Anhörung - A 40/0047/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der Offenen Ganztagsgrundschule (OGS)hier: Beitragsstaffel und Satzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- Schule
- Beteiligt:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation; FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule; FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- A 40 Team 2
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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07.06.2005
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Erledigt
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Schulausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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09.06.2005
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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09.06.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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15.06.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss nimmt
den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der
Stadt vorbehaltlich des Beschlusses des Kinder- und Jugendausschusses und des
Schulausschusses, die im Entwurf vorgelegte zweite Änderungssatzung der „Satzung über die Erhebung von
Elternbeiträgen in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene
Ganztagsschule)“ zu beschließen.
Der Kinder- und
Jugendausschuss und der Schulausschuss nehmen den Bericht der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der Stadt, die im Entwurf
vorgelegte zweite Änderungssatzung
der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Primarstufe
der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschule)“ zu beschließen.
Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Finanzausschusses, des Kinder- und Jugendausschusses und des Schulausschusses die im Entwurf vorgelegte zweite Änderungssatzung der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschule)“.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Schulausschuss und Kinder- und Jugendausschuss haben in ihrer gemeinsamen Sitzung am 26.04.2005 die von der Verwaltung vorgeschlagenen Handlungsgrundsätze und Finanzierungsregelungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Hortpersonal in die OGS, die Entkopplung von Hausmeisterstellen sowie die zusätzliche Bereitstellung von Sekretariatsstunden beschlossen bzw. dem Personal- und Verwaltungsausschuss zur Beschlussfassung empfohlen. Der Personal- und Verwaltungsausschuss ist dieser Empfehlung in seiner Sitzung am 18.05.2005 gefolgt.
Ferner wurde die Verwaltung beauftragt, bis zum Schuljahresbeginn 2005/06 ein sozial ausgewogenes, an die Regeln des GTK für den Hortbereich angelehntes Beitragssystem für die OGS in Aachen zu entwickeln.
Die Überlegungen der Verwaltung zur Finanzierung bzw. der Beitragsgestaltung sind nachstehend dargestellt. Hierbei wurde dem ausdrücklichen Wunsch der Politik zur Vermeidung eines „Zweiklassensystems“ Rechnung getragen.
Auf der Basis des derzeitigen Anmeldestandes von 843 Kindern für das Schuljahr 2005/06 setzt sich das zur Verfügung stehende Finanzvolumen wie folgt zusammen:
a) Landesmittel zu den Betriebskosten
805 Grundschüler x 820 € 660.100 €
38 Sonderschüler x 1.045 € 39.710 € 699.810 €
b) Städtischer Eigenanteil zu den Betriebskosten
843 Schüler x
410 € 345.630 €
Einnahmen
zu den Betriebskosten 1.045.440
€
c) Finanzierungskosten
für den städtischen Eigenanteil
(Investitionskosten)
Landeszuschuss zu baulichen Maßnahmen
je Gruppe 80.000 €
Landeszuschuss zur Schulhofgestaltung
je Gruppe 10.000 €
Landeszuschuss zur Ausstattung je Gruppe 25.000 €
Förderung = 90 % 115.000 €
Ausgaben (100 %) je Gruppe 127.778 €
Städt. Eigenanteil (10 %) je Gruppe 12.778 €
Der städt. Eigenanteil ist über Kreditaufnahme
zu finanzieren, und zwar Zins (5 %) und
Tilgung (1 %), jährlich = 767 €
Bei eingerichteten 36 Gruppen somit 27.600 €.
Aufgrund der haushaltsrechtlichen Vorgaben durch die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Köln ist der städt. Eigenanteil zu 100 % durch die Elternbeiträge zu erwirtschaften. Demnach müssen durch Elternbeiträge finanziert werden:
a) städt. Eigenanteil zu den Betriebskosten in Höhe von 345.630 €
b) städt. Eigenanteil zu den Investitionskosten 27.600 €
durch Elternbeiträge somit insgesamt zu finanzieren 373.230 €.
Von der Kostenseite her betrachtet stellt sich der Betriebsaufwand für das Schuljahr 2005/06 wie folgt dar:
I. Personalaufwand
a) Betreuungsangebot (Personal)
-
Einheitlicher
Stellenschlüssel von 0,5 Betreuungskraft je Gruppe
(für Schulen in sozialen
Brennpunkten kann im Einzelfall ein Stellenzuschlag gewährt werden)
-
Berechnung der
Personalkosten einheitlich nach KGST-Wert von 40.000 € jährlich
Bei 27 Gruppen (freie Träger) 540.000 €
bei 9 Gruppen (städt. Trägerschaft) 4,78
Betreuungskräfte = 191.000
€
davon 1/3 anzurechnen wegen weggefallener
Landeszuschüsse
im Hortbereich 63.700
€.
b)
Hausmeister
4,5 zusätzliche Hausmeisterstellen unter Gegenrechnung
der
einzusparenden Hilfskräfte
saldierter Mehraufwand 105.430
€
hiervon 50 % anzurechnen
52.715
€
c)
Schulsekretariate
3 Minuten Mehraufwand je Schüler der OGS wöchentlich
Mehraufwand für Schuljahr 2004/05 16.317,62 €
hiervon 50 % anzurechnen 8.159
€
Mehraufwand für Schuljahr 2005/06 26.576 €
hiervon 50 % anzurechnen 13.288 €
Personalaufwand insgesamt 677.862
€.
II.
Sachaufwand/Weiteres
Betreuungsangebot
Von den Gesamteinnahmen in Höhe von 1.045.440
€
sind die o.a. Kosten für Personalaufwand in Höhe von 677.862 €
sowie der Differenzbetrag zwischen 1.045 € für
Sonderschüler und 820 € für Grundschüler = 225 € mal 38 Sonderschüler
8.550,00 €
abzuziehen
Verbleiben 359.028
€
für Sachmittel und weitere Betreuungsangebote; dies
entspricht einem derzeitigen Jahresbetrag von 9.973,00 € je Gruppe.
Nimmt eine Schule Lehrerstellenanteile in Anspruch,
sind die jeweiligen Mindereinnahmen an Landesförderung
hiervon abzuziehen, da durch die Lehrerstunden Teile des Betreuungsangebotes
bereits abgedeckt sind.
III.
Aufwand für
Ferienbetreuung
Der Aufwand für Ferienbetreuung ist aus den
Einsparungen im Hortbereich zu finanzieren.
Elternbeiträge
Seitens der Verwaltung wurden für die Festsetzung der
Elternbeiträge Alternativen berechnet.
1.
Beibehaltung des
derzeitigen Systems
Sofern das derzeitige Beitragssystem beibehalten wird,
kann der Elternbeitrag für Vollzahler von 55 € auf 45 € monatlich, der Anteil für Aachen-Pass-Kinder und
für Geschwisterkinder von 27,50 € auf 22,50 € monatlich gesenkt werden.
Wenn mehr als zwei Geschwisterkinder einer Familie an
den Angeboten teilnehmen, wird für das 3. und jedes weitere Geschwisterkind wie
bisher auch kein Beitrag erhoben.
Nehmen bei Aachen-Pass-Inhabern mehrere Kinder einer
Familie an den Angeboten teil, wird für das 2. Kind und jedes weitere Kind wie
bisher auch kein Beitrag erhoben.
Auf der Basis des bisherigen prozentualen
Verhältnisses zwischen Vollzahlern und Zahlern des ermäßigten Beitrags werden
Einnahmen in Höhe von 396.090 € erwirtschaftet. Der zu den eingangs angeführten
Mindesteinnahmen in Höhe von 373.230 € höhere Betrag von 22.860 € dient als
Puffer für eventuelle Verschiebungen.
Die entsprechende Änderungssatzung ist im Entwurf als
Anlage A beigefügt.
2.
Beitragsstaffelung
in Anlehnung an das GTK
Auf der Basis der Berechnung der Beitragsjahre 2003
und 2004 im GTK-Bereich würde sich der Elternbeitrag OGS wie folgt staffeln:
Einkommen Modell A) Betrag Modell B) Betrag
bis 12.271 € 0 € 0 €
bis 24.542 € 35 € 40 €
bis 36.813 € 55 € 60 €
bis 49.089 € 85 € 80 €
über 49.089 € 100 € 100€
Für Geschwisterkinder ist je die Hälfte der
maßgeblichen Stufe an Beitrag zu zahlen.
Voraussichtliche Einnahmen 377.000 € 393.000 €
Die entsprechenden Satzungsentwürfe zu den einzelnen
Modellen sind als Anlage B und als Anlage C ebenfalls beigefügt. Für die Verwaltung der Elternbeiträge
bei Einkommensstaffelung werden zusätzliche Personalkosten in Höhe von
mindestens 1,0 Stelle = 40.000 €/Jahr entstehen. Hier wären folgende Finanzierungsmöglichkeiten
denkbar:
-
Refinanzierung aus
OGS-Mitteln und damit Reduzierung der Mittel für weitere Betreuungsangebote
-
Erhöhung der
Elternbeiträge zur Erwirtschaftung dieser Kosten.
Die Verwaltung schlägt vor, für das Schuljahr 2005/06
keinen Systemwechsel in der Beitragserhebung vorzunehmen.
Da zum Schuljahr 2006/07 eine größere Zahl von
Schulen die OGS einrichten wird, wird für dieses Schuljahr auch eine neue
Kalkulation der Elternbeiträge erforderlich werden.
Im Übrigen wird in der Sitzung berichtet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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810,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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