Entscheidungsvorlage - E 49.5/0074/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Kulturservice
- Verfasst von:
- Irit Tirtey, Gerd Huppertz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Kultur
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Anhörung/Empfehlung
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25.10.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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21.11.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur:
Der Betriebsausschuss Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2013 in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung eines eigenen Produktes für das Karlsjahr 2014 ab dem Jahre 2013 zur Beschlussfassung.
Beschlussvorschlag Rat:
Der Rat der Stadt Aachen stellt den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2013 in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung eines eigenen Produktes für das Karlsjahr 2014 ab dem Jahre 2013 fest.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gem. § 14 der Satzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kulturbetrieb der Stadt Aachen vom 14.02.2007 wird der Wirtschaftsplan für das kommende Wirtschaftsjahr dem Betriebsausschuss Kultur bis spätestens 30.11. des laufenden Wirtschaftsjahres zur Beratung vorgelegt und im Anschluss daran dem Rat der Stadt zur Feststellung zugeleitet.
Der Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht, sind somit fristgerecht vorgelegt.
Der Wirtschaftsplan 2013 weist einen Zuschussbedarf in Höhe von 15.604.900,00 aus.
Hierzu ist folgendes anzumerken:
Durch die Organisationsänderung (E 49/M) innerhalb des E 49 wurden die Personalkosten entsprechend gekürzt.
Des Weiteren ist ein jährlicher Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 200.000,00 eingerechnet.
Dieser wird den einzelnen Geschäftsbereichen anteilig angerechnet.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Tarifentgelterhöhungen bisher lediglich mit 0,5 % in den Zuschuss eingerechnet wurden.
Ab 01. Januar 2013 und ab 01. August 2013 sind weitere Erhöhungen einzurechnen.
Stadtintern besteht die Vereinbarung, dass hier eine Zuschusserhöhung für den E 49 erfolgt.
Der Umzug des Stadtarchivs bedingt erhöhte Betriebskosten und eine Erhöhung der Mietkosten aufgrund des Vermieter-Mietermodells.
Die Erhöhung der Betriebskosten wurde bereits seitens des E 26 mitgeteilt.
Diese steigen von 45.700,00 auf kalkulierte 70.416,30 .
Diese Erhöhung wurde eingearbeitet und wird seitens E 49 getragen.
Die Deckung der noch nicht bezifferten Mietkosten muss zwischen FB 20, E 26 und E 49 noch vereinbart werden.
Die Erhöhung der Mietkosten wurde seitens E 26 noch nicht mitgeteilt.
Zum Karlsjahr 2014 wurde seitens des Rates der Stadt Aachen für den Wirtschaftsplan 2012 anlässlich der Beratung für den Wirtschaftsplan des Jahres 2012 am 14.12.2011 folgender Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt Aachen stellt den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb für den E 49 für das Wirtschaftsjahr 2012 in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung eines eigenen Produktes für das Jahr Karlsjahr 2014 ab dem Jahre 2013 fest.
Da eine Umsetzung hier noch nicht erfolgt ist, wurden die Mittel für das Karlsjahr 2014 in Wirtschafts- und Erfolgsplan für den E 49 eingerechnet.
Zu berücksichtigen ist, dass ein Betrag in Höhe von 130.000,00 in den Rücklagen des E 49 enthalten ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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