Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0144/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Dauerhafte Einrichtung einer Stelle für den 2. Archäologen im FB 61/60
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Frau Willems
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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21.11.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen im Rahmen des Stellenplans 2013 in der Abteilung FB 61/60 die bisher befristete Stelle des 2. Archäologen zum 1. Januar 2013 in eine Dauerstelle, bewertet nach EG 13 TVöD umzuwandeln.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Juli 2010 beschloss der PuV die Einrichtung einer für 2 Jahre befristeten Stelle für einen zweiten
Archäologen.
Da sich laut FB 61/Dezernat III das nachfolgende Modellkonzept dieser Stelle in vollem Umfange bestätigt habe, soll es nunmehr dauerhaft etabliert werden.
Die Stadt Aachen spare Kosten gegenüber einer Fremdvergabe an archäologische Fachfirmen und die Stelle finanziere sich durch den laufenden Bedarf an archäologischer Begleitung bei Baumaß-
nahmen selbst.
Entsprechend hat der Verwaltungsvorstand in der Sitzung am 4.September 2012 nach intensiver Diskussion beschlossen, den bis zum 30.09.2012 befristeten Arbeitsvertrag des 2. Archäologen in eine Festanstellung umzuwandeln.
Wegen der zur Festanstellung fehlenden Planstelle ist der Zeitarbeitsvertrag zunächst nur bis
Jahresende verlängert worden.
Modellkonzept:
Das Konzept der Stelle sieht unter der Leitung des 2. Archäologen eine Hinzuziehung von Praktikanten und Ehrenamtlern aus dem Archäologischen Arbeitskreis Aachen vor, um Grabungen und Aufarbeitung von Grabungen in städtischer Regie zu ermöglichen.
Dadurch könnten der Stadt - insbesondere E 26 - erhebliche Kosten erspart bleiben, da lediglich die Kosten des Archäologen, nicht jedoch die Leistungen der Grabungshelfer und Assistenten verbucht werden müssen.
Beispiel:
Für die Grabungen bei St. Leonhard im Zeitraum von April bis Juli 2011 wurde eine Summe von 21.032.- € beziffert.
Diese Summe enthält lediglich die Kosten für den leitenden Archäologen, nicht jedoch für die
Dokumentationskraft, Grabungshelfer und evtl. zusätzliche Wissenschaftler. Auch die vorbereitende Recherche und die Grabungsgenehmigung wurden nicht berechnet.
Diese - nicht berechneten - Leistungen haben einen Wert von mindestens 14.277.- €, den die Stadt (E 26) somit erspart hat.
Selbstverständlich handelt es sich bei der archäologischen Begleitung von Grabungen um erforderliche Maßnahmen, die sich zwingend aus dem Denkmalschutzgesetz NRW ergeben und die ansonsten an Grabungsfirmen hätten vergeben werden müssen.
Zusätzlich zu diesen notwendigen Grabungen, die aus baulichen Maßnahmen der Stadt resultieren,
wurde eine Rahmenvereinbarung mit der STAWAG zur archäologischen Begleitung bei Leitungsbau-maßnahmen geschlossen.
Dadurch könnten Mittel zur Finanzierung der Stelle des 2. Archäologen erwirtschaftet werden.
Der Kostenausgleich für die archäologische Begleitung der STAWAG ist auf das PSP Element
1-100901-900-1, Sachkonto 446100000 zu erstatten.
Eine exakte Prognose hinsichtlich aller baulichen Maßnahmen - sowohl städtischerseits als auch seitens der STAWAG und damit einer möglichen Refinanzierung – ist nach Aussage von FB 61 nicht zu leisten. Der Bedarf an archäologischer Begleitung ist jedoch durch die ständig fortschreitende Stadtentwicklung und durch Sanierungsmaßnahmen der Infrastruktur Aachens nachhaltig und als Daueraufgabe zu betrachten.
Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) wird gemäß § 75 Nr. 1 – Vorbereitung der Entwürfe von Stellenplänen (hier Stellenplan 2013) – zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff | Fortgeschriebener Ansatz 2014 ff | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) |
Ertrag* | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Personal- | 104.000.- € | 104.0000 € | 312.000 € | 312.000 € | 0 € | 0 € |
Abschreibungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Ergebnis | 104.000 € | 104.000 € | 312.000 € | 312.000 € | 0 € | 0 € |
+ Verbesserung / | 0- € | 0 € |
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*Folgende Einnahmen sind bisher beim PSP-Element 1-100901-900-1 Kostenart 44610000 verbucht worden:
in 2011 = 95.192.- €
in 2012 = 20.887.- € (weitere Kostenausgleiche wären lt. Aussage FB 61 aufgrund der andauernden
Maßnahmen bisher noch nicht gestellt worden)
in 2013 = 0 .- € (ein Ansatz wurde aufgrund Mitteilung von FB 61 nicht eingeplant, da für stadtinterne
Maßnahmen von E 26 grundsätzlich kein Leistungsausgleich erfolgt)
Personalkosten technischer Dienst EG 13 TVöD 78.500.- €
Sachkosten 9.700.- €
20 % Gemeinkosten 15.700.- €
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103.900.- €
Die Personalkosten sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2013 bereits berücksichtigt worden.
Bei einer dauerhaften Stelleneinrichtung ist eine Einsparung dieser Personalkosten somit nicht möglich.