Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 61/0732/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die VI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 555 -Stiftstraße/Promenadenstraße- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die VI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 555 -Stiftstraße/Promenadenstraße- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

VI. Änderung Bebauungsplan Nr. 555 -Stiftstraße/Promenadenstraße-

hier:               Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung

              Empfehlung zum Satzungsbeschluss

 

1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens

Am 14.06.2012 beschloss der Planungsausschuss, nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen Mitte am 09.05.2012, die öffentliche Auslegung der VI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 555

-Stiftstraße/Promenadenstraße- (s. Vorlage FB 61/0662/WP16).

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die parallel verlaufende Beteiligung der Behörden gemäß    § 4 Abs.2 BauGB erfolgten in der Zeit vom 09.07.2012 bis einschließlich 13.08.2012.

Der Architektenbeirat hatte in seiner Sitzung am 12.01.2012 eine positive Beurteilung des Vorhabens abgegeben.

 

2.             Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2)BauGB

Während der öffentlichen Auslegung wurde eine Eingabe eingereicht. Die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung sind in der Anlage beigefügt. Die Anregung führte nicht zu einer Änderung der Planung.

 

3. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

Parallel wurden 14 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt, von denen keiner eine Anregung zur Planung abgegeben hat, die sich auf die Änderung des Bebauungsplanes bezog.

 

4. Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Durch die VI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 555 -Stiftstraße/Promenadenstraße- soll Planungsrecht geschaffen werden für den geplanten Umbau bzw. die Aufstockung des C&A-Gebäudes am Willy-Brandt-Platz.

Es ist vorgesehen, den derzeit eingeschossigen Vorbau um drei Geschosse aufzustocken und den hinteren Teil des Gebäudes durch ein zusätzliches Geschoss zu ergänzen.

Eine Änderung des Bebauungsplanes ist erforderlich, da die Planung nicht den bisherigen Festsetzungen entspricht. Statt der bislang festgesetzten Geschosszahlen werden nun maximale Gebäudehöhen festgesetzt. Außerdem wird die überbaubare Grundstücksfläche (Baulinien, Baugrenzen) an die Planung angepasst.

Darüber hinaus wurden die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des für diesen Bereich derzeitig gültigen Bebauungsplans Nr. 555 übernommen.

Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wurde ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.

Finanzielle Auswirkung bestehen für die Stadt Aachen nicht.

 

Die Verwaltung empfiehlt, für die VI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 555 -Stiftstraße/Promenadenstraße- den Satzungsbeschluss zu fassen

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Anlagen

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