Entscheidungsvorlage - FB 40/0141/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines Video-Konferenzraums am Gymnasium St. Leonhardhier: Abschluss von Schulsponsoringverträgen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Schule
- Verfasst von:
- FB 45/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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13.09.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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24.10.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt dem Abschluss von Schulsponsoringverträgen mit der regio iT Gesellschaft für Informations-technologie mbH und NetAachen GmbH zu zustimmen.
2. Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt dem Abschluss von Schulsponsoringverträgen mit der regio iT Gesellschaft für Informations-technologie mbH und NetAachen GmbH zu zustimmen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangssituation
Im Rahmen eines grenzübergreifenden Projektes zwischen dem Städt. Gymnasium St. Leonhard und dem Sophianium in Gulpen (NL) ist die Einrichtung eines Video-Konferenzraumes im Erdgeschoss geplant. Hierdurch ist ein synchroner Informationsaustausch mit Bild- und Tonübertragung zwischen den beiden Schulen möglich. Das zunächst für einen Zeitraum von acht Jahren vorgesehene Projekt soll eine langfristige sowohl virtuelle als auch reale Verbindung zwischen den beiden Schulen schaffen und den jungen Menschen dazu verhelfen, das jeweilige Nachbarland zu einem frühen Zeitpunkt als potentiellen Ort für ein späteres Studium oder einen Arbeitsplatz wahrzunehmen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen insbesondere auch
- ihre fremdsprachliche Kompetenz steigern,
- ihre Kommunikationsfähigkeit stärken,
- landeskundliche Kenntnisse und interkulturelle Handlungsfähigkeit steigern.
2. Voraussetzung
Die Maßnahme wird durch die Städtebauförderung des Landes NW im Rahmen der "Schulumfeldgestaltung in der Euregio Aachen" gefördert und durch Sponsoren unterstützt. Sponsoring ist erforderlich, um die Landesmittel abrufen zu können, die an die Erbringung eines Eigenanteils in Höhe von 10.000,00 gekoppelt sind. Nach der Bewilligungsverfügung im Zuwendungsbescheid sind schriftliche Sponsoringverträge zu schließen.
Schulsponsoring eröffnet finanzielle, sachliche oder personelle Ressourcen, um Schulentwicklung wirksamer und nachhaltiger zu bestreiten. Ziel ist es, die pädagogischen Ziele der Schule durch außerschulische Partner zu fördern und zu begleiten.
Die Herrichtung bzw. Renovierung des Raumes erfolgt im Rahmen von Unterhaltungsarbeiten. Für die Raumgestaltung bzw. Möblierung wird ebenfalls die Unterstützung von Sponsoren angestrebt.
Zusätzliche IT-Kosten (Leitungskosten, Lizenzgebühren) entstehen im Projektzeitraum nicht.
3. Umsetzung
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des Schulgesetzes (SchulG) NRW (§§ 95, 98 und 99) hat der Fachbereich einen Schulsponsoringvertrag zur Verfügung gestellt.
Nach § 99 SchulG dürfen Schulen für den Schulträger Zuwendungen von Dritten entgegennehmen und auf deren Leistungen in geeigneter Weise hinweisen, wenn diese Hinweise mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule vereinbar sind und die Werbewirkung deutlich hinter den schulischen Nutzen zurücktritt.
Es ist vorgesehen, mit regio iT Gesellschaft für Informationstechnologie mbH und NetAachen GmbH Sponsoringverträge abzuschließen. Nach Abschluss der Verträge werden dem Schulträger nachfolgende Sponsoring-Leistungen zur Verfügung gestellt:
? regio iT Gesellschaft für Informationstechnologie mbH
a) Geldspende in Höhe von 6.000 Euro
b) Systemadministration der IT-Infrastruktur im GLAS-Raum des Städt. Gymnasiums St. Leonhard über einen Zeitraum von 96 Monaten im Wert von insgesamt 10.800 Euro
c) Projektmanagement im Wert von 2.250 Euro
d) Fronterbetrieb und Lizenzierung für max. 1.000 Schüler zwecks Einsatz im GLAS-Projekt am Städt. Gymnasium St. Leonhard über einen Zeitraum von 96 Monaten 12.376 Euro
? NetAachen GmbH
a) Internetanbindung SHDSL Pro Net Access IP20M (Bandbreite 5 Mbit/s symmetrisch) inkl. Firewall TZ-200
b) Inkl. 2 VPN Clients (max. 10 möglich)
c) Int. DHCP-Server
d) Schutz vor DoS-Angriffen
e) Datendurchsatz von 100 Mbit / mit einer max. Anzahl von 12.000 Verbindungen
f) Schnittstellen 1 WAN + 4 Fast Ethernet
Die Zuwendungen haben einen Gesamtwert von 28.694,40 .
Der Schulbetrieb befürwortet die Einrichtung eines Video-Konferenzraumes am Gymnasium St. Leonhard ausdrücklich und schlägt vor, zur Umsetzung des Projektes dem Abschluss der Schulsponsoringverträge mit regio iT Gesellschaft für Informationstechnologie mbH und NetAachen GmbH zuzustimmen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen entstehen für die Stadt Aachen nicht.
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Ergebnis |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag |
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Personal-/ Sachaufwand |
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Abschreibungen |
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Ergebnis |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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259,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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259,7 kB
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