Entscheidungsvorlage - FB 11/0048/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung der Findungskommission und des Hauptausschusses, Frau / Herrn ____________________ unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zur / zum Beigeordneten für Finanzen zu wählen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Mit Beschluss des Rates vom 08.12.2004 wurde die Beigeordnetenstelle für Finanzen Ende des Jahres 2004 öffentlich ausgeschrieben und zur Durchführung des Vorauswahlverfahrens die externe Beratungsgesellschaft ZfM - Zentrum für Management und Personalberatung, Edmund Mastiaux & Partner, Bonn beauftragt. Gleichzeitig wurde eine Personalfindungskommission mit dem Auftrag eingesetzt, dem Rat eine Empfehlung zur Besetzung der Beigeordnetenstelle zu unterbreiten.

 

Die Firma ZfM hat den Auftrag erhalten, die eingehenden Bewerbungsunterlagen zu sichten und mit geeigneten Kandidaten die Bewerbergespräche zu führen. Darüber hinaus war die Firma beauftragt, im Rahmen einer Direktansprache geeignete Kandidaten zu akquirieren.

 

Bei der Firma ZfM sind aufgrund der Anzeigenschaltung insgesamt 63 Bewerbungen eingegangen. Darüber hinaus hat die Firma 95 Telefonkontakte mit potentiellen Bewerbern und Multiplikatoren geführt.  Es wurden insgesamt 17 Empfehlungen ausgesprochen, wobei es sich zum Teil um Mehrfachnennungen gehandelt hat.

Aufgrund der Direktansprache durch ZfM sind insgesamt 22 Bewerbungen eingegangen.  

 

Es wurden 7 Informationsgespräche und 20 Bewerbergespräche durch ZfM geführt.

 

Die Personalfindungskommission bestand aus folgenden Mitgliedern:

 

Herrn Oberbürgermeister Dr. Linden

Herrn Heiner Höfken, SPD

Frau Angelika Weinkauf, SPD

Herrn Eberhard Büchel, CDU

Herrn Rolf Schäfer, CDU

Frau Elisabeth Paul, Grüne

Frau Christiane Rennert, Grüne

Herrn Joachim Moselage, sachkundiger Bürger

Frau Renate Hötte, Fachbereichsleiterin Personal und Organisation, mit beratender Stimme

Herr Edmund Mastiaux, ZfM, Bonn als beauftragtes Unternehmen

 

Die Personalfindungskommission trat erstmals am 12.04.2005 zusammen. Zu diesem Termin haben sich insgesamt 4 Kandidaten vorgestellt.  Am 23.05.2005 fand sich die Personalfindungskommission zu einer weiteren Sitzung zusammen, in der sich weitere 3 Kandidaten/innen vorgestellt haben. Von den insgesamt 7 Kandidaten/innen hat die Personalfindungskommission 2 Kandidaten zur Vorstellung in den Fraktionen am 06.06.2005 vorgeschlagen.


 

Alle Ratsmitglieder haben die Möglichkeit gehabt, die aufgrund der Anzeigenschaltung eingegangenen Bewerbungsunterlagen bei der Fachbereichsleiterin des Fachbereichs Personal und Organisation einzusehen und sich über die Bewerber/innen zu informieren. Die fraktionslosen Mitglieder des Rates wurden angeschrieben und darauf hingewiesen, dass sie von der Möglichkeit Gebrauch machen können, sich alle Bewerbungsunterlagen (inklusive der Kandidaten, die aufgrund der Direktansprache noch im Verfahren sind) ansehen zu können und sich so über die Bewerberlage

und die Bewerber/innen  zu informieren.

           

Die in Frage kommenden Kandidaten haben sich im Hauptausschuß am 15.06.2005 vorgestellt. Zu diesem Tagesordnungspunkt im nicht öffentlichen Teil der Sitzung des Hauptausschusses waren alle Ratsmitglieder beigeladen.

           

Der Hauptausschuß hat den Bericht und die Empfehlung der Findungskommission zustimmend zur Kenntnis genommen und  empfiehlt dem Rat der Stadt, Frau/Herrn _________________________ zur/zum Beigeordneten für Finanzen zu wählen.

 

Die Einstellung erfolgt als kommunale Wahlbeamtin/kommunaler Wahlbeamter (Wahlzeit acht Jahre) nach Besoldungsgruppe B 5 BBesG. Im Falle der Wiederwahl ist eine Eingruppierung nach Besoldungsgruppe B 6 BBesG möglich. Sollte der Stelleninhaberin / dem Stelleninhaber die Funktion der allgemeinen Vertreterin/des allgemeinen Vertreters des Oberbürgermeisters übertragen werden, erfolgt eine Eingruppierung nach Besoldungsgruppe B 6 BBesG, im Falle der Wiederwahl nach Besoldungsgruppe B 7 BBesG.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich für die Dauer der ersten Amtszeit von acht Jahren in Höhe laufender Bezüge nach Besoldungsgruppe B 5 BBesG, im Falle einer Wiederwahl nach Besoldungsgruppe B 6 BBesG, bei Übertragung der Funktion der/des allgemeinen Vertreterin/Vertreters des Oberbürgermeisters für die Dauer der ersten Amtszeit nach Besoldungsgruppe B 6 BBesG, im Falle einer Wiederwahl nach Besoldungsgruppe B 7 BBesG.

Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Eingruppierungsverordnung gewährt.

 

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