Entscheidungsvorlage - FB 61/0730/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 235 - Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, Salvatorberg und Salvatorstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 235 - Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, Salvatorberg und Salvatorstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 235 - Ludwigsallee - im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, Salvatorberg und Salvatorstraße

hier:              Aufhebungsbeschluss

 

Am 04.11.2010 beschloss der Planungsausschuss der Stadt zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung für den Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, Salvatorberg und Salvatorstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte den Aufstellungsbeschluss A 235. Der Aufstellungsbeschluss hatte das Ziel, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen und die bestehenden Grünstrukturen im Geltungsbereich zu sichern. Insbesondere sollten die bestehenden Freibereiche auf den rückwärtigen Grundstücken und Grundstücksteilen von weiterer Bebauung freigehalten werden, um die zusammenhängenden Grün- und Parkflächen zu erhalten.

 

Im Verlauf des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 938 – Ludwigsallee – wurde der Verfahrensbereich um die Parkanlage an der Salvatorstraße verkleinert, da hierfür kein planungsrechtlicher Regelungsbedarf vorlag. Zeitgleich mit dem Offenlagebeschluss wurde am 15.03.2012 für den nun räumlich verkleinerten Bebauungsplan der Aufstellungsbeschluss gefasst. Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss A 235 hat somit keine Funktion mehr und soll daher aufgehoben werden.

 

Die Größe des Geltungsbereichs beträgt 3,48 ha.

 

Durch die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 235 – Ludwigsallee – entstehen keine Kosten.

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Anlagen

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