Anhörung - A 40/0047/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt vorbehaltlich des Beschlusses des Kinder- und Jugendausschusses und des Schulausschusses, die im Entwurf vorgelegte zweite Änderungssatzung  der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschule)“ zu beschließen.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss nehmen den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der Stadt, die im Entwurf vorgelegte zweite Änderungssatzung  der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschule)“ zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Finanzausschusses, des Kinder- und Jugendausschusses und des Schulausschusses die im Entwurf vorgelegte zweite Änderungssatzung  der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschule)“.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Schulausschuss und Kinder- und Jugendausschuss haben in ihrer gemeinsamen Sitzung am 26.04.2005 die von der Verwaltung vorgeschlagenen Handlungsgrundsätze und Finanzierungsregelungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Hortpersonal in die OGS, die Entkopplung von Hausmeisterstellen sowie die zusätzliche Bereitstellung von Sekretariatsstunden beschlossen bzw. dem Personal- und Verwaltungsausschuss zur Beschlussfassung empfohlen. Der Personal- und Verwaltungsausschuss ist dieser Empfehlung in seiner Sitzung am 18.05.2005 gefolgt.

 

Ferner wurde die Verwaltung beauftragt, bis zum Schuljahresbeginn 2005/06 ein sozial ausgewogenes, an die Regeln des GTK für den Hortbereich angelehntes Beitragssystem für die OGS in Aachen zu entwickeln.

 

Die Überlegungen der Verwaltung zur Finanzierung bzw. der Beitragsgestaltung sind nachstehend dargestellt. Hierbei wurde dem ausdrücklichen Wunsch der Politik zur Vermeidung eines „Zweiklassensystems“ Rechnung getragen.

 

Auf der Basis des derzeitigen Anmeldestandes von 843 Kindern für das Schuljahr 2005/06 setzt sich das zur Verfügung stehende Finanzvolumen wie folgt zusammen:

 

a)      Landesmittel zu den Betriebskosten

 

805 Grundschüler x 820 €                            660.100 €

38 Sonderschüler x 1.045 €                            39.710 €                                      699.810 €

 

b)      Städtischer Eigenanteil zu den Betriebskosten

 

843 Schüler x 410 €                                                                                         345.630 €

 

Einnahmen zu den Betriebskosten                                                             1.045.440 €

 

c)       Finanzierungskosten für den städtischen Eigenanteil

(Investitionskosten)

 

Landeszuschuss zu baulichen Maßnahmen

je Gruppe                                                    80.000 €

Landeszuschuss zur Schulhofgestaltung

je Gruppe                                                    10.000 €

Landeszuschuss zur Ausstattung je Gruppe    25.000 €

Förderung             =             90 %                             115.000 €

 

Ausgaben (100 %) je Gruppe                          127.778 €

Städt. Eigenanteil (10 %) je Gruppe              12.778 €

 

Der städt. Eigenanteil ist über Kreditaufnahme

zu finanzieren, und zwar Zins (5 %) und

Tilgung (1 %), jährlich =                                                  767 €               

Bei eingerichteten 36 Gruppen somit                                                                27.600 €.

 

Aufgrund der haushaltsrechtlichen Vorgaben durch die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Köln ist der städt. Eigenanteil zu 100 % durch die Elternbeiträge zu erwirtschaften. Demnach müssen durch Elternbeiträge finanziert werden:

 

a)       städt. Eigenanteil zu den Betriebskosten in Höhe von             345.630 €

b)       städt. Eigenanteil zu den Investitionskosten                             27.600 €

 

durch Elternbeiträge somit insgesamt zu finanzieren                             373.230 €.

 

Von der Kostenseite her betrachtet stellt sich der Betriebsaufwand für das Schuljahr 2005/06 wie folgt dar:

 

I.                    Personalaufwand

 

a)            Betreuungsangebot (Personal)

 

-               Einheitlicher Stellenschlüssel von 0,5 Betreuungskraft je Gruppe

(für Schulen in sozialen Brennpunkten kann im Einzelfall ein Stellenzuschlag gewährt werden)

-          Berechnung der Personalkosten einheitlich nach KGST-Wert von 40.000 € jährlich

 

Bei 27 Gruppen (freie Träger)                                      540.000 €

bei 9 Gruppen (städt. Trägerschaft) 4,78 Betreuungskräfte =      191.000 €

davon 1/3 anzurechnen wegen weggefallener Landeszuschüsse

im Hortbereich                                                        63.700 €.

 

b)            Hausmeister

4,5 zusätzliche Hausmeisterstellen unter Gegenrechnung der

einzusparenden Hilfskräfte

saldierter Mehraufwand                                                105.430 €

hiervon 50 % anzurechnen                                                                               52.715 €

 


c)             Schulsekretariate

3 Minuten Mehraufwand je Schüler der OGS wöchentlich

Mehraufwand für Schuljahr 2004/05                          16.317,62 €

hiervon 50 % anzurechnen            8.159 €

Mehraufwand für Schuljahr 2005/06                          26.576 €

hiervon 50 % anzurechnen                                                                                        13.288 €

Personalaufwand insgesamt                                                                                    677.862 €.

 

II.                  Sachaufwand/Weiteres Betreuungsangebot

 

Von den Gesamteinnahmen in Höhe von                                                        1.045.440 €

sind die o.a. Kosten für Personalaufwand in Höhe von                                              677.862 €

sowie der Differenzbetrag zwischen 1.045 € für Sonderschüler und 820 € für Grundschüler = 225 € mal 38 Sonderschüler               8.550,00 €

abzuziehen        

Verbleiben 359.028 €

für Sachmittel und weitere Betreuungsangebote; dies entspricht einem derzeitigen Jahresbetrag von 9.973,00 € je Gruppe. Nimmt eine Schule Lehrerstellenanteile in Anspruch,

sind die jeweiligen Mindereinnahmen an Landesförderung hiervon abzuziehen, da durch die Lehrerstunden Teile des Betreuungsangebotes bereits abgedeckt sind. 

 

III.                Aufwand für Ferienbetreuung

 

Der Aufwand für Ferienbetreuung ist aus den Einsparungen im Hortbereich zu finanzieren.

 

Elternbeiträge

 

Seitens der Verwaltung wurden für die Festsetzung der Elternbeiträge Alternativen berechnet.

 

1.       Beibehaltung des derzeitigen Systems

 

Sofern das derzeitige Beitragssystem beibehalten wird, kann der Elternbeitrag für Vollzahler von 55 €  auf 45 € monatlich, der Anteil für Aachen-Pass-Kinder und für Geschwisterkinder von 27,50 € auf 22,50 € monatlich gesenkt werden.

Wenn mehr als zwei Geschwisterkinder einer Familie an den Angeboten teilnehmen, wird für das 3. und jedes weitere Geschwisterkind wie bisher auch kein Beitrag erhoben.

Nehmen bei Aachen-Pass-Inhabern mehrere Kinder einer Familie an den Angeboten teil, wird für das 2. Kind und jedes weitere Kind wie bisher auch kein Beitrag erhoben.

Auf der Basis des bisherigen prozentualen Verhältnisses zwischen Vollzahlern und Zahlern des ermäßigten Beitrags werden Einnahmen in Höhe von 396.090 € erwirtschaftet. Der zu den eingangs angeführten Mindesteinnahmen in Höhe von 373.230 € höhere Betrag von 22.860 € dient als Puffer für eventuelle Verschiebungen.

Die entsprechende Änderungssatzung ist im Entwurf als Anlage A beigefügt.

 

2.       Beitragsstaffelung in Anlehnung an das GTK

 

Auf der Basis der Berechnung der Beitragsjahre 2003 und 2004 im GTK-Bereich würde sich der Elternbeitrag OGS wie folgt staffeln:

 

Einkommen               Modell A)       Betrag           Modell B)       Betrag

bis 12.271 € 0 €    0 €

bis 24.542 € 35 € 40 €

bis 36.813 € 55 € 60 €

bis 49.089 € 85 € 80 €

über 49.089 € 100 € 100€

 

Für Geschwisterkinder ist je die Hälfte der maßgeblichen Stufe an Beitrag zu zahlen.

 

Voraussichtliche Einnahmen 377.000 € 393.000 €

 

Die entsprechenden Satzungsentwürfe zu den einzelnen Modellen sind als Anlage B und als Anlage C ebenfalls beigefügt.  Für die Verwaltung der Elternbeiträge bei Einkommensstaffelung werden zusätzliche Personalkosten in Höhe von mindestens 1,0 Stelle = 40.000 €/Jahr entstehen. Hier wären folgende Finanzierungsmöglichkeiten denkbar:

-          Refinanzierung aus OGS-Mitteln und damit Reduzierung der Mittel für weitere Betreuungsangebote

-          Erhöhung der Elternbeiträge zur Erwirtschaftung dieser Kosten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, für das Schuljahr 2005/06 keinen Systemwechsel in der Beitragserhebung vorzunehmen.

 

Da zum Schuljahr 2006/07 eine größere Zahl von Schulen die OGS einrichten wird, wird für dieses Schuljahr auch eine neue Kalkulation der Elternbeiträge erforderlich werden.

Im Übrigen wird in der Sitzung berichtet.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

siehe Erläuterungen

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