Kenntnisnahme - BA 4/0081/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nimmt die Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1.              Signalschaltung im Knoten Napoleonsberg (L 233) / Steinkaulplatz                                                                                                                                                                                                                            

              Antrag der CDU-BF vom 14.06.2012

             

Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61) teilt mit, dass die Anpassung der o. a. Signalschaltung am 07.09.2012 erfolgt ist. Die Grünzeit wurde für den Verkehr aus der Schleckheimer Straße zu Lasten der Fußgängergrünzeit und der Grünzeit für den Napoleonsberg verlängert.

 

Bei einem Termin vor Ort wurde vom FB 61 festgestellt, dass diese Anpassung eine deutliche Verbesserung darstellt.

 

Der Antrag gilt damit als behandelt.

 

2.              Hochwasserschutz in Kornelimünster

              Hochwasserschutzplan

 

In der letzten Sitzung der Bezirksvertretung wurde nachgefragt, ob es einen Hochwasserschutzplan für Kornelimünster gibt.

 

Nach Auskunft der Unteren Wasserbehörde des Fachbereiches Umwelt gliedert sich der "Hochwasserschutzplan" in mehrere Bereiche.

 

Nachdem das Überschwemmungsgebiet Inde per Verordnung festgesetzt worden ist, folgen nun landesweit die nächsten Schritte. Bis 2013 werden Hochwassergefahren- und Risikokarten aufgestellt. In diesen Karten sind verschiedene Hochwasserereignisse und deren Ausdehnungsflächen bis zu einem Extremhochwasser (HQ1000) dargestellt.

 

Auf Basis dieser Karten werden dann Hochwassermanagementpläne bis 2015 erstellt. In diesen Plänen wird dann detailliert beschrieben, wo z. B. die Feuerwehr Straßen sperren muss, Häuser geräumt oder Sandsäcke gestapelt oder Straßensperrungen vorgenommen werden müssen. Diese Beispiele lassen sich beliebig fortsetzen.

                

Weitere Informationen können Sie aus der als Anlage beigefügten Stellungnahme des Wasserverbandes Eifel-Rur an die Bezirksregierung Köln entnehmen.
 


3.              Neubau Rad-/Gehweg „Ravel-Route“ auf der Trasse der Vennbahn zwischen
          Walheim und Bundesgrenze             

              Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung vom 09.10.2012

 

              Der Fachbereiches Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen teilt mit:

 

Mit Datum vom 09.10.2012 hat die CDU-Fraktion einen Sachstandbericht zu o.g.
Baumaßnahme beantragt. Insbesondere wurde nach der Unterbrechung der Bautätigkeit und
den Absperrungen gefragt.

Die Bautätigkeit wurde wegen der Bauferien der Firma und einer ausstehenden Entscheidung
über zusätzliche Erdarbeiten unterbrochen. Beim Anlegen des Entwässerungsgrabens und derschungen wurde teilweise unter der vorhandenen Humusschicht Kalksteinfels freigelegt.

Dadurch sind ergänzende Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers erforderlich, die vorab

einer gutachterlichen Prüfung bedürfen. Das Gutachten liegt inzwischen vor mit folgendem

Ergebnis:

Nach Abschluss der Profilierungsarbeiten wird da, wo erforderlich, eine neue belebte

Oberbodenschicht als Filterschicht aufgebracht. In den Bereichen, wo die Fläche wegen des

anstehenden Felsens und der angrenzenden Privatgrundstücke begrenzt ist, wird die

Entwässerung über eine Mulde gewährleistet, in der das Wasser durch die belebte Bodenzone

gefiltert in der darunterliegenden Rigole versickert.

Vor der Umsetzung der ergänzenden Maßnahmen ist die Zustimmung der Wasserbehörden

erforderlich. Das Verfahren dazu wird derzeit durchgeführt. Mit einem Ergebnis wird Mitte

November gerechnet.

Die Arbeiten wurden am 08.10. wieder aufgenommen und bis Ende Oktober werden noch

ausstehende Arbeiten ausgeführt mit Ausnahme der Asphaltdeckschicht, die erst nach

Abschluss aller anderen Gewerke aufgebracht wird.

Die von der Stadt Aachen beauftragte Tiefbaufirma ist für die Ausführung der Arbeiten

verantwortlich und somit auch für die Verkehrssicherungspflicht während der Bauausführung.

Um die Streckenabschnitte von der Staatsgrenze bis zur Ortschaft Schmithof gegen unbefugtes

Betreten zu sichern und damit die Firma nicht für Schäden haften muss, wurde die Baustelle

adäquat abgesperrt. Besonders in diesen Abschnitten gibt es Gefahrenstellen durch

ungesicherte Gräben, alte Fundamente des Westwall usw.

Von Anfang November bis zum Beginn der zusätzlichen Oberbodenarbeiten ist beabsichtigt den

Radweg vorübergehend frei zu gegeben. Hierzu ist eine Teilabnahme erforderlich und die Stadt

              muss die Verkehrssicherungspflicht übernehmen.

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Anlagen

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