Entscheidungsvorlage - FB 61/0725/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Ausweisung der Prinzenhofstraße im neu ausgebauten Abschnitt als verkehrsberuhigten Bereich zu beschließen.

 

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Prinzenhofstraße im neu ausgebauten Abschnitt als verkehrsberuhigten Bereich auszuschildern.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Einhergehend mit dem Erweiterungsbau der Mensa und den zusätzlichen Fachklassen des Gymnasium St. Leonhard erfolgt auch eine Umgestaltung des ehemaligen „Brot-Schneider-Parkplatzes“ und die teilweise Verlegung der Prinzenhofstraße.

Im Bereich des ehemaligen Parkplatzes wird die Prinzenhofstraße an die Rückseite der Gebäude der Kleinmarschierstraße verlegt und um den Neubau herum zum weiterhin bestehenden Teilstück der Prinzenhofstraße verschwenkt.

Der Ausbau des gesamten Platzes und der Fahrbahn erfolgt niveaugleich. Die offene Platzgestaltung, der niveaugleiche Ausbau und das voraussichtlich niedrige Verkehrsaufkommen bieten eine Ausschilderung als verkehrsberuhigten Bereich an. Auch die Nutzung des Platzes als Aufenthaltsfläche spricht für eine verkehrliche Gleichberechtigung von Fußgängern und KFZ-Verkehr in der Prinzenhofstraße, die durch eine Beschilderung als verkehrsberuhigter Bereich eingeräumt wird.

Die Belieferung des Gebäudes erfolgt über die Rückfront. In diesem rückwärtigen Bereich fordert auch die Feuerwehr eine Aufstellfläche für den Drehleiterwagen, um den zweiten Rettungsweg der angrenzenden Gebäude sicherzustellen. Die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich stellt sicher, dass dort Ladetätigkeiten durchgeführt werden können und erforderliche Freiflächen für die Feuerwehr zur Verfügung stehen, da das Parken grundsätzlich dort nicht erlaubt ist.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Prinzenhofstraße im neu ausgebauten Bereich als verkehrsberuhigten Bereich auszuschildern.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die erstmalige Ausschilderung werden aus der Baumaßnahme getragen.

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Anlagen

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