Anhörung - FB 61/0738/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 374 im Bereich zwischen der Eupener Straße, Goldbachstraße, Salierallee und St. Vither Straße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 374 im Bereich zwischen der Eupener Straße, Goldbachstraße, Salierallee und St. Vither Straße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Fluchtlinienplan Nr. 374 im Bereich zwischen der Eupener Straße, Goldbachstraße, Salierallee und St. Vither Straße

 

hier:               Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung

              Empfehlung zum Satzungsbeschluss

 

1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens Beschlusslage

Der Planungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 21.07.2011die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den Fluchtlinienplan Nr. 374 im Bereich zwischen der Eupener Straße, Goldbachstraße, Salierallee und St.Vither Straße beschlossen, nachdem die Bezirksvertretung Aachen-Mitte mit Beschluss vom 20.07.2011 die Empfehlung hierzu ausgesprochen hatte. In den Sitzungen wurde gleichzeitig die Durchführung der öffentlichen Auslegung beschlossen. (S. Vorlage FB 61/0489/WP 16).

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die parallel verlaufende Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte in der Zeit vom 04.10. bis einschließlich 07.11.2011.

 

2.             Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2)BauGB

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist eine Eingabe eingegangen, die aber nicht zu einer Änderung der Planung führte. Die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung sind als Anlage beigefügt.

 

3. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

Parallel wurden 9 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Es wurden keine Bedenken zur geplanten Aufhebung geäußert.

 

4. Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Die im Fluchtlinienplan Nr. 374 genannten Ziele sind größtenteils realisiert. Zwischenzeitlich wurde ein neuer Bebauungsplan Nr. 918 für den Planbereich aufgestellt, der die Ziele für die Siedlungsentwicklung im Planbereich entsprechend den heutigen Anforderungen formuliert und steuert. Damit ist das Erfordernis für den Fluchtlinienplan Nr. 374 nicht mehr gegeben.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, für die Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 374 den Satzungsbeschluss zu fassen

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Anlagen

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