Entscheidungsvorlage - A 14/0002/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2002Allgemeiner Berichtsband
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
- Verfasst von:
- Herr Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Entscheidung
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18.11.2004
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Geplant
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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08.12.2004
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
zu a):
Aufgrund
des vorgelegten Prüfberichtes und der hierzu abgegebenen Stellungnahmen schlägt
der Rechnungsprüfungsausschuss in Übereinstimmung mit der Leiterin des
Rechnungsprüfungsamtes dem Rat der Stadt Aachen vor, die Jahresrechnung 2002
abzunehmen und dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.
Kober
zu b):
Aufgrund
des vorliegenden Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses vom
18.11.2004 nimmt der Rat der Stadt gem. § 94 Abs. 1 Satz 1 GO NRW die
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2002 ab.
zu c):
Aufgrund
des vorliegenden Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses vom
18.11.2004 erteilen die Ratsmitglieder der Stadt dem Oberbürgermeister gem. §
94 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Entlastung für das Haushaltsjahr 2002.
Witt
Erläuterungen
Erläuterungen:
a) Beratung
des Prüfberichtes zur Jahresrechnung 2002 und Fassung des Schlussberichtes
Die Jahresrechnung der Stadt Aachen
für das Haushaltsjahr 2002 wurde nach den Vorschriften der §§ 101 und 103 GO
NRW geprüft. Die Ergebnisse der Prüfung sind im Bericht vom 30.09.2004
festgehalten. Er ist der Verwaltung mit Begleitschreiben vom 04.10.2004 zur Abgabe der Stellungnahme
zugegangen.
Als wesentliche Prüfungsergebnisse sind zu erwähnen:
1.
Die
Kasseneinnahmereste (KER) im Verwaltungshaushalt haben sich, soweit sie sich
nicht auf die kassentechnisch wie KER zu behandelnden Fehlbeträge aus den
Vorjahren beziehen, im Vergleich zum Vorjahr mit jetzt rd. 67,3 Mio. € um rd.
42,7 Mio. € erhöht.
2.
Die
KER des Vermögenshaushaltes sind gegenüber dem Vorjahr mit jetzt rd.
2,0 Mio. € um rd. 1,4 Mio. € gestiegen.
Die KER des Vermögenshaushaltes bei den Zuweisungen aus
öffentlichen Kassen betragen rd. 783 TEuro aus. Bis zum Ende des Jahres 2003
waren hierauf 723 TEuro eingegangen.
3.
Bei
der Genehmigung der über- oder außerplanmäßigen Ausgaben sind im Verhältnis
Verwaltung zu Rat die maßgeblichen Vorschriften (§ 82 GO NRW und § 32 der
Hauptsatzung) beachtet worden.
Im sogenannten Innenverhältnis (Fachämter/Kämmerei) musste
festgestellt werden, dass rd. 800 € ausgegeben wurden, obwohl wegen
Mindereinnahmen hierzu keine Ausgabeermächtigung bestand. Vom Kämmerer verfügte
Sperrvermerke in Höhe von 32,2 TEuro wurden nicht beachtet. Zweckgebundene
Einnahmen gingen in Höhe von rd. 220 TEuro zugunsten des allgemeinen Haushalts
unter, da versäumt wurde, Haushaltsausgabereste zu bilden.
4.
Die in
Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen machen 9,64 % der
Gesamtermächtigung aus, was gegenüber dem Vorjahr (2001: 15,87 %) eine
Verschlechterung bedeutet.
5.
Die
Haushaltsausgabereste sind im Vergleich zu den Vorjahren gesunken. Die Ende
2002 gebildeten Reste machen 18,33 % des Umfanges des Vermögenshaushaltes 2002
aus.
6.
Der
Fehlbetrag des Verwaltungshaushaltes von 22.570.492,53 € liegt mit 9.586.462,53
€ über dem eingeplanten Fehlbetrag von 12.984.030,00 €. Eine Entnahme aus
der Allgemeinen Rücklage zur Deckung oder zur Minderung des Fehlbetrages war
nicht möglich.
7.
Die
Nettoverschuldung stieg um rd. 0,8 Mio € auf rd. 617,6 Mio. €.
Im Übrigen hat das Rechnungsprüfungsamt erklärt:
"Die Jahresrechnung 2002 wurde nach den Vorschriften
der §§ 101 und 103 GO NRW geprüft. Grundsätzlich ist der Haushaltsplan
eingehalten worden. Die einzelnen Rechnungsbeträge sind belegt und alle geprüften
Belege, soweit sie nicht in diesem Bericht oder durch Einzelmitteilungen an
die Fachämter zu beanstanden waren, sind sachlich und rechnerisch richtig und
vorschriftsmäßig begründet. Bei den Einnahmen und Ausgaben wurde ebenfalls
grundsätzlich nach geltendem Recht verfahren.
Das Ergebnis der Prüfung mit Anregungen und Beanstandungen
ist in diesem Bericht zusammengefasst, der der Verwaltung nach § 101 GO NRW zur
Stellungnahme zugeleitet wurde.
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem
Rechnungsprüfungsausschuss, dem Rat der Stadt die Entlastung des Oberbürgermeisters gem. § 94 Abs. 1 GO
NRW vorzuschlagen.“
b) Vorlage
des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2002 und
Beschlussfassung über die Jahresrechnung
Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 30.09.2004 über
die Prüfung der Jahresrechnung 2002 wurde in der Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses am 18.11.2004 beraten.
Der Entwurf des Schlussberichtes ist allen Ratsmitgliedern
mit der Einladung zur Rechnungsprüfungsausschusssitzung zugegangen.
Aufgrund des vorgelegten Prüfungsberichtes und der hierzu
abgegebenen Stellungnahmen schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss in
Übereinstimmung mit der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes dem Rat der Stadt
vor, die Jahresrechnung 2002 abzunehmen.
c) Entlastung
des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2002
Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 30.09.2004 über
die Prüfung der Jahresrechnung 2002 wurde in der Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses am 18.11.2004 beraten.
Der Entwurf des Schlussberichtes ist allen Ratsmitgliedern
mit der Einladung zur Rechnungsprüfungsausschusssitzung zugegangen.
Aufgrund des vorgelegten Prüfungsberichtes und der hierzu
abgegebenen Stellungnahmen schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss in
Übereinstimmung mit der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes den Ratsmitgliedern
vor, dem Oberbürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2002 zu erteilen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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