Entscheidungsvorlage - FB 50/0202/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Süsterfeldstr. 99/Neubau zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, die Häuser Hansmannstr. 30 und 32 in das Sondervermögen des E 26 zu übertragen und für die Unterbringung von Flüchtlingen herrichten zu lassen.

 

2.      Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Süsterfeldstr. 99/Neubau sowie zur Herrichtung der Häuser Hansmannstr. 30 und 32 für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Kenntnis.

 

3.      Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Süsterfeldstr. 99/Neubau zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, die Häuser Hansmannstr. 30 und 32 in das Sondervermögen des E 26 zu übertragen und für die Unterbringung von Flüchtlingen herrichten zu lassen.

 

4.      Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Süsterfeldstr. 99/Neubau zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, die Häuser Hansmannstr. 30 und 32 in das Sondervermögen des E 26 zu übertragen und für die Unterbringung von Flüchtlingen herrichten zu lassen.

 

5.      Die Bezirksvertretung Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, die Häuser Hansmannstr. 30 und 32 in das Sondervermögen des E 26 zu übertragen und für die Unterbringung von Flüchtlingen herrichten zu lassen.

 

6.      Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Süsterfeldstr. 99/Neubau zur Kenntnis und beschließt, die Häuser Hansmannstr. 30 und 32 in das Sondervermögen des E 26 zu übertragen und für die Unterbringung von Flüchtlingen herrichten zu lassen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Zahl der unterzubringenden Flüchtlinge ist in den letzten Jahren stetig gestiegen: In der Zeit vom Dez. 2009 bis Dez. 2010 um fast 50 % (von 126 auf 175 Personen), im Jahr 2011 um weitere 20 % (von 175 auf 206 Personen) und in der ersten Jahreshälfte um wiederum 15 % (von 206 auf 239 Personen). Zum 31.07.2012 sind 250 Menschen in den sechs Übergangsheimen für Flüchtlinge und Aussiedler untergebracht. Die Kapazitäten dort und in den zehn zusätzlich angemieteten Wohnungen in den Häusern Süsterfeldstr. 69 und 71 sind völlig erschöpft. Notwendige Verlegungen können mangels Platzangebot nicht vorgenommen werden. Ohne eine Erweiterung der Kapazitäten wäre zukünftig eine Hotelunterbringung nicht zu vermeiden.

 

Die Hotelunterbringung ist mit hohem finanziellem Aufwand verbunden. Je nach Auslastung der Hotels ist sie schwierig zu bewerkstelligen. Zudem kommen nicht alle Personenkreise für eine Hotelunterbringung in Frage, insbesondere kinderreiche Familien sind in Hotels nicht adäquat unterzubringen.

 

Nach telefonischer Auskunft der für die Verteilung der Asylbegehrenden zuständigen Mitarbeiterin  der Bezirksregierung Arnsberg sind beide Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW in Hemer und Schöppingen nach wie vor überbelegt. Die erforderlichen Aufnahmen können nur durch eine schnelle Verteilung auf die Kommunen sichergestellt werden. Erfahrungsgemäß steigt die Anzahl der aufzunehmenden Flüchtlinge am deutlichsten im Frühherbst.

 

Zudem ist absehbar, dass allein im ersten Quartal 2013 mindestens 20 unbegleitet eingereiste minderjährige Flüchtlinge, die für die Dauer ihrer Minderjährigkeit  durch den FB 45 untergebracht werden, aufgrund der Vollendung des 18. Lebensjahres in den städtischen Übergangsheimen aufzunehmen sind. Auch für diesen Personenkreis stehen noch keine Räumlichkeiten zur Verfügung.

 

Hinzu kommt, dass es immer schwieriger wird, für die auszugsberechtigten Flüchtlinge Wohnraum auf dem Aachener Wohnungsmarkt zu finden, so dass die Personen zumindest teilweise länger im Übergangsheim wohnen, als nach dem Asylverfahrensgesetz bzw. dem Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehen.

 

Es besteht folglich die Notwendigkeit, sowohl kurzfristig Wohnraum bereit zu stellen als auch mittelfristig zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Der FB 50 hat unter Einbeziehung von FB 23, E 26 und FB 64 alle in Betracht kommenden Maßnahmen geprüft. Im Ergebnis kann auf zwei städtische Gebäude zurück gegriffen werden.

 

Als Interimslösung ist geplant, die erste Etage des ehemaligen Übergangsheimes Süsterfeldstr. 99/ Neubau wieder herzurichten. Dieses Gebäude befindet sich hinter dem ehemaligen Kloster in zweiter Reihe. Die über dem Familienzentrum Schatzinsel liegenden Räumlichkeiten wurden bis Anfang 2009 zur Unterbringung von Flüchtlingen und Spätaussiedlern genutzt. Das Gebäude verfügt über zwei Eingänge. Der Zugang zur oberen Etage wird wie in der Vergangenheit mit der Leitung des Familienzentrums abgesprochen.

 

Die für die Herrichtung benötigten Mittel in Höhe von ca. 10.000,00 € stehen im Haushalt 2012 zur Verfügung. Auf den vorhandenen 375 m²  können in 16 Räumen zuzüglich Gemeinschaftsküche und sanitärer Anlagen ca. 25 bis 30 Menschen untergebracht werden.

 

Als mittelfristige Maßnahme ist beabsichtigt, die städtischen Häuser Hansmannstr. 30 – 32 bereits 2013 herzurichten und zukünftig als Übergangsheim für Flüchtlinge zu nutzen. In der Finanzplanung war die Maßnahme für das Jahr 2015 berücksichtigt. Die ursprüngliche Kostenschätzung belief sich auf 530.000 €. Wegen der Dringlichkeit wird die Herrichtung nun vorgezogen.

Aufgrund von Verzögerungen wird der Ansatz für den Bau der Sporthalle der 4. Gesamtschule für das Haushaltsjahr 2013 i.H.v. 1,3 Mio. Euro auf das Jahr 2015 verschoben. Hiervon werden im Haushaltsjahr 2013 490.000 € für die Maßnahme Hansmannstr. 30 – 32 eingeplant.

 

Die Häuser Hansmannstr. 30 – 32 wurden bislang von der gewoge verwaltet. Bis auf eine Wohneinheit sind beide Häuser bereits entmietet. Beide Häuser verfügen über eine Wohnfläche von ca. 650 m². Dort könnten ca. 45 Menschen untergebracht werden. Für die Herrichtung werden Mittel in Höhe von insgesamt 540.000 € benötigt.

 

Während sich das Gebäude Süsterfeldstr. 99/Neubau bereits im Sondervermögen des E 26 befindet, bedarf es bezüglich er Häuser Hansmannstr. 30 und 32 einer entsprechenden Übertragung. Um noch im Jahr 2012 mit der Planung  beginnen zu können, wird diese zum 01.01.2012 erfolgen. Die Fertigstellung soll planmäßig im Jahr 2013 erfolgen.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2012

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2012

Ansatz 2013 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2013 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

50.000 €

*530.000 €

490.000 €

530.000 €

540.000 €

Ergebnis

0

-50.000 €

-530.000 €

-490.000 €

-530.000 €

-540.000 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-50.000 €

+40.000 €

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2012

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2012

Ansatz 2013 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2013 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

30.344 €

30.344 €

182.061 €

182.061 €

1.577.862€

3.459.159€

Abschreibungen

800 €

800 €

2.400 €

30.000 €

20.800 €

560.800 €

Ergebnis

-31.144 €

-31.144 €

-184.461 €

-212.061 €

0 €

-4.019.959 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0 €

-27.600 €

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

* In der Finanzplanung war die Maßnahme für das Jahr 2015 berücksichtigt. Die ursprüngliche Kostenschätzung belief sich auf 530.000 €. Wegen der Dringlichkeit wird die Herrichtung nun vorgezogen.

 

 

Für das HHJ 2012 ist eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 150.000 € bereit zu stellen. Diese kann durch eine zeitliche Verschiebung von Bauarbeiten im Zusammenhang mit der 4. Gesamtschule gedeckt werden.

Die Verpflichtungsermächtigung wird im HHJ 2013 kassenwirksam werden. Die Kassenwirksamkeit ist aufgrund der Verschiebung von Bauarbeiten im Zusammenhang mit der 4. Gesamtschule ebenfalls gedeckt.

Die entsprechenden Mittel sind bei den o.a. finanziellen Auswirkungen berücksichtigt.

 

 

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