Entscheidungsvorlage - FB 51/0213/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zu Kenntnis und beauftragt die Verwaltung

 

  1. zum 01.12.2012 in der Betriebskindertagesstätte der StädteRegion Aachen, Brabantstraße 27, übergangsweise eine LENA-Gruppe unter den in der Vorlage aufgeführten Regelungen einzurichten.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

 

Seit Anfang der 1990er Jahre betreibt die StädteRegion Aachen (bzw. der Kreis Aachen) in eigener Trägerschaft eine 1-gruppige Kindertagesstätte in der Brabantstraße. Betreut werden dort 15 Kinder in einer kleinen altersgemischten Gruppe (6 u3 Kinder).

 

In einem Schreiben von Juli 2012 wird von Seiten der StädteRegion erläutert, dass man aufgrund eines steigenden Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen bei den Bediensteten über Erweiterungsmöglichkeiten berät. In gemeinsamen Gesprächen zwischen dem Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung der StädteRegion sowie dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen wurde folgende Möglichkeit erarbeitet, der auch bereits im Städteregionsausschuss zugestimmt wurde:

 

Um zeitnah weitere Plätze schaffen zu können, soll ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt eine LENA-Gruppe im Gebäude Brabantstraße 27 übergangsweise eingerichtet werden.

Ab dem Kindertagesstättenjahr 2013/2014 soll diese Gruppe in eine weitere „kleine altersgemischte Gruppe“ (7 U3 Plätze; 8 ü3 Plätze) umgewandelt werden und damit in die KiBiz-Förderung übergehen.

 

Innerhalb des Gebäudes sind hierfür freie Räumlichkeiten vorhanden, die in direkter Anbindung an die bestehende Kita-Gruppe liegen.

Die Räumlichkeiten wurden bei einem gemeinsamen Ortstermin mit Vertretern der StädteRegion durch die Fachabteilung des FB 45 geprüft und für geeignet befunden.

 

 

  1. aktuelle Beschlusslage

 

Der Kinder- und Jugendausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2011 (FB 51/0145/WP16) empfohlen

 

durch die Einrichtung von sogenannten LENA-Gruppen (Großtagespflegestellen) weitere U3 Plätze zu schaffen.

Zielperspektive ist dabei, bis zum 01.08.2013 bis zu fünf LENA Gruppen einzuplanen.

 

LENA-Gruppen sind ein Modell aus Mönchengladbach, bei dem in einer Großtagespflegestelle bis zu 9 U3 Kinder durch 2-3 Personen betreut werden. Die Gruppe ist an die Kooperation mit einer Kindertagesstätte gebunden. Das Personal der LENA-Gruppe ist im Gegensatz zur Großtagespflegestelle fest beim Träger angestellt.

Um die fachliche Qualität in der Großtagespflegestelle an die Qualität in einer Kindertagesstätte anzugleichen, hat sich die Verwaltung dafür ausgesprochen, für die Betreuung von neun Kindern in einer LENA-Gruppe eine Fachkraft und eine Ergänzungskraft vorzusehen.

 

 

 

  1. Vorgaben und Finanzierung

 

3.1   Vorgaben

 

Es ist geplant, die LENA-Gruppe zum 01.12.2012 in Betrieb zu nehmen.

In der Gruppe sollen bis zu 9 Kinder unter drei Jahren mit einem Stundenumfang von mindestens 35 Std/Woche betreut werden.

Um die fachliche Qualität auch in der LENA-Gruppe zu gewährleisten, verpflichtet sich die StädteRegion in dieser Gruppe eine Fachkraft sowie eine Ergänzungskraft einzusetzen, die perspektivisch in der KiBiz geförderten Gruppe übernommen werden sollen.

 

 

3.2   Finanzierung

 

LENA-Gruppe

Die StädteRegion erhält einen Bewilligungsbescheid, in dem die Höhe der bewilligten Mittel sowie die Voraussetzungen zur Gewährung dieser Mittel aufgeführt sind.

 

Verwendungszweck

Summe/Jahr

Personalkosten für 2 Kräfte (1x FK + 1x EK)

79.600 €

Kooperationstätigkeit Leitung benachbarte Kita

6.160 €

Sicherstellung Vertertung (Springer, 3 Wochenstd/Jahr)

3.210 €

Gesamtsumme

88.970

 

Vorgesehen ist, dass bei Start im laufenden Kita-Jahr die Mittel anteilig, entsprechend der verbleibenden Monate des Kita-Jahres, gewährt werden.

Für den vorliegenden Fall bei Beginn am 01.12.2012 bedeutet dies, dass 8/12 der Gesamtsumme (97.970 €) bewilligt werden.

Die gesamte Summe kann nur dann anerkannt werden, wenn eine ausreichende Belegung der angebotenen Plätze erfolgt.

Hier schlägt die Verwaltung folgende Regelung vor:

 

Ausgehend von max. 9 Plätzen, die in einer LENA-Gruppe angeboten werden

> Ab 7 belegten Plätzen – der volle Betrag wird gewährt

> Ab 5 belegten Plätzen – die Hälfte des Betrags wird gewährt

> unter 5 belegten Plätzen keine Förderung

 

Bei der Berechnung der durchschnittlichen Plätze werden nur Kinder mit Wohnsitz in Aachen berücksichtigt.

 

Die Verwendung der Mittel ist am Ende des Kindertagesstätten-Jahres mit Hilfe eines Verwendungsnachweises zu belegen.

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

 

Die Verwaltung schlägt vor, zum 01.12.2012 in der Betriebskindertagesstätte der StädteRegion Aachen, Brabantstraße 27, übergangsweise eine LENA-Gruppe unter den in der Vorlage aufgeführten Regelungen einzurichten.

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

In 2012 entstehen Aufwendungen in Höhe von max. 8.165 €

In 2013 entstehen Aufwendungen in Höhe von max. 57.155

Im Haushalt stehen ausreichende Mittel bei Position 4-060101-929-3 „Großtagespflegestellen LENA“ zur Verfügung

 

 

investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2012

fortgeschriebener Ansatz 2012

Ansatz

2013 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2013 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

50.300

50.300

363.300

363.300

0

0

Personal-/Sachaufwand

204.200

204.200

1.469.700

1.469.700

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-153.900

-153.900

-1.106.400

-1.106.400

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

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