Entscheidungsvorlage - FB 61/0736/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellung eines Bebauungsplanes - Adalbertstraße / Beeckstraße -im Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich zwischen Adalbertstraße, Kaiserplatz, Beeckstraße, Noppiusstraße, und Harscampstraßehier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/20 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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26.09.2012
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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04.10.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Adalbertstraße / Beeckstraße zwischen Adalbertstraße, Kaiserplatz, Beeckstraße, Noppiusstraße, und Harscampstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Adalbertstraße / Beeckstraße zwischen Adalbertstraße, Kaiserplatz, Beeckstraße, Noppiusstraße, und Harscampstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bebauungsplan - Adalbertstraße / Beeckstraße -
hier: Aufstellungsbeschluss
In seiner Sitzung am 10.05.2012 beschloss der Planungsausschuss, die Verwaltung mit der Vorbereitung der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 891 zu beauftragen und gleichzeitig mit der Erarbeitung eines neuen Bebauungsplanes zu beginnen.
Anlass ist, dass der 2009 beschlossene Vorhabenbezogene Bebauungsplan Kaiserplatz-Galerie im Bereich der unteren Adalbertstraße bis heute nicht umgesetzt wurde. Sowohl die im Durchführungsvertrag vereinbarten Fristen, wie auch die Fristen, die darüber hinaus von der Stadt Aachen zur Umsetzung bzw. zum Baubeginn gesetzt wurden, wurden seitens des Investors nicht eingehalten. Entsprechend § 12 Abs. 6 BauGB soll der Bebauungsplan nun aufgehoben werden. Parallel zu diesem Verfahren soll ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden.
Das Plangebiet ist mittlerweile in einem desolaten Zustand. Durch die bereits stattgefundenen Abbrucharbeiten ist ein erheblicher städtebaulicher Missstand entstanden. Die untere Adalbertstraße ist fast ausschließlich von Leerstand geprägt. Der hintere Bereich des Grundstückes bereits geräumt, sodass im Bereich Kaiserplatz / Beeckstraße, aber auch am Adalbertsberg wichtige Raumkanten fehlen. Es besteht ein dringender Handlungsbedarf für eine städtebauliche Neuordnung.
Ziel des neuen Bebauungsplanes soll eine dem Standort entsprechende Planung für ein innerstädtisches Quartier sein. In Fortsetzung der wichtigsten Einkaufszone der Aachener Innenstadt, sollen Ansiedlungsmöglichkeiten für klein- und großflächigen Einzelhandel entlang der Adalbertstraße geschaffen werden. Da die Aachener Innenstadt seit jeher geprägt ist durch einen hohen Wohnanteil, sollen darüber hinaus Flächen für Wohnraum entstehen. Dies entspricht auch dem angrenzenden überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Suermondtviertel.
Ein weiteres Ziel ist, den Adalbertsberg wieder als öffentliche Verkehrsfläche festzusetzen.
Gemäß dem Auftrag des Planungsausschusses vom 10.05.2012 empfiehlt die Verwaltung, aus den oben genannten Gründen, die Aufstellung des Bebauungsplanes Adalbertstraße / Beeckstraße - zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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455,7 kB
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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