Kenntnisnahme - E 49.5/0078/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Einrichtungen des Kultbetriebs:

Die im Kulturbereich befindlichen öffentlichen Gebäude -  Museen -  sind barrierefrei mit Ausnahme des Couven Museums und des Zollmuseums.
Stellungnahme durch E 26, Gebäudemanagement, vom 16.10.12

 

Theater:

Im Jahr 2008 haben wir gemeinsam mit dem Sozialverband VdK Hausbegehungen vorgenommen und in mehreren Sitzungen den Forderungskatalog des VdK zur barrierefreien Nutzung städtischer Gebäude und Anlagen diskutiert und Lösungsansätze gesucht.
Die teilnehmenden Personen haben mehrfach deutlich gemacht, dass sie überrascht seien über das hohe Maß an bereits erreichter Barrierefreiheit im Theater Aachen.

 In allen Gesprächen wurde aber unsererseits auch immer wieder deutlich gemacht, dass das Gebäude des Theater Aachen mittlerweile rund 188 Jahre alt ist und manche Forderung, sei sie auch noch so berechtigt, wenn überhaupt, nur mit immensen Aufwänden zu realisieren sei.
Obwohl insgesamt viele der Forderungen umgesetzt werden konnten, sind drei Maßnahmen aus Kostengründen bisher nicht realisiert worden:

1. Renovierung der Aufzüge
In den gemeinsamen Gesprächen ist die Renovierung und behindertengerechte Herrichtung der bestehenden drei Aufzüge besprochen worden. Eine Umsetzung ist bis heute nicht realisiert.

2. Veränderung bestehender und Schaffung weiterer Rollstuhlplätze
Diese Forderung bezieht sich auf die bestehenden Rollstuhlplätze im ersten Rang des Großen Hauses.
Aufgrund der Forderung des VdK, zahlenmäßig mehr und qualitativ bessere Rollstuhlplätze (bezogen auf die Sichtlinien) zu schaffen, wurde seinerzeit das Gebäudemanagement (E 26) gebeten, zu prüfen, in wie weit die Forderung des VdK erfüllt werden könnte.
Unabhängig davon, dass durch eine Ausweitung der Rollstuhlplätze im ersten Rang 17 Sitzplätze der besten Preiskategorie entfallen würden, hat
E 26 Investitionskosten in Höhe von mindestens 60.000,--   bis 100.000,-- (je nach Variante) ermittelt, so dass wir letztendlich keine Chance der Realisierung dieser geforderten Maßnahme sahen.

 

3. Installation einer Infrarotanlage für Hörbehinderte
Diese Maßnahme ist aus Kostengründen bis heute noch nicht realisiert.

Insofern ist im Großen Haus in den letzten Jahren vieles erreicht worden in Bezug auf eine möglichst barrierefreie Nutzung, andererseits wären durch den Einsatz entsprechender Mittel noch einige Verbesserungen zu erreichen.

Das Problem der barrierefreien Informationsbeschaffung und Kommunikation werde ich nach der Sommerpause im Haus thematisieren, da ich gerade bei unserem Internetauftritt Verbesserungspotentiale sehe.

Stellungnahme durch E 46/47, Stadttheater und Musikdirektion, vom 06.09.12

 

 

VHS:

Das Betriebsgebäude der Volkshochschule in der Peterstraße 21-25 sowie die angemieteten Unterrichtsräume am Hammerweg sind barrierefrei erreichbar.

Die Betriebsgebäude Sandkaulbach 13 - 15 und die Sternwarte am Hangeweiher sind nicht barrierefrei zugänglich.

Ebenso sind die Unterrichtsveranstaltungen in den von der VHS genutzten Räumen in Brand/Josefsallee, Haaren/Germanusstraße  und der Trierer Straße 799 nicht barrierefrei erreichbar.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass  die Kosten für evtl. zukünftig erforderlich werdende  Veränderungen keinesfalls aus dem Wirtschaftsplan der Volkshochschule bestritten werden können. Dies erfordert eine gesamtstädtische Diskussion und in letzter Konsequenz eine Finanzierung durch den Träger.

Stellungnahme durch E 42, VHS, vom 04.09.2012

 

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Anlagen

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