Entscheidungsvorlage - FB 50/0202/WP16-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Süsterfeldstr. 99/Neubau zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, die Häuser Hansmannstr. 30 und 32 in das Sondervermögen des E 26 zu übertragen und für die Unterbringung von Flüchtlingen herrichten zu lassen.

 

2.      Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Süsterfeldstr. 99/Neubau sowie zur Herrichtung der Häuser Hansmannstr. 30 und 32 für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Kenntnis.

 

3.      Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Süsterfeldstr. 99/Neubau zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, die Häuser Hansmannstr. 30 und 32 in das Sondervermögen des E 26 zu übertragen und für die Unterbringung von Flüchtlingen herrichten zu lassen.

 

4.1              Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Süsterfeldstr.

99/Neubau zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, die Häuser Hansmannstr. 30 und 32 in das Sondervermögen des E 26 zu übertragen und für die Unterbringung von Flüchtlingen herrichten zu lassen.

4.2                            Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt seine Zustimmung zur Genehmigung einer  

außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 150.000 € beim PSP-Element 5-100803-200-00100-990-1 „Herrichtung Übergangsheim Hansmannstraße“ zu erteilen.

 

5.              Die Bezirksvertretung Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, die Häuser Hansmannstr. 30 und 32 in das Sondervermögen des E 26 zu übertragen und für die Unterbringung von Flüchtlingen herrichten zu lassen.

 

6.1              Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Süsterfeldstr. 99/Neubau zur Kenntnis und beschließt, die Häuser Hansmannstr. 30 und 32 in das Sondervermögen des E 26 zu übertragen und für die Unterbringung von Flüchtlingen herrichten zu lassen.

6.2              Der Rat erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 150.000 € beim PSP-Element 5-100803-200-00100-990-1 „Herrichtung Übergangsheim Hansmannstraße“.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

s. Ausführungen zur Vorlage FB 50/0202/WP16

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2012

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2012

Ansatz 2013 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2013 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

50.000 €

*530.000 €

490.000 €

530.000 €

540.000 €

Ergebnis

0

-50.000 €

-530.000 €

-490.000 €

-530.000 €

-540.000 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-50.000 €

+40.000 €

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2012

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2012

Ansatz 2013 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2013 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

30.344 €

30.344 €

182.061 €

182.061 €

1.577.862€

3.459.159€

Abschreibungen

800 €

800 €

2.400 €

30.000 €

20.800 €

560.800 €

Ergebnis

-31.144 €

-31.144 €

-184.461 €

-212.061 €

0 €

-4.019.959 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0 €

-27.600 €

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

 

* In der Finanzplanung war die Maßnahme für das Jahr 2015 berücksichtigt. Die ursprüngliche Kostenschätzung belief sich auf 530.000 €. Wegen der Dringlichkeit wird die Herrichtung nun vorgezogen.

 

 

Für das HHJ 2012 ist eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 150.000 € bereit zu stellen. Diese kann durch eine zeitliche Verschiebung von Bauarbeiten im Zusammenhang mit der 4. Gesamtschule gedeckt werden.

Die Verpflichtungsermächtigung wird im HHJ 2013 kassenwirksam werden. Die Kassenwirksamkeit ist aufgrund der Verschiebung von Bauarbeiten im Zusammenhang mit der 4. Gesamtschule ebenfalls gedeckt.

Die entsprechenden Mittel sind bei den o.a. finanziellen Auswirkungen berücksichtigt.

 

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