Entscheidungsvorlage - FB 61/0732/WP16-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur VI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 555 zur Kenntnis.

 

Der Rat beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Darüber hinaus beschließt er die VI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 555 – Stiftstraße/ Promenadenstraße – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Stiftstraße und Promenadenstraße gemäß §10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlagen

FB61/0662/WP16 – Bericht zum Aufstellungsbeschluss

FB61/0732/WP16 – Bericht über das Ergebnis der Offenlage

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Am 10.05.2012 wurden die Planungen erstmalig im Planungsausschuss vorgestellt. Anlass ist der geplante Umbau bzw. die Aufstockung des C & A Geländes am Willy-Brand-Platz. Es ist vorgesehen, den derzeit eingeschossigen Vorbau um drei Geschosse aufzustocken und den hinteren Teil des Gebäudes durch ein zusätzliches Geschoss zu ergänzen.

Eine Änderung des Bebauungsplanes wurde erforderlich, da die Planung nicht den Festsetzungen des derzeitigen Bebauungsplanes entspricht.

 

Der Architektenbeirat hatte in seiner Sitzung am 12.01.2012 eine positive Beurteilung des Vorhabens abgegeben. Nachdem die Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 09.05.2012 den Empfehlungsbeschluss gefasst hatte, vertagte der Planungsausschuss wegen Beratungsbedarfs den Beschluss über die Aufstellung und Offenlage auf die nächste Sitzung.

Am 14.06.2012 beriet der Planungsausschuss erneut über die Vorlage. Er nahm den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschloss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der VI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 555 – Stiftstraße/ Promenadenstraße - in der vorgelegten Fassung.

 

Während der öffentlichen Auslegung der Bebauungsplanänderung vom 09.07.2012 bis einschließlich 13.08.2012 wurde eine Eingabe eingereicht; diese Anregung führte nicht zu einer Änderung der Planung.

Parallel wurden 14 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt, von denen keiner eine Anregung zur Planung abgegeben hat, die eine Änderung der Planung begründet hätte.

 

Am 26.09.2012 sprach die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Rat die Empfehlung aus, die VI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 555 als Satzung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss hat sich am 04.10.2010 mit dem Ergebnis der Offenlage beschäftigt und dem Rat der Stadt empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 555 - Stiftstraße/ Promenadenstraße -im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Stiftstraße und Promenadenstraße gemäß § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Anlagen

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