Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 36/0150/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss, beim Verkauf städtischer Grundstücke zukünftig von Vorgaben hinsichtlich der Verwendung bestimmter Materialien für die Fenster und Außentüren abzusehen.

 

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beschließt, beim Verkauf städtischer Grundstücke zukünftig von Vorgaben hinsichtlich der Verwendung bestimmter Materialien für die Fenster abzusehen.

 

Der Ratsantrag der SPD - Fraktion im Rat der Stadt Aachen vom 26.06.2012 gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Förderung umweltfreundlichen, d.h. energiesparenden und ressourcenschonenden Bauens ist seit Jahren Baustein einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Aachen. Schon im Rahmen des Projekts AÖkologische Stadt der Zukunft 1992 - 2002@, später durch ergänzende umweltpolitische Initiativen und Anträge gestützt, konnten eine Reihe wegweisender Projekte und Programme umgesetzt werden, wie die Solarsiedlung Laurensberg oder die Beratungsstelle altbau plus.

Hatte sich die Stadt Aachen zunächst selbst dazu verpflichtet, ökologische Baustoffe zu verwenden und sich beim Neubau kommunaler Gebäude am Passivhausstandard zu orientieren, so nutzt sie seit 1993 Kaufverträge und städtebauliche Verträge um anderen Bauherren, ob privat oder gewerblich, bestimmte Baustoffe aufzuerlegen. Seit 2006 werden energetische Standards in Grundstückskaufverträgen festgeschrieben, die zwischen 25 und 30 Prozent unter den Energiekennzahlen der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) liegen. Gerade im Neubaubereich lohnt sich ein höherer energetischer Standard auf Grund der Förderregularien und der Heizkostenersparnis über die Lebensdauer eines Gebäudes allemal (s. hierzu Faltblatt „Vom Standard- zum Energieeffizienzhaus“).  Die Sinnhaftigkeit der Auflagen zur Verwendung der Materialien für Außenfenster und –türen ist angesichts der Entwicklungen in diesem Bauteilebereich jedoch zu hinterfragen.

 

Fenster aus europäischer und/oder nachhaltiger Waldwirtschaft

Im Jahr 1993 wurde vom Umweltausschuss und Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beschlossen, die Käufer von städtischen Grundstücken zu verpflichten, ökologische Baustoffe zu verwenden und Fenster aus europäischen Hölzern einzubauen.

Im Jahr 2001 wurde dieser Beschluss ergänzt um die Zulassung von Holz-Alu Fenstern und Fenster aus Tropenholz, wenn der Holzanteil aus FSC-zertifizierten Hölzern besteht (WLA 25.09.2001).

Am 8.6.2010 (UmA, WLA) wurde beschlossen, beim Verkauf städtischer Grundstücke hinsichtlich der Verwendung bestimmter Materialien für die Fenster wie bisher zu verfahren.

 

Die Käufer werden somit derzeit verpflichtet, in den zu Wohnzwecken dienenden Räumen alle Fenster wie folgt zu errichten:

-                      aus europäischen Hölzern,

-                      aus Tropenhölzern mit aussagefähigen Herkunftsnachweisen,

-                      aus Holz-Alu-Konstruktionen aus europäischen Hölzern oder

-                      aus Holz-Alu-Konstruktionen aus Tropenhölzern mit aussagefähigen Herkunfts-nachweisen.

 

Die Auflagen wurden in die städtischen Kaufverträge aufgenommen,

  • da Kunststofffenster bis vor wenigen Jahren im Vergleich zu Holzfenstern eine sehr ungünstige Ökobilanz aufwiesen (hoher Energieverbrauch bei der Herstellung; schlechte Recyclingquote),
  • um eine nachhaltige globale Forstwirtschaft zu unterstützen und,
  • um erhöhten Schadstoffrisiken für die Bewohner im Brandfall entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang wurde schon damals auf die Dioxinproblematik bei Bränden von Kunststofffenstern verwiesen.

 

Durch diese Vorgaben ist der Einsatz von Kunststofffenstern, in der Regel PVC-Fenstern, für die Erwerber von städtischen Grundstücken nicht zulässig. Die Kontrolle der Einhaltung dieser Vorgaben ist jedoch bei Einsatz von Kunststofffenstern mit Holz imitierender Optik nur eingeschränkt bzw. per Kontrolle der Handwerkerrechnungen möglich.

 

Bei der Betrachtung der Studien zu Ökobilanzen und Nachhaltigkeit von Kunststofffenstern im Vergleich zu Holz- und Holz-Alu-Konstruktionen ist der Informationsstand der Jahre 1993 und 2001 für die bisherige Regelung zugrunde gelegt worden, der einen echten Vorteil für Holzfenster auswies. Für Kunststofffenster wurde damals die geringe Recyclingquote bemängelt. Diese Quote hat sich in den letzten 10 Jahren aber schrittweise verbessert und liegt inzwischen über 60%. Weiterhin wurden kritische Inhaltsstoffe im Hart-PVC (z.B. Stabilisatoren) zunehmend durch unbedenklichere Grundstoffe substituiert. Durch die gestiegene Recyclingquote und zunehmende Substitution von Schadstoffen verbesserte sich die Ökobilanz für PVC-Fenster. Schlechter, vor allem im Hinblick auf den Energieeinsatz in der Produktion, schneiden die Holz-Alu-Kombinationen ab, die derzeit verwandt werden dürfen.

 

Die Weiterentwicklung der Fenstertechnik mit dem Ziel immer besserer Wärmedämmwerte im Rahmenbereich führte zur Entwicklung passivhausgeeigneter Fenster, die bei einem Holzaußenbereich einen starken Kunststoffkern besitzen. Diese Sandwichkonstruktionen sind nicht sinnvoll recycelbar und allenfalls thermisch in der Verbrennung nutzbar. In der Optik sind sie allerdings von massiven Holzfenstern nicht unterscheidbar. Gemäß der derzeitigen Regelung sind diese Konstruktionen ebenfalls nicht zulässig, obwohl zum Erreichen der U-Werte erforderlich.

 

In der Praxis treten häufig Probleme mit Holzfenstern auf, die trotz regelmäßigen Anstrichs nur von kurzer Lebensdauer sind, wenn es sich um Weichhölzer handelt, die regelmäßig Schlagregen ausgesetzt sind. Holzfenster erfordern generell einen hohen Instandhaltungsaufwand durch regelmäßig zu erneuernden Anstrich, um durch die Witterung keinen Schaden zu nehmen, da hier im Gegensatz zu südlicheren Bundesländern Regenereignisse häufiger auftreten, mehr mit Starkwind einhergehen und breite Dachüberstände (auch durch Balkone) eher weniger zu hiesigen Haustypen zählen. Die Vernachlässigung der regelmäßigen Anstriche und der Witterungseinfluss auf der Schlagseite führen insbesondere bei den weichen, einheimischen Hölzern wie Kiefer in kurzer Zeit zu massiven Schäden, die den Austausch der Fenster erfordern.

 

Bezüglich Tropenhölzer ist zu erwähnen, dass die abnehmende Qualität der aus Plantagenanbau stammenden FSC-zertifizierten Tropenhölzer bemängelt wird. Des Weiteren wird die Echtheit der Zertifikate teilweise bezweifelt. Die Überprüfbarkeit der Vorgaben (Holzzertifikate) erweist sich in der Verwaltungspraxis somit als problematisch, u. a. auch, da hierfür im Genehmigungs- bzw. Bauanzeigeverfahren keine eigenständigen Nachweise erforderlich sind, die als Beleg verwandt werden könnten.

 

Das Argument „Brandereignisse“ kann nicht als Argument gegen PVC-Fenster überzeugen. In den ohnehin seltenen Brandfällen führen zahlreiche sonstige Produkte aus Kunststoffen  (Einrichtungsgegenstände, Spielzeug, etc.) zu vergleichbaren bzw. deutlich größeren Schadstoffproblemen. Die Auflage „keine Kunststofffenster“ stellt damit keineswegs einen Schutz vor Dioxinbildung im Brandfall dar.

 

Fazit: DIe Auflagen zum Einbau von Fenstern sind nicht mehr zeitgemäß. Aus ökologischer Sicht sind Holzfenster noch leicht zu bevorzugen, aber die Unterschiede zwischen diesen und den PVC-Fenstern sind durch bessere Recyclingquoten und Substitution von Schadstoffen in der Herstellung deutlich geringer geworden. Steigende Anforderungen an die Dämmstärke führen auch bei Holzfenstern zum Einsatz von Kunststoffkernen in den Profilen. Die Herkunftsnachweise von Tropenhölzern werden schwieriger. Hohe Zusatzkosten und –pflegeaufwendungen stehen nicht mehr in Relation zu geringen ökologischen Vorteilen.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

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Anlagen

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