Entscheidungsvorlage - FB 11/0048/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl einer Beigeordneten/eines Beigeordneten für Finanzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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15.06.2005
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Beschluss des
Rates vom 08.12.2004 wurde die Beigeordnetenstelle für Finanzen Ende des Jahres
2004 öffentlich ausgeschrieben und zur Durchführung des Vorauswahlverfahrens
die externe Beratungsgesellschaft ZfM - Zentrum für Management und
Personalberatung, Edmund Mastiaux & Partner, Bonn beauftragt. Gleichzeitig
wurde eine Personalfindungskommission mit dem Auftrag eingesetzt, dem Rat eine
Empfehlung zur Besetzung der Beigeordnetenstelle zu unterbreiten.
Die Firma ZfM hat
den Auftrag erhalten, die eingehenden Bewerbungsunterlagen zu sichten und mit
geeigneten Kandidaten die Bewerbergespräche zu führen. Darüber hinaus war die
Firma beauftragt, im Rahmen einer Direktansprache geeignete Kandidaten zu
akquirieren.
Bei der Firma ZfM
sind aufgrund der Anzeigenschaltung insgesamt 63 Bewerbungen eingegangen.
Darüber hinaus hat die Firma 95 Telefonkontakte mit potentiellen Bewerbern und
Multiplikatoren geführt. Es wurden
insgesamt 17 Empfehlungen ausgesprochen, wobei es sich zum Teil um
Mehrfachnennungen gehandelt hat.
Aufgrund der
Direktansprache durch ZfM sind insgesamt 22 Bewerbungen eingegangen.
Es wurden 7
Informationsgespräche und 20 Bewerbergespräche durch ZfM geführt.
Die
Personalfindungskommission bestand aus folgenden Mitgliedern:
Herrn
Oberbürgermeister Dr. Linden
Herrn Heiner
Höfken, SPD
Frau Angelika
Weinkauf, SPD
Herrn Eberhard
Büchel, CDU
Herrn Rolf
Schäfer, CDU
Frau Elisabeth
Paul, Grüne
Frau Christiane
Rennert, Grüne
Herrn Joachim
Moselage, sachkundiger Bürger
Frau Renate
Hötte, Fachbereichsleiterin Personal und Organisation, mit beratender Stimme
Herr Edmund
Mastiaux, ZfM, Bonn als beauftragtes Unternehmen
Die
Personalfindungskommission trat erstmals am 12.04.2005 zusammen. Zu diesem
Termin haben sich insgesamt 4 Kandidaten vorgestellt. Am 23.05.2005 fand sich die Personalfindungskommission zu
einer weiteren Sitzung zusammen, in der sich weitere 3 Kandidaten/innen
vorgestellt haben. Von den insgesamt 7 Kandidaten/innen hat die
Personalfindungskommission 2 Kandidaten zur Vorstellung in den Fraktionen am
06.06.2005 vorgeschlagen.
Alle
Ratsmitglieder haben die Möglichkeit gehabt, die aufgrund der Anzeigenschaltung
eingegangenen Bewerbungsunterlagen bei der Fachbereichsleiterin des
Fachbereichs Personal und Organisation einzusehen und sich über die
Bewerber/innen zu informieren. Die fraktionslosen Mitglieder des Rates wurden
angeschrieben und darauf hingewiesen, dass sie von der Möglichkeit Gebrauch
machen können, sich alle Bewerbungsunterlagen (inklusive der Kandidaten, die
aufgrund der Direktansprache noch im Verfahren sind) ansehen zu können und sich
so über die Bewerberlage
und die
Bewerber/innen zu informieren.
Die in Frage
kommenden Kandidaten haben sich im Hauptausschuß am 15.06.2005 vorgestellt. Zu
diesem Tagesordnungspunkt im nicht öffentlichen Teil der Sitzung des
Hauptausschusses waren alle Ratsmitglieder beigeladen.
Der Hauptausschuß
hat den Bericht und die Empfehlung der Findungskommission zustimmend zur
Kenntnis genommen und empfiehlt
dem Rat der Stadt, Frau/Herrn _________________________ zur/zum Beigeordneten
für Finanzen zu wählen.
Die Einstellung erfolgt als kommunale Wahlbeamtin/kommunaler Wahlbeamter (Wahlzeit acht Jahre) nach Besoldungsgruppe B 5 BBesG. Im Falle der Wiederwahl ist eine Eingruppierung nach Besoldungsgruppe B 6 BBesG möglich. Sollte der Stelleninhaberin / dem Stelleninhaber die Funktion der allgemeinen Vertreterin/des allgemeinen Vertreters des Oberbürgermeisters übertragen werden, erfolgt eine Eingruppierung nach Besoldungsgruppe B 6 BBesG, im Falle der Wiederwahl nach Besoldungsgruppe B 7 BBesG.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich für die Dauer der ersten Amtszeit von acht Jahren in Höhe laufender Bezüge nach Besoldungsgruppe B 5 BBesG, im Falle einer Wiederwahl nach Besoldungsgruppe B 6 BBesG, bei Übertragung der Funktion der/des allgemeinen Vertreterin/Vertreters des Oberbürgermeisters für die Dauer der ersten Amtszeit nach Besoldungsgruppe B 6 BBesG, im Falle einer Wiederwahl nach Besoldungsgruppe B 7 BBesG.
Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Eingruppierungsverordnung gewährt.