Kenntnisnahme - FB 40/0144/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Ein Bürger beantragt, dass grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler und Auszubildenden in der Stadt Aachen die Möglichkeit haben das „School & Fun Ticket“ zu einem Preis von 12 € monatlich zu erwerben. Gleichzeitig soll auf das bisherige Antrags- und Prüfverfahren im Rahmen der Prüfung von Ansprüchen nach dem Schulgesetz und der Schülerfahrkostenverordnung verzichtet werden

(Anlage 1).

 

Unter Hinweis auf § 9 Abs. 1 (d) der Geschäftsordnung des Bürgerforums wird auf die vom Beschwerdeführer in seinem Fall dezidiert vorgetragenen Kritikpunkte bezogen auf den Einzelfall nicht eingegangen.

 

1. Allgemeines

Die Übernahme der Schülerfahrkosten ist als Pflichtaufgabe gem. § 97 des Schulgesetzes NRW und die konkretisierende Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung) landesgesetzlich geregelt (Anlage 2).

 

Die Schülerfahrkostenverordnung regelt dezidiert, ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Übernahme der angemessenen und wirtschaftlichen Kosten besteht. Auf die theoretisch vielfältigen denkbaren Fallvarianten kann an dieser Stelle nicht eingegangen werden.

 

Bevor auf die rechtliche und fiskalische Bewertung dieses Vorschlags eingegangen wird, wird kurz das jetzige System im Bereich des Schülerverkehrs der Stadt Aachen dargestellt.

 

Die Stadt Aachen hat seinerzeit von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, gem. § 97 Abs. 3 Schulgesetz ein Komplementärangebot anzubieten. Dies bedeutet, dass über den reinen Schulweg hinaus die Schülerinnen und Schüler mit dem School & Fun Ticket rund um die Uhr das gesamte Angebot des öffentlichen Nahverkehrs im Bereich des AVV-Netzes  nutzen können.

 

Für Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf Fahrkostenübernahme im Rahmen der Schülerfahrkostenverordnung haben, ist für diese Nutzungsmöglichkeit ein Eigenanteil in Höhe von:

12 € (1. Kind)

6 € (2. anspruchsberechtigtes Geschwisterkind)

0 € (ab dem 3. anspruchsberechtigtem Geschwisterkind) in der Schülerfahrkostenverordnung festgeschrieben.

 

 

 

 

 

 

Für Schüler und Schülerinnen in der Stadt Aachen, die nicht anspruchsberechtigt sind, gilt grundsätzlich ein monatlicher Tarif für das School und Fun Ticket von derzeit 24 €.

 

Im Kern bedeutet dies, dass Schülerinnen und Schüler, welche einen Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten nach der Schülerfahrkostenverordnung haben, dass School & Fun Ticket zu einem deutlich reduzierten Preis in Höhe des gesetzlich definierten Eigenanteils erhalten.

 

 

 

2. Bewertung der vorgeschlagenen Maßnahme:

 

2.1 Rechtliche Bewertungen:

 

Bei der Übernahme der Schülerfahrkosten nach § 97 Schulgesetz in Verbindung mit der Schülerfahrkostenverordnung handelt es sich um eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Kommunen (Schulträger).

 

Insoweit dürfen die gesetzlich normierten Ansprüche durch die örtlichen Regelungen nicht unterschritten werden. Darüber hinaus gehenden Leistungen sind selbstverständlich zulässig, sind dann jedoch als freiwillige Leistung der Kommune zu erbringen.

 

Losgelöst der noch folgenden fiskalischen Bewertungen stünde die vorgeschlagene  Regelung der generellen Abgabe zum Preise von 12 € monatlich der Regelung des § 2 Abs. 3 der Schülerfahrkostenverordnung entgegen.

 

Hiernach darf von Eltern mit mehreren anspruchsberechtigten Kindern maximal nur für 2 Kinder Eigenanteile in der Reihenfolge ihres Alters erhoben werden. Dies bedeutet einen Eigenanteil für das erste anspruchsberechtigte Kind in Höhe von 12 € und für das zweite anspruchsberechtigte Kind in Höhe von 6 €.

 

Diese für die anspruchsberechtigten Kinder/Eltern günstigere Lösung würde durch den Vorschlag, einen einheitlichen Preis für alle Tickets in Höhe von 12€ monatlich zu erheben, unterlaufen.

 

Sie wäre daher in dieser Form rechtlich nicht zulässig. Es müsste weiterhin ein separates Antragsverfahren durchlaufen werden, um v.g. Fälle herauszufiltern und einen gesetzmäßigen geringeren Eigenanteil festzusetzen.

Dann würden jedoch die Fälle unterschiedlich behandelt und das Ziel des Vorschlages somit nicht erreicht. Alternativ müsste die Geschwisterkindregelung auf alle School & Fun Tickets (egal ob anspruchsberechtigt oder nicht)  angewendet werden.

 

 

2.2 Fiskalische Bewertungen:

 

2.2.1 School & Fun Ticket

Die nachfolgende Kalkulation bezieht sich nur auf das School & Fun Ticket für die Schülerinnen und Schüler an den Schulen in der Stadt Aachen.

 

Für den Bereich des School & Fun Ticket werden pro Schuljahr ca. 11.500 Karten verkauft, wovon 6.500 anspruchsberechtigte Karten nach der Schülerfahrkostenverordnung und ca. 5000 Karten reine Selbstzahler zum Preise von 24 € monatlich sind.

 

Losgelöst von der v.g. rechtliche Bewertung ergeben sich folgende zwei Varianten in der fiskalischen Bewertung (Anlage 3):

 

a)  Abgabe eines Monatstickets für alle Schülerinnen und Schüler zum Preise von

     12 € monatlich

 

Unter Einrechnung entsprechender Einsparungen im Personalkostenbereich (Wegfall der Sachbearbeiterstellen) ergibt sich eine jährliche Nettobelastung für den städt. Haushalt im Umfange von ca. 580.000 €

 

b)  Abgabe eines Monatstickets für alle Schülerinnen und Schüler zum Preise von 12 € monatlich unter Einbeziehung der gesetzlichen Geschwisterkindregelung

 

Hiermit würde den Anforderungen der Schülerfahrkostenverordnung Genüge getan und gleichzeitig eine Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler im Stadtgebiet Aachen im Sinne der Eingabe erfolgen. Es würden für die Stadt Aachen jährlich Nettokosten in Höhe von ca. 880.000 entstehen; wobei hierbei Personalkosten für die Prüfung der Geschwisterkindregelungen berücksichtigt worden sind.

 

2.2.2  Auszubildendenkarte

 

Nach Mitteilung der ASEAG wurden im Jahr 2012 ca. 30.000 Karten für in der Stadt Aachen wohnende Auszubildende verkauft. Ausgehend von unterschiedlichen Tarifen (Schalterverkauf oder ABO, gültig nur für die Stadt Aachen oder auch in Nachbarkommune)  ergibt sich ein kalkulatorischer Ticketpreis von ca. 48,22 €. Wenn dieses Ticket, der Eingabe folgend, ebenfalls für 12 € angeboten wird, würde sich eine für die Stadt Aachen eine Nettobelastung von ca. 1.080.000 € jährlich

(48,22 € ./. 12 € * 30.000 Karten) ergeben.

 

 

 

 

2.2.3 Anmerkung

Die v.g. Kalkulationen beziehen sich auf aktuelle Verkaufs- und Anspruchswerte. Eine steigende

Inanspruchnahme und damit verbunden eine weitere höhere Nettobelastung für die Stadt ist zu erwarten, aber nicht zu prognostizieren.

 

3. Empfehlung

Vor dem Hintergrund der rechtlichen und vor allem fiskalischen Bewertung schlägt die Verwaltung vor, die Übernahme der Schülerfahrkosten wie bisher als reine Pflichtaufgabe entsprechend der landesgesetzlichen Regelung antrags- und einzelfallabhängig weiter durchzuführen und dem Vorschlag des Beschwerdeführers nicht zu folgen.

 

Der Antrag gilt damit als behandelt.

 

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Auswirkungen

 

finanzielle Auswirkungen

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2012

fortgeschriebener Ansatz 2012

Ansatz

2013 ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

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0

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Auszahlungen

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0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

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 + Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2012

fortgeschriebener Ansatz 2012

Ansatz

2013 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2013 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

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Personal-/Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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 + Verbesserung /                                        -Verschlechterung

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0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen!

 

 

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Anlagen

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