Entscheidungsvorlage - B 03/0070/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Neuausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ der Erschließungsanlage „Rosstraße“ von Guaitastraße/Stephanstraße bis Stromgasse (Fußgängerstraße)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Herr Schröders
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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06.09.2012
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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26.09.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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24.10.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Rat beschließt die beigefügte Satzung. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der aus dem Jahr 1890 stammende Mischwasserkanal in der Rosstraße wurde im Jahre 2008 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war.
Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung bezieht.
Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Die Einstufung der Rosstraße im Bereich von Mörgenstraße / Alexianergraben bis Guaitastraße / Stephanstraße erfolgt als Anliegerstraße, so dass der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand nach der Straßenbaubeitragssatzung 70 v. H. beträgt. Im Bereich von Guaitastraße / Stephanstraße bis Stromgasse ist die Rosstraße nicht im Separationsprinzip, sondern niveaugleich ausgebaut und nur für Fußgänger mit einem zeitlich begrenzten Anlieferverkehr gewidmet. Dieser Teilabschnitt ist gem. § 4 Abs. 5 Buchst. g) der Straßenbaubeitragssatzung als Fußgängerstraße einzustufen. Gemäß § 4 Abs. 3 Ziff. 5 der städtischen Straßenbaubeitragssatzung vom 21.12.2007 sind für eine Fußgängerstraße die anrechenbare Breite und der Anteil der Beitragspflichtigen durch eine besondere Satzung festzusetzen.
Da lediglich die Teileinrichtung Oberflächenentwässerung abzurechnen ist, muss die besondere Satzung keine anrechenbare Breite sondern nur den Anteil der Beitragspflichtigen festlegen.
Da die Oberflächenentwässerung einer Fußgängerstraße den Anliegern den gleichen maßnahmebedingten und grundstücksbezogenen Sondervorteil im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 2 KAG vermittelt wie eine Anliegerstraße ihren Anliegern und der Straßenbaubeitrag der Abgeltung dieser Sondervorteile dient, sollte sich der Anteil der Beitragspflichtigen an den Festsetzungen der Straßenbaubeitragssatzung für Anliegerstraßen orientieren.
Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand für den Neuausbau der Teileinrichtung Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage Rosstraße von Guaitastraße / Stephanstraße bis Stromgasse (Fußgängerstraße) ist auf 70 v. H. festzusetzen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden |