vertragswerke:

 

Bei der Erarbeitung der vorliegenden Vertragswerke waren folgende Ziele handlungsleitend:

?         Verwaltungsvereinfachung (insbesondere im jährlich wiederkehrenden Vertragsmarathon)

?         Anpassung an neue rechtliche Erkenntnisse

?         Klärung formaler Fragestellungen

?         Schärfung der Aufgabenprofile aller Akteure

?         Überführung der Betreuungsverträge analog zu den Betreuungsverträgen in den Kindertageseinrichtungen

?         Klärung von Grundsatzfragen

 

Die Vertragswerke wurden eng mit dem Fachbereich Recht abgestimmt. Zum Teil wurden die Sitzungen der AG 78 OGS zu den wesentlichen Punkten durch eine Vertreterin des Fachbereiches Recht begleitet.

 

Festzuhalten ist, das es sich bei der OGS in den Schnittmengen:

?         äußere – innere Schulangelegenheiten

?         Weisungsrecht des Schulleiters – Weisungsrecht des Anstellungsträgers

?         Jugendhilfe – Schule

?         freie Träger – öffentliche Träger

?         Rechtsverhältnis Schüler/Eltern – Schule – Schulträger- Jugendhilfeträger

 

um sehr komplexe und gesetzlich nicht immer klar oder zufriedenstellend gelöste Themenbereiche handelt.

 

Es ist wichtig, dass die OGS in  einer Verantwortungsgemeinschaft  von  Schule, außerschulischen Partnern und  dem Schulträger zu einem attraktiven, qualitativ hochwertigen und ganzheitlichen Bildungs-, Erziehungs-, und Betreuungsangebot in der Stadt Aachen gestaltet wird, das sich an dem jeweiligen Bedarf der Kinder und Eltern orientiert.              

Dies erfordert eine offene Kommunikation aller Akteure und die Bereitschaft im Dialog eventuelle  Probleme im täglichen Ablauf umgehend zu klären.

 

3.       Verträge

 

3.1              Kooperationsvertrag (Anlage 1)

Der Kooperationsvertrag soll wie bisher die grundsätzliche Bereitschaft zur gemeinsamen Verantwortung für die OGS an der jeweiligen Schule und alle grundlegenden Rechte und Pflichten der Vertragspartner definieren.

Er wird einmalig abgeschlossen und gilt bis zur Kündigung durch einen der Vertragspartner dauerhaft fort.

 

3.2              Aufgabenbeschreibung des außerschulischen Partners (Anlage 2)

Die für jedes Schuljahr neu zu erstellende Aufgabenbeschreibung gibt wieder, was und in welchem Umfang durch den außerschulischen Partner an der jeweiligen Schulen angeboten wird. Sie ergänzt für das betreffende Schuljahr die Kooperationsvereinbarung und ist somit auch deren Bestandteil. Sie bildet die Basis für die Ermittlung der den außerschulischen Partner zur Verfügung zu stellenden Fördermittel im Rahmen des Gesamtbudgets der Schule. Sie ist von der Schulleitung mitzuzeichnen.

Die Aufgabenbeschreibung bildet – anders als bisher – kein eigenständiges Vertragswerk sondern ergänzt jährlich den Kooperationsvertrag. Im Rahmen des verfügbaren Budgets erfolgt die Abwicklung als Geschäft der laufenden Verwaltung ohne erneute formale Unterschriftsleistung seitens des Schulträgers.

 

3.3.              Betreuungsvertrag (Anlage 3)

Die bisher verwendete Anmeldung für einen OGS Platz bildet nicht alle Facetten der notwendigen Regelungen ab. Ausgehend von den im Bereich Kindertagesstätten üblichen Betreuungsverträgen wurde eine komplette Überarbeitung und Neufassung vorgenommen. Der Betreuungsvertrag wird durch die Eltern in der Schule (Schulleitungen im Auftrag der Stadt Aachen) abgeschlossen.

 

4.       Index für Personalkostensteigerungen – Förderrichtlinie OGS

 

4.1              Kostensteigerungsindex

Durch die jährlichen Änderungen der pauschaliert angelegten Förderung des Landes und in der Folge auch der Stadt ist eine Regelung zur Anpassung der Förderung von erhöhten Personalkosten innerhalb der v.g. Vertragswerke mit hohem Aufwand verbunden. Vergleichbar mit der Fördersystematik im KiBiZ wird daher eine Förderrichtlinie vorgeschlagen, welche alle förderelevanten Aspekte zusammenfasst. Hier besteht die Möglichkeit, einen Kostensteigerungsindex problemlos einzuarbeiten. Die Anwendung der Förderichtlinie erreicht mit wenig Aufwand das gleiche Ziel. Die Indexierung wurde in Ziffer 4.1 des Förderrichtlinienentwurfes mit 1,5% jährlich; erstmalig zum 01.08.2013 eingearbeitet.

Der Schulausschuss hat im Rahmen der Haushaltsberatungen am 9.2.2012 die Erwartungen geäußert,  die Tarifsteigerungen bei den Trägern der Offenen Ganztagsschule auszugleichen und die Verwaltung beauftragt, mit den Trägern der OGS entsprechende Kooperationsvereinbarungen zu schließen.

 

4.2              Förderrichtlinie OGS (Anlage 4)

Die Verwaltung schlägt die beigefügte Richtlinie vor. Auf die Ausführungen zu Punkt 1 wird verwiesen.

 

5.       Finanzielle Auswirkungen

 

Ein wie unter Ziffer 4.1. dieser Vorlage beschriebener Kostensteigerungsindex von 1,5 % jährlich, würde pro neues Schuljahre mit ca. 110.000 € zusätzlich zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich machen, welche im Rahmen der Etatberatung des Haushaltes 2013 ff eingestellt werden müssten.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2012

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2012

Ansatz 2013 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2012

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2012

Ansatz 2013 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2013 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand **

7.225.000

7.225.000

25.786.600

26.513.800

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

- 727.200

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Mehrbetrag ist für Haushaltsentwurf 2013 ff angemeldet

 

** Angegeben ist die Zusammenfassung der Ansätze für Aufwand für OGS in den Produkten Grundschulen (4-030101-807-8 SK 52790000) und Förderschulen (4-030106-907-2 SK 52790000)

Von dem Mehrbetrag entfallen auf              Bereich Grundschulen:              672.800 €

              Bereich Förderschulen:              54.400 €

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Anlagen

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