Entscheidungsvorlage - FB 51/0208/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Anerkennung des Vereins DONUM VITAE – Regionalverband Aachen-Stadt und Aachen-Land e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGBVIII.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage

 

Der Verein DONUM VITAE – Regionalverband Aachen Stadt und Aachen Land e.V. mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 20.08.2012 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGBVIII.

 

Der Verein besteht seit dem 04.10.2000.

 

Der Verein berät Schwangere und ihre Familien in umfassender Weise. Die Beratung schließt auch die von der Bezirksregierung Köln anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatung im Sinne des geltenden Gesetzes ein.

 

Diese Beratung richtet sich auch an Minderjährige und junge Volljährige, es werden Jugendberatungsstunden, Telefon- und E-Mailberatungen angeboten.

 

Für junge Frauen wird ein Geburtsvorbereitungskurs angeboten, nach der Geburt können sie an der Gruppe für junge Mütter teilnehmen. In beiden Gruppenangeboten werden im kleinen Rahmen speziell die Probleme von minderjährigen und jungen Schwangeren aufgegriffen und entsprechende Hilfestellung gegeben.

 

DONUM VITAE fördert darüber hinaus die Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen der freien Jugendhilfe. Die sexualpädagogische Arbeit mit Heranwachsenden im Rahmen der Einzelfallhilfe und der Gruppenarbeit in Schulen und Jugendeinrichtungen sind Bestandteil des Beratungskonzepts.

 

DONUM VITAE führte allein im Jahr 2011 an Schulen und bei Jugendgruppen 63 sexualpädagogische Präventionsveranstaltungen durch, an denen insgesamt 813 Mädchen und Jungen von 10 bis 16 Jahren teilnahmen.

 

Als Kooperationspartner ist der Verein im Netzwerk Frühe Hilfen im Sinne des Bundeskinderschutzgesetzes aktiv.

 

Stellungnahme:

 

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGBVIII, der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994, und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet.

 

Der Träger erfüllt alle Kriterien.

Demnach ist die Anerkennung des Vereins DONUM VITAE – Regionalverband Aachen Stadt und Aachen Land e.V. auszusprechen.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Keine Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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