Entscheidungsvorlage - FB 20/0055/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2008 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt  den Entwurf zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter zu leiten.

 

Der Rat der Stadt nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2008 zur Kenntnis und beschließt den Entwurf des Jahresabschlusses 2008 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter zu leiten.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Gemäß § 95 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage der Stadt vermitteln.

 

Der Jahresabschluss besteht aus

 

-          der Bilanz zum 31.12

-          der Ergebnisrechnung

-          der Finanzrechnung

-          den Teilrechnungen

-          dem Anhang

-          und dem Lagebericht.

 

Zusätzlich wurden dem Anhang gemäß § 44 GemHVO NRW ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel, ein Verbindlichkeitenspiegel, ein Rückstellungsspiegel, ein Sonderpostenspiegel, ein Rechnungsabgrenzungsspiegel und eine Übersicht der Bürgschaften beigefügt.

 

Der Jahresabschluss wurde durch die Stadtkämmerin aufgestellt und durch den Oberbürgermeister nach § 95 Abs. 3 GO NRW bestätigt.

 

Die Stadt Aachen hat erstmalig zum 01.01.2008 eine Eröffnungsbilanz aufgestellt und zugleich ihre Haushaltswirtschaft auf das System des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) umgestellt.

Der jetzt vorliegende Jahresabschluss 2008 ist somit der erste Abschluss, der nach der neuen Systematik aufgestellt worden ist.

Dass dabei die durch den Gesetzgeber vorgesehene Frist für die Zuleitung des Jahresabschlusses an den Rat nicht eingehalten werden konnte, ist aus bereits vorgestellten Gründen vorab bekannt gewesen.

Nach der Systematik des neuen Rechnungswesens waren umfangreiche Jahresabschlussarbeiten nach Ende des Haushaltsjahres erforderlich, die noch Auswirkungen auf das Ergebnis haben. Hier ist insbesondere auf die Bildung und Auflösung von Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Sonderposten und Rechnungsabgrenzungsposten sowie die Verbuchung der Abschreibungen und der Wertberichtigungen auf Forderungen etc. hinzuweisen.

Darüber hinaus ergaben sich Verzögerungen daraus, dass die als Grundlage für den Jahresabschluss unabdingbare Eröffnungsbilanz im Rahmen des vorgeschriebenen Verfahrens nach erfolgter Prüfung erst im Oktober 2011 festgestellt worden ist. Erst danach konnte der Jahresabschluss 2008 endgültig erstellt und wesentliche Grunddaten in das Buchungssystem eingepflegt werden.

 

Der vorliegende Jahresabschluss 2008 der Stadt Aachen schließt mit folgenden Eckwerten ab:

 

1.       Gesamtergebnisrechnung:

 

Insgesamt weist die Ergebnisrechnung einen Fehlbetrag in Höhe von 11,8 Mio. € aus.

Im Vergleich zum Fehlbedarf in Höhe von 26,0 Mio. € aus der Planung 2008 ergibt sich insgesamt eine Verbesserung von 14,2 Mio. €.

 

Dieser Fehlbetrag wird – vorbehaltlich der erforderlichen Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Aachen- mit der Ausgleichsrücklage verrechnet. Diese reduziert sich dadurch von einem Wert zum 1.1.2008 von 135.426.975,82  € auf einen Wert von 123.631.215,07 € zum 31.12.2008.

 

Die allgemeine Rücklage wird durch das Ergebnis nicht verändert.

 

2.       Gesamtfinanzrechnung:

 

Die Gesamtfinanzrechnung weist zum 31. Dezember 2008 einen Finanzmittelbestand von 157.509.646,60 € aus, der sich aus Liquiden Mitteln von 17.190.353,40 € und den Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung von 174.700.000,00 € zusammensetzt.

 

Der Jahresabschluss 2008 der Stadt Aachen mit allen vorgeschriebenen Bestandteilen ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

3.       Änderungen aus der Korrektur der Eröffnungsbilanz:

 

Gemäß § 92 Absatz 7 GO NRW kann eine Berichtung der Wertansätze für die Eröffnungsbilanz letztmals im vierten Jahresabschluss nach der Eröffnungsbilanz vorgenommen werden.

Korrekturen der Eröffnungsbilanz sind in diesem Fall unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.

Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten haben sich Korrekturen der Eröffnungsbilanz ergeben.

Diese haben zu einer Verbesserung der allgemeinen Rücklage in Höhe von 8.375.385,22 geführt.

 

Folgende weitere Verfahrensweise ist vorgesehen:

 

Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses in der Sitzung des Rates am 24.10.2012.

 

Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss mit einem entsprechenden Beschlussvorschlag für den Stadtrat (voraussichtlich für die Ratssitzung am 19.12.2012).

 

Feststellung des Jahresabschlusses durch Beschluss des Rates verbunden mit dem Beschluss über die Verwendung des Jahresfehlbetrages und über die Entlastung des Oberbürgermeisters.

 

Anzeige des vom Rat festgestellten Jahresabschlusses an die Aufsichtsbehörde.

 

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses.

 

Bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2009 ist der Jahresabschluss zur Einsichtnahme verfügbar zu machen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...