Entscheidungsvorlage - FB 61/0708/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Aachen 2013 (ABK 2013)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/73
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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04.09.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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24.10.2012
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 53, Abs. 1, Ziffer 7, sowie Abs. 1a und 1b des Landeswassergesetzes (LWG) muss die abwasserbeseitigungspflichtige Gemeinde ein Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) erstellen. Die für die Genehmigung des ABK zuständige Behörde ist die Bezirksregierung Köln als Obere Wasserbehörde. Das ABK umfasst eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung, über die zeitliche Abfolge sowie über die geschätzten Kosten der erforderlichen Maßnahmen. Das ABK ist alle sechs Jahre zu erarbeiten. Darüber hinaus muss im Falle von Änderungen in der Maßnahmendurchführung jährlich eine Aktualisierung vorgenommen werden. Das derzeitige ABK ist aus dem Jahre 2007 und umfasst eine Zeitspanne von 2007 bis 2012, es läuft zum 31.12.2012 aus. Mit der Bezirksregierung Köln wurde vereinbart, dass das neue ABK 2013 nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Aachen und Fertigstellung einer gedruckten Fassung voraussichtlich Ende Oktober 2012 zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt wird, so dass es möglichst frühzeitig in 2013 genehmigt werden kann.
Die grundsätzlichen Inhalte des ABK wurden bereits mit der Bezirksregierung Köln wie auch der Unteren Wasserbehörde der Stadt Aachen abgestimmt.
Mit dem Runderlass vom 08.08.2008 (RdErl. d. MUNLV [Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz]) ist eine neue "Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten der Gemeinden in Kraft getreten. Damit verbunden ist eine nunmehr vorgeschriebene, einheitliche, von den bisher erarbeiteten ABK erheblich abweichende Darstellungsform. Der Gesetzgeber hat damit einen landesweit einheitlichen Standard in Gestalt eines Datenbankformats vorgegeben, der zum einen den Prüfungsaufwand der zuständigen Bezirksregierungen erleichtert und zum anderen die jährlich erforderlichen Aktualisierungen auf elektronischem Wege ermöglicht. Abwasserbeseitigungskonzepte werden also jetzt schon nur noch in elektronischer Form erstellt, aktualisiert und auch elektronisch übermittelt.
Nicht im städtischen ABK 2013 enthalten sind die Maßnahmen im Bereich der Abwasserbehandlung und Sonderbauwerke im Mischsystem. Seit der Übertragung der Kläranlagen an den Wasserverband Eifel Rur (WVER) zum 01.04.2003 ist dieser dafür zuständig.
Die Investitionen in Abwassermaßnahmen belaufen sich nach dem vorliegenden ABK 2013 auf rd. 13,3 Mio. Euro netto (15,8 Mio. Euro incl. MwSt.) jährlich. Damit wird der in den Anlagen zum Betriebsführungsvertrag zwischen Stadt und Stawag ermittelte Investitionsumfang für eine wirtschaftliche Investitionstätigkeit nicht überschritten. Für die Geltungsperiode (2013 bis 2018) ergibt sich ein Investitionsvolumen von rd. 80 Mio. Euro netto (incl. MwSt.: rd. 95 Mio. Euro).
Zur Vorbereitung auf die Sitzungen wird das ABK 2013 in Form ausgedruckter Maßnahmentabellen sowie des erläuternden Textteils bereits vorab den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Dem Rat der Stadt Aachen wird empfohlen, in seiner Sitzung am 24.10.2012 das Abwasserbeseitigungskonzept zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen für die Erarbeitung des ABK werden sich im aktuellen Jahr wie auch in den Folgejahren nicht ergeben, da die Aufwendungen gemäß Betriebsführungsvertrag zwischen der Stadt Aachen und der Stawag vom 15.12.2005 im Betriebsführungsentgelt enthalten sind.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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385,4 kB
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