Entscheidungsvorlage - FB 61/0738/WP16-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 374 zustimmend zur Kenntnis.

Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Darüber hinaus beschließt er die Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 374 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Eupener Straße, Goldbachstraße, Salierallee und St. Vither Straße gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Inhalt der Vorlagen

FB61/0489/WP16 – Einleitung des Aufhebungsverfahrens/ Offenlagebeschluss

FB61/0738/WP16 – Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.07.2011die Einleitung des Aufhebungsverfahrens sowie die öffentliche Auslegung für den Fluchtlinienplan Nr. 374 im Bereich zwischen der Eupener Straße, Goldbachstraße, Salierallee und St.Vither Straße beschlossen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte mit Beschluss vom 20.07.2011 aus bezirklicher die Empfehlung hierzu ausgesprochen.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die parallel verlaufende Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte in der Zeit vom 04.10. bis einschließlich 07.11.2011.

 

Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 04.10.2012 mit dem Ergebnis der Offenlage und der Behördenbeteiligung befasst und wie folgt beschlossen:

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 374 im Bereich zwischen der Eupener Straße, Goldbachstraße, Salierallee und St. Vither Straße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat in ihrer Sitzung ebenfalls einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

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Anlagen

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