Kenntnisnahme - FB 51/0211/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

 

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (Jugendamt) der Stadt Aachen beteiligt sich seit 2003 am Benchmarkkreis HzE+ von 12 Jugendämtern mittelgroßer Städter in NRW, der durch die Firma consens, Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH, Hamburg, begleitet wird.

 

Teilnehmende Städte sind:

 

Aachen, Bonn, Castrop-Rauxel, Herne, Krefeld, Lüdenscheid, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Neuss, Oberhausen, Remscheid, Solingen.

 

Ziel des Benchmarkingkreises ist es, mit Hilfe von Kennzahlen und im Austausch miteinander die Steuerung des Leistungsgeschehens zu verbessern und Impulse für diese zu erhalten.

 

Die Berichte der zurückliegenden Jahre sind auf der Internetseite der Firma unter www.consens-info.de einzusehen.

 

Beispielhaft sind die folgenden Kennzahlenvergleiche für das Jahr 2011 aufgeführt:

 

2.Fallzahlen insgesamt

2.1Dichte ambulanter und stationärer Hilfearrangements

3.Nettoausgaben für Hilfen zur Erziehung+

3.1Nettoausgaben pro Kind / Jugendlichen mit HzE+

3.2Entwicklung der Ausgaben für Leistungen nach § 35a SGB VIII

 

 

2. Fallzahlen insgesamt

 

Die folgende Grafik bildet ab, wie viele junge Menschen pro 100 Einwohner im Alter von 0 bis unter 21 Jahren in den Jahren von 2007 bis 2011 HzE+[1] erhalten haben.

Der Vergleich basiert dabei auf einer Stichtagserfassung der Hilfen jeweils zum 31.12. Diese ist nach einer im Jahr 2009 durchgeführten Auswertung eine valide Abbildung des Leistungsgeschehens in den Erziehungshilfen.

Die Abbildung des Leistungsgeschehens durch Jahressummen zur weiteren Qualifizierung des Vergleichs wird angestrebt.

 

Die Jahressumme bedeutet: Hilfeempfänger mit mindestens einer im Berichtsjahr beendeten oder am 31.12. laufenden Leistung

 

Erstmalig können alle teilnehmenden Städte für 2011 auch Jahressummen erheben, allerdings nicht rückwirkend zur Vervollständigung von Zeitreihen. Wo es dem Verständnis des Leistungsgeschehens in einzelnen Kommunen dient, wird in der Kommentierung auf Jahressummen eingegangen.

 

HE-HzE+ am 31.12. pro 100 Einwohner 0 bis unter 21 Jahre (KeZa 100)

 

 

2.1 Dichte ambulanter und stationärer Hilfearrangements

 

Eines der übergeordneten Steuerungsziele in den Hilfen zur Erziehung+ ist die Stärkung der ambulanten Hilfen gegenüber stationären Hilfesettings. Hierbei geht es vorrangig darum, Hilfesettings zu entwickeln, die es Kindern und Jugendlichen ermöglichen, in ihren Familien zu bleiben, anstatt sie voneinander zu trennen. Dies erfordert passgenaue, mitunter auch ressourcenintensive ambulante Hilfesettings. Es kann nicht das Ziel sein, stationäre Hilfen gänzlich zu vermeiden.

Die folgenden Grafiken bilden ab, wie viele Einwohner von 0 bis unter 21 Jahren ambulante beziehungsweise stationäre Hilfen zur Erziehung+ am 31.12. erhalten.

 

Ambulante HzE+-Empfänger am 31.12. pro 100 EW 0 bis unter 21 Jahre (KeZa 108)

 

In der folgenden Grafik ist abgebildet, wie viele stationäre HzE+ pro Einwohner von 0 bis unter 21 Jahren gewährt wurden.

 

Stationäre HzE+-Empfänger am 31.12. pro 100 EW 0 bis unter 21 Jahre (KeZa 112)


3. Nettoausgaben für Hilfen zur Erziehung+

 

Die folgende Grafik bildet die Nettoausgaben für Hilfen zur Erziehung+ für Einwohner von 0 bis unter 21 Jahren von 2007 bis 2011 ab, die in den Städten aufgewandt wurden.

Folgende Faktoren fließen in diese Kennzahl ein:

 

  • Ausgaben für die Tätigkeit des ASD, inklusive Beratungsanteile im Vorfeld zur Klärung von HzE+
  • Ausgaben für die Tätigkeit der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH)
  • Ausgaben für die Durchführung von HzE+ mit PKD, aber ohne Adoption (intern und extern operative Aufgabenwahrnehmung)
     
  • IST-Einnahmen
  • Gleich IST-Ausgaben = tatsächlich geflossene Mittel des Haushaltsjahres 2011
  • Ohne Beratungen nach §§ 16, 17, 18 SGB VIII
  • Ohne Ausgaben f. Kostenerstattungen n. § 89a–h SGB VIII

 

In die Ausgaben für die Tätigkeiten des ASD fließen die Personalkosten ein. Für die Zeitreihenbetrachtung ist dabei wichtig, dass zum 01.11.2009 der neue Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst in Kraft getreten ist.

Für das Jahr 2009 wurde bei der Berechnung der Personalkosten des ASD mit den Stichtagswerten zum 31.10. gerechnet, da es zu Überleitungsproblemen kam. Dies ist aus Gründen der Vergleichbarkeit der Kommunen untereinander hilfreich (vgl. auch: KZV-Bericht 2009).

Da es sich bei den Nettoausgaben pro Einwohner für die HzE+ um eine einwohnerbezogene Kennzahl handelt, sind die entsprechenden Wirkungsmechanismen der Kennzahl zu berücksichtigen. Ein Anstieg bei den Nettoausgaben pro Einwohner muss nicht zwingend auf eine Erhöhung der Bruttoausgaben bzw. auf die Reduzierung der Einnahmen zurückzuführen sein, sondern kann auch im Zusammenhang mit sinkenden Einwohnerzahlen stehen. In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass die absolute Zahl der unter 21-Jährigen in vielen Städten rückläufig ist, insbesondere, wenn man die Einwohnerentwicklung der letzten fünf Jahre betrachtet (vgl. Kap. 2).

Abgebildet werden hier die Ist-Ausgaben, d.h. die tatsächlich im Berichtsjahr geflossenen Mittel. Rechnungsabgrenzungen sind nicht berücksichtigt. Bei buchungstechnischen Verschiebungen handelt es sich allerdings meist um unbedeutend kleine Abweichungen von ein bis zwei Prozent der Gesamtausgaben, die darüber hinaus in den meisten Städten in der gleichen Größenordnung auftreten. Weitere Besonderheiten in einem größeren Umfang, die sich durch buchungstechnische Gegebenheiten ergeben, werden explizit für die jeweilige Stadt benannt.

 

Nettoausgaben HzE+ gesamt pro EW 0 bis unter 21 Jahre (KeZa 64)

 

 

3.1 Nettoausgaben pro Kind / Jugendlichen mit HzE+

 

Die folgende Grafik bildet die Nettoausgaben pro jungen Menschen mit HzE+ zum Stichtag ab. Die Nettoausgaben werden entsprechend der Definition im vorhergehenden Abschnitt ermittelt.

Es werden die durchschnittlichen Ausgaben abgebildet, die für die unterstützenden Leistungen für einen jungen Menschen aufgewandt werden. Dabei beziehen sich die Ausgaben eines gesamten Jahres auf die Zahl der Leistungsberechtigten am Stichtag 31.12., die aber für den Verlauf der Hilfen im gesamten Jahr valide sind.

Die Analyse dieser Kennzahl bietet – in der Zusammenschau mit anderen Kennziffern – erste Hinweise auf einen effizienten Ressourceneinsatz.

Nettoausgaben HzE+ gesamt pro HzE+-HE gesamt in Euro am 31.12. (KeZa 70)

 

 

3.2 Entwicklung der Ausgaben für Leistungen nach § 35a SGB VIII

 

Der Aufgabenbereich des § 35a SGB VIII ist zwar bezüglich der Falldichte und Bruttoausgaben im Verhältnis zum Leistungsgeschehen der Hilfen zur Erziehung ein relativ kleines Tätigkeitsfeld für die Jugendämter. Es unterliegt aber besonderen Entwicklungen und ist – auch in Abgrenzung zu anderen Institutionen – steuerungsrelevant. Daher befindet es sich kontinuierlich im Fokus des Benchmarkingkreises (zu den Besonderheiten der Hilfen nach § 35a SGB VIII vgl. ausführlich den Benchmarking-Bericht HzE+ NRW, 2008).

Die folgenden Grafiken bilden die Relation der Bruttoausgaben nach § 35a SGB VIII zu den Bruttoausgaben für Hilfen zur Erziehung+ pro Einwohner unter 21 Jahren sowie die Entwicklung der Bruttoausgaben für Hilfen nach § 35a SGB VIII über fünf Jahre ab.

Die Nettoausgaben können hier nicht abgebildet werden, da der Ausgabenbestandteil für die Leistungen nach § 35a SGB VIII insbesondere für die jungen Volljährigen in Verbindung mit § 41 SGB VIII nicht netto ausgewiesen werden kann. In den Bruttoausgaben HzE+ gesamt sind dagegen auch die Ausgaben für Hilfen nach § 35a SGB VIII enthalten.

 

Bruttoausgaben HzE+ gesamt pro Einwohner 0 bis u. 21 Jahre in Euro am 31.12. (KeZa 75)

 

 

Bruttoausgaben HzE+ nach § 35a SGB VIII pro Einwohner 0 bis u. 21 Jahre in Euro am 31.12. (KeZa 75)

 

Die Ausgaben für Hilfen zur Erziehung einschließlich der Ausgaben für die Hilfen nach § 35a SGB VIII sind im Vergleich zum Vorjahr weiterhin gestiegen. Der prozentuale Anstieg der Ausgaben nach § 35a SGB VIII liegt jedoch deutlich höher als jener der Hilfen zur Erziehung+, was die besondere Bedeutung des Themas für die Jugendhilfe unterstreicht.

 

 

4. Erkenntnisse für Aachen

 

Die Ergebnisse des Vergleichkreises bilden die Ansätze der einzelnen Jugendämter in statistischen Größen ab und schaffen hiermit gleichzeitig Möglichkeiten, das eigene Steuerungsverhalten zu bewerten.

 

4.1 Fallzahlen

 

Die Fallzahlen sind ein Spiegelbild des in Aachen für richtig erachteten und umgesetzten Grundsatzes, sehr früh und ambulant mit Hilfsangeboten in die Familien zu gehen, um schwerwiegendere und kostenintensivere stationäre Maßnahmen zu vermeiden (ambulant vor stationär).

 

Dies wird deutlich an den höchsten Gesamtfallzahlen im  Vergleichskreis und dem höchsten Wert der ambulanten Hilfen.

 

Der ebenfalls relativ hohe Wert im Bereich der stationären Hilfen ist mit einem zwischenzeitlich enormen nicht steuerbaren Anteil an stationären Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu erklären.

 

4.2 Kosten

 

Blickt man gleichzeitig auf die Ergebnisse der Ausgaben wird deutlich, dass trotz des höchsten Gesamtfallaufkommens die Gesamtkosten durchaus vergleichbar sind mit den in der Einwohnerzahl entsprechenden Städten des Vergleichrings. Hierbei ist von hoher Bedeutung, dass diese ähnliche / vergleichbare Lebensbedingungen aufweisen.

 

Bedingt durch die Grenzlage - hier ist Aachen im Rahmen des Vergleichsringes einzigartig - und den daraus resultierenden minderjährigen Flüchtlingen sind die Kosten entsprechend der Fallzahlen im stationären Bereich relativ hoch.

 

Die Kosten pro Hilfefall jedoch liegen für Aachen sogar extrem niedrig.

 

Dieses ist sicherlich auch ein Ergebnis des sehr breit gefächerten und früh greifenden Angebote an ambulanten Hilfen.

 

4.3 Eingliederungshilfe

 

Weitere wichtige Erkenntnis ergibt sich aus den Zahlen für Hilfen nach § 35a SGB VIII.

Die stationären Eingliederungshilfen sind sehr kostenintensiv und nehmen trotz der relativ geringen Anzahl an den Gesamthilfen einen großen Teil des Ausgabevolumens ein.

Hier bietet sich für Aachen ein differenziertes Bild in der Darstellung, da Aachen als einziger Teilnehmer des Benchmarkkreises seit einigen Jahren eine Spezialisierung für den Bereich der Eingliederungshilfen vorgenommen hat.

 

Die Steuerungsproblematik für diesen Bereich, die sich aus der Gründung der Städteregion und der restriktiven Haltung des Landessozialamtes bei der Übernahme von Eingliederungshilfen an junge Volljährige ergibt, schlägt sich sicherlich auch in den Zahlen für diesen Bereich nieder.

 

 

 

 

5. Fazit

 

Das Ergebnis des Vergleichkreises macht sehr anschaulich deutlich, dass die Anzahl der in der Jugendhilfe erbrachten Hilfen nicht der einzige Indikator für ein hohes Ausgabevolumen ist.

 

Mit den in Aachen verfolgten pädagogischen Grundsätzen wird erreicht, dass ein relativ großer „Kundenkreis“ mit einem durchaus „konkurrenzfähigen“ Finanzvolumen erreicht wird.

 


[1] Gemeint sind Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für "drohende" seelisch behinderte junge Menschen und Hilfen nach § 19 SGB VIII.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Sachstandsbericht -keine Auswirkungen-

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Gesamt­bedarf (neu)

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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