Entscheidungsvorlage - FB 61/0733/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 945 - Elsassstraße - zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweghier: Offenlagebeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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26.09.2012
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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04.10.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 945 - Elsassstraße - zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweg in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 945 - Elsassstraße - zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweg in der vorgelegten Fassung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bebauungsplan Nr. 945 - Elsassstraße - zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweg
hier: Offenlagebeschluss
1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens
Am 19.04.2012 erfolgte im Planungsausschuss nach vorheriger Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 18.04.2012 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 945 Elsassstraße -.Ziel des Bebauungsplanes ist die Steuerung von Vergnügungsstätten im Plangebiet.
2. Offenlagebeschluss
Entsprechend der im Plangebiet heute vorhandenen Nutzungsmischung von Wohnen und Gewerbe soll im Bebauungsplan ein Mischgebiet festgesetzt werden. Vergnügungsstätten mit den Zweckbestimmungen Sex-Darbieten und/oder Sex-Filme und/oder Sex-Videovorführungen sowie Spielhallen und Vergnügungsstätten, die zur Erzielung von Gewinnen durch Wetten o.ä. dienen und Einrichtungen, die dem Aufenthalt und / oder der Bewirtung von Personen dienen und in denen gleichzeitig Glückspiele nach § 284 Strafgesetzbuch, Wetten, Sportwetten, oder Lotterien angeboten werden sollen im Bebauungsplan ausgeschlossen werden, da diese Nutzungen einen sog. Trading-Down-Effekt zur Folge haben können.
Da sich bereits durch die Ansiedlung mehrerer Wettbüros der Charakter der Elsassstraße negativ verändert hat, besteht die Gefahr, dass sich weitere Nutzungen ansiedeln können, die diese Entwicklung noch verstärken können. Hierzu gehören neben den Spielhallen auch Sexkinos, Bordelle und bordellartige Nutzungen einschließlich der Wohnungsprostitution. Da sie den gleichen Trading-Down-Effekt zur Folge haben können, sollen auch diese Nutzungen im Bebauungsplan ausgeschlossen werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll dazu beitragen, dass der ursprüngliche Quartierscharakters wieder hergestellt wird. Durch den Ausschluss der o.g. Vergnügungsstätten besteht die Möglichkeit, entsprechende Anträge ablehnen zu können, sodass andere Nutzungen, wie Gastronomie und Einzelhandel bessere Ansiedlungsvoraussetzungen vorfinden.
Zu berücksichtigen ist aber, dass es derzeit keine planungsrechtliche Regelungsmöglichkeit gibt, Wettbüros zu verhindern, die nicht die Kriterien einer Vergnügungsstätte erfüllen. Dies ist nur dann der Fall, wenn die kommerzielle Unterhaltung der Besucher im Vordergrund steht bzw. wenn Anreize zum Verbleib vorhanden sind.
Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan Nr. 945 - Elsassstraße - zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweg den Offenlagebeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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135,1 kB
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1,6 MB
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220,4 kB
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(wie Dokument)
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143 kB
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