Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0146/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen im Rahmen des Stellenplans 2013 die dauerhafte Stelleneinrichtung „Stabsstelle Klimaschutz“ im Dezernat III, ausgewiesen nach EG 12 TVöD.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 28.01.2009 beschloss der Personal- und Verwaltungsausschuss unter dem Betreff „Haushaltsplanberatungen 2009“ im Bereich S 69 - Stabsstelle Klimaschutz, Personalkosten in Höhe von je 60.000 Euro für die Jahre 2009 – 2012 einzuplanen.

 

Die Einrichtung der Stabsstelle Klimaschutz erfolgte aufgrund des Ratsantrages 366/15 „Kommunales Handlungsprogramm Klimaschutz“ von SPD und Grünen. Demnach soll Klimaschutz als eine der größten Herausforderungen für die Zukunft als kontinuierlicher Prozess in die Verwaltungsarbeit integriert werden, indem eine im Dezernat III zu schaffende Stabsstelle die Aufgaben koordiniert.

 

Die geforderte Stabsstelle (zur Koordinierung der gesamtstädtischen Klimaschutzaktivitäten sowie zur Ansiedlung des/der Klimaschutzbeauftragten der Stadt Aachen) wurde daraufhin im Rahmen des Beschlusses zum Stellenplan 2010 am 10.03.2010 im PVA und am 21.04.2010 im Rat der Stadt Aachen eingerichtet und zum 01.11.2009 besetzt.


Die Stelleneinrichtung und der entsprechende Personalkostenansatz erfolgten somit zeitgleich mit den Haushaltsplanberatungen für die Jahre 2009-2012. Aufgrund dessen wurde die Stelle „Stabsstelle Klimaschutz“ aus diesem Verfahrensverlauf heraus bis Ende 2012 befristet.

 

Hinsichtlich des geforderten Prozesses initiierte die Stabsstelle Klimaschutz zur Prozesssteuerung die Teilnahme der Stadt Aachen am kommunalen Management European Energy Award ® und schaffte mit der Gründung eines Energieteams, in dem die energierelevanten Verwaltungseinrichtungen fachbereichs- und dezernatsübergreifend zusammenarbeiten, eine Organisationsstruktur, die den kontinuierlichen Austausch und die regelmäßige Abstimmung über Klimaschutzmaßnahmen ermöglicht. Die Stadt Aachen ließ sich unter Federführung der Stabsstelle Klimaschutz bereits international zertifizieren und erhielt den European Energy Award in Gold als höchste erreichbare Auszeichnung.

 

Zu den Aufgaben der Klimaschutzkoordinierungsstelle insgesamt gehören:

 

-              Vertretung, Darstellung und Steuerung klimaschutzrelevanter Themen und Arbeitsbereiche im Sinne der/ des Klimaschutzbeauftragten der Stadt Aachen

-              Prozesssteuerung/Koordinierungsaufgaben zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes und des energiepolitischen Arbeitsprogramms, u.a. energie- und klimaschutzrelevante strategische Planungen/Projekte/Programme

-              Steuerung von Sonderprojekten wie „activ für’s Klima“

-              Klimaschutzstrategiekonzept Aachen 2030, Begleitung der Entwicklung, Akteurseinbindung, Steuerung/Koordinierung der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Handlungsprogramm

-              Fachliche Unterstützung von Verwaltung, Akteuren und Entscheidungsträgern bei Initialisierung und Umsetzung von Maßnahmen sowie bei strategischen Fragen und der Suche nach Potentialen

-              Fachliche Bewertung und Beratung einzelner Maßnahmen und Vorbereitung von Entscheidungen

-              Moderation und Beratung von Projekt-/Fachgruppen sowie inhaltliche Unterstützung zu methodischen Fragen

-              Hilfestellung bei der Suche nach Förderprogrammen für kommunale Klimaschutzmaßnahmen sowie Beantragung von Fördermitteln

-              Erstellung von Bewerbungen im Rahmen von Wettbewerben

-              Vernetzung von Akteuren zur Maßnahmenumsetzung, Aufarbeitung und Auswertung von Maßnahmen (Controlling)

-              Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Öffentlichkeitsarbeit, Vorträge, Presse und Marketing

-              Berichterstattung für Ausschüsse, Energiebeirat, Bürgermeisterkonvent, Fördergeber

-              Vertretung der gesamtstädtischen Klimaschutzthemen/-strategie in EU-Projekten

-              CO2-Bilanzierung, Begleitung der Erstellung, Veröffentlichung, Be-/Auswertung

 

Da es sich um einen langfristigen Prozess handelt, ist die Befristung der Stelle nicht mit der Intention des politischen Auftrages vereinbar und die Ausübung dieser Tätigkeiten der Stabsstelle Klimaschutz nicht verzichtbar. Somit sollte der kw-Vermerk der Stelle „Stabsstelle Klimaschutz“ aufgehoben und die Stelle dauerhaft eingerichtet werden

 

Die Beteiligung des Personalrates (Anhördung) wird gemäß § 75 Nr. 1 LPVG – Vorbereitung des Entwurfs von Stellenplänen (hier Stellenplan 2013)– zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

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Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz 2012

fortgeschriebener Ansatz 2012

Ansatz 2013 ff

Fortgeschriebener Ansatz 2013 ff

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0 €

0 €

0 €

0

0 €

0 €

Personal-
/Sachaufwand

104.620

104.620 €

313.860 €

313.860 €

0 €

0 €

Abschreibungen

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Ergebnis

104.620 €

104.620

313.860 €

313.860 €

0 €

0 €

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0,00

 

0,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich theoretisch in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung einer neuen EG 12-Stelle.

Gemäß KGSt-Materialien 2012/2013 sind hierfür inklusive Verwaltungsgemeinkosten und Sachkosten jährlich 104.620 € anzusetzen, die sich wie folgt zusammensetzen:

 

Personalkosten              79.100 €

Gemeinkosten              15.820 €

Sachkosten                9.700 €

                         104.620 €             

 

Die Personalkosten sind praktisch jedoch bereits in den kommenden Haushaltsjahren veranschlagt,  da sich die Stelleninhaberin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bei der Stadt Aachen befindet und ihr das Aufgabengebiet „Stabsstelle Klimaschutz“ nur aufgrund der bis 31.12.2012 befristeten Stelleneinrichtung auch befristet übertragen wurde. Es handelt sich deshalb bei der dauerhaften Stelleneinrichtung der Stabsstelle Klimaschutz um keine Neueinstellung eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin, sondern um die Bindung von bestehendem Personal auf dieser Stelle.

 

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