Kenntnisnahme - FB 51/0201/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ab 01.08.2013 ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen ein verbindlicher (einklagbarer) Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr.

 

Unter Bezugnahme auf die in den letzten Monaten zu dieser Thematik erfolgten Beratungen und Beschlussfassungen des Kinder-und Jugendausschusses ist festzuhalten, dass die Stadt Aachen gemeinsam mit den freien Trägern der Jugendhilfe daran arbeitet, ausreichend viele U3 Plätze bis zum Stichtag 01.08.2013 zu schaffen, um den dann geltenden Rechtsanspruch gewährleisten zu können.

Die U3 Plätze, die die Stadt Aachen als Träger von Kindertageseinrichtungen schaffen wird, sind allein nicht ausreichend um den Bedarf zu decken. Die Stadt ist auf die Mithilfe ihrer Partner im Bereich der freien Träger der Jugendhilfe zur Sicherstellung des Rechtsanspruches angewiesen. Dies wird in der jährlichen Kindertagesstättenentwicklungsplanung regelmäßig dokumentiert.

 

Seitens der Träger der freien Jugendhilfe wurde entsprechende Unterstützung im U3 Ausbau zugesagt und  aktuell auch praktisch umgesetzt.

Allerdings sehen sich die in der Anlage 1 aufgeführten  Träger nicht in der Lage, den gesetzlich fixierten Trägeranteil an diesen neuen U3 Gruppen aus eigenen Mitteln zu übernehmen.

 

Sie beantragen, dass der Trägeranteil, über den gesetzlich normierten kommunalen Zuschuss der Stadt Aachen an die freien Träger der Jugendhilfe hinaus, übernommen werden soll. Hierbei würde es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Aachen handeln. Insgesamt geht es um rund 64.000 € zur Schaffung von 36 zusätzlichen U3 Plätzen.

 

Eine ähnliche Situation hat es für die Stadt Aachen in den 90er Jahren hinsichtlich des Rechtsanspruches auf einen Kindertagesstättenplatz für Kinder im Alter von 3-6 Jahren gegeben.

 

In dieser Zeit wurden zur Schaffung eines ausreichenden Platzangebotes und damit verbunden zur Gewährleistung des Rechtsanspruches entsprechende Sonderverträge über die Übernahme der Trägeranteile seitens der Stadt Aachen abgeschlossen. Aus dieser Zeit laufen aktuell noch 25 Sonderverträge über die Übernahme von Trägeranteilen mit einem Finanzvolumen von zurzeit rund 650.000  €. Auf die Vorlage für die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses vom 27. 07 2008 (Anlage 2) wird verwiesen.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

 

Die Konkretisierung der finanziellen Auswirkungen und damit die Frage der ausreichenden Deckung können erst im Rahmen der Vorlage „Kindertagesstättenbedarfsplanung“ dargestellt werden. 

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Anlagen

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