Entscheidungsvorlage - FB 61/0752/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen - Kornelimünster / Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage des Plans 2012 / 10 - 01 „Schleckheimer Straße Variante 2a“ den Ausführungsbeschluss für Gestaltungsvariante 2a mit Mittelinsel unter Berücksichtigung des Lieferverkehrs zu fassen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beschließt, auf Grundlage des Plans 2012 / 10 - 01 „Schleckheimer Straße Variante 2a“ den Ausführungsbeschluss für Gestaltungsvariante 2a mit Mittelinsel unter Berücksichtigung des Lieferverkehrs zu fassen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Anlass

Am 29.08.2012 wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen – Kornelimünster / Walheim eine Verwaltungsvorlage zum Umbau der Bushaltestelle „Meischenfeld“ an der Schleckheimer Straße im Ortsteil Kornelimünster beraten. Vor der Sitzung fand zusätzlich ein Ortstermin statt. Dabei wurde die Ausfahrt aus der August-Macke-Straße als problematisch beschrieben und kein Bedarf an einer Mittelinsel an der Einmündung festgestellt. Die Bezirksvertretung beschloss eine Änderung der vorgelegten Planung mit Verzicht auf die geplante Mittelinsel, Verbreiterung des nördlichen Gehwegs zwischen August-Macke-Straße und Alfons-Gerson-Straße, Verbreiterung des südlichen Gehwegs im Bereich der Einmündung Meischenfeld und Anlage eines Fußgängerüberweges oder einer Mittelinsel im Bereich der geplanten Haltestelle. Daraufhin wurde der Tagesordnungspunkt am 06.09.2012 im Mobilitätsausschuss vertagt, um zunächst eine überarbeitete Planung in der Bezirksvertretung vorstellen zu können.

 

2. Planung

In allen Planungsvarianten wurde der südliche Gehweg im Bereich der Haltestelle „Meischenfeld“, Fahrtrichtung Kornelimünster, soweit verbreitert, dass auf der angrenzenden Fahrbahn weiterhin Begegnungsverkehr unter Bussen möglich ist und der vorhandene Parkraum am Fahrbahnrand (gegenüber der Einmündung August-Macke-Straße) nahezu erhalten bleibt. Zwischen den Einmündungen August-Macke-Straße und Meischenfeld entfällt die ursprünglich vorgesehene Mittelinsel. Die Seitenräume werden dort vorgezogen, um einerseits die Sichtverhältnisse an den Einmündungen zu verbessern und andererseits die Querungen für Fußgänger zu erleichtern. Für den geplanten Supermarkt wird eine neue, mit dem Investor abgestimmte Grundstückszufahrt berücksichtigt.

 

Im weiteren Straßenverlauf in Richtung Alfons-Gerson-Straße wird die Fahrbahnbreite reduziert und im Gegenzug der nördliche Gehweg verbreitert. Bei einseitigem Fahrbahnrandparken ist Pkw-Begegnungsverkehr weiterhin möglich.

 

Unterschiede in den Varianten ergeben sich aus der Lage der Haltestelle „Meischenfeld“, Fahrtrichtung Schleckheim, und die Anlage der dort geplanten Querungshilfe:

 

Variante 1

Der nördliche Gehweg wird durchgehend von der Einmündung August-Macke-Straße bis vor Hausnummer 52 auf etwa 3,0 m verbreitert. Der südliche Gehweg wird an der Einmündung Meischenfeld vorgezogen. Aufgrund der reduzierten Fahrbahnbreite und des erforderlichen Flächenbedarfs der dort fahrenden Busse kann zwischen der Einmündung Meischenfeld und der nördlichen Wartefläche der Bushaltestelle keine Mittelinsel angelegt werden. Ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in Fahrtrichtung hinter der Haltestelle ist gemäß Richtlinien nur dann zulässig, wenn das Vorbeifahren an dem haltenden Bus zuverlässig verhindert werden kann, z. B. durch Mittelinseln. In dieser Variante ist die Anlage eines Fußgängerüberwegs zwischen der Einmündung Meischenfeld und der nördlichen Bushaltestelle also nicht zulässig.

 

Variante 2a

Wird eine Mittelinsel zwischen der Einmündung Meischenfeld und der Haltestelle berücksichtigt, kann der Seitenraum im betroffenen Bereich nur in geringerem Maße verbreitert werden. Die Breite des nördlichen Gehwegs beträgt zwischen August-Macke-Straße und Bushaltestelle etwa 1,90 m (wie der vorhandene, gegenüberliegende Gehweg am südlichen Fahrbahnrand). Erst im weiter östlichen Verlauf weitet er sich auf circa 3,0 m auf. Der Seitenraum an der Einmündung Meischenfeld kann wegen der Ein- und Ausfahrtsituation am geplanten Supermarkt nicht vorgezogen werden. Die Ein- und Ausfahrt in bzw. aus Richtung Kornelimünster wurde über einen Sattelschlepper bemessen.

 

Variante 2b

Bei Nichtberücksichtigung eines Sattelschleppers an der Supermarktzufahrt in bzw. aus Richtung Kornelimünster liegen Mittelinsel und Haltestelle vergleichsweise näher an der Einmündung Meischenfeld. Die Ein- und Ausfahrt für den schweren Lieferverkehr ist dann nur in bzw. aus Richtung Schleckheim möglich.

 

3. Fazit und Empfehlung

Die Gehwege, insbesondere am nördlichen Fahrbahnrand der Schleckheimer Straße, werden in allen Gestaltungsvarianten verbreitert. Ohne baulich angelegte Querungshilfe (Variante 1) ist der Flächengewinn für Gehweg und Wartebereich der Bushaltestelle „Meischenfeld“ vergleichsweise größer. Die Berücksichtigung einer Mittelinsel trägt jedoch wesentlich zur Verkehrssicherheit für Fußgänger bei. In den Richtlinien wird bei der vorhandenen Kombination aus Fußgänger- und Kfz-Verkehrsstärke eine Querungshilfe ausdrücklich empfohlen.

 

Durch die Schwenkbereiche des Lieferverkehrs an der Supermarkt-Ein- und Ausfahrt rückt eine Mittelinsel weiter von der Einmündung Meischenfeld ab (Variante 2a) bzw. müssen die möglichen Lieferwege eingeschränkt werden (Variante 2b). In beiden Fällen bleibt die Schulwegbeziehung Bushaltestelle – Mittelinsel – Meischenfeld jedoch erhalten, so dass keine Notwendigkeit besteht, den schweren Lieferverkehr umzuleiten.

 

Unter der Abwägung dieser Belange empfiehlt die Verwaltung, auf Grundlage der Variante 2a mit Mittelinsel unter Berücksichtigung des Lieferverkehrs (Plan 2012 / 10 – 01 „Schleckheimer Straße Variante 2a“) den Ausführungsbeschluss zu fassen.

 

Die ASEAG befürwortet Variante 1. Aus ihrer Sicht enthält diese eine bessere Fußgängerquerung und eine eindeutige Linienführung.

 

4. Baukosten

Die Baukosten betragen auf der Basis der derzeitigen Information ca.:

Variante

Baukosten

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungen

Differenz

1

157.000 €

59.000 €

59.000 €

98.000 €

2a

125.000 €

48.000 €

48.000 €

77.000 €

2b

129.000 €

45.500 €

45.500 €

83.500 €

 

5. Finanzierung

Für den Bau der Bushaltestelle und Querungshilfe stehen im Haushaltsjahr 2012 Mittel in Höhe von 38.500 € bei dem PSP-Element  5-120102-400-01200-300-1 78520000 “Haltestelle Meischenfeld (Indagymnasium)” zur Verfügung. Einnahmen aus Fördermitteln sind in Höhe von 38.500 € eingeplant.

 

Die Maßnahmen werden nach § 12 ÖPNVG NRW (Investitionsmaßnahmen des ÖPNV) mit einem Fördersatz von 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst. Der Einplanungsantrag für die Haltestelle Meischenfeld wurde zum 30.03.2012 gestellt. Die Einplanungsmitteilung erfolgte am 29.06.2012. Der Finanzierungsantrag wird die aktuell höheren Kosten umfassen.

 

Seit 2011 können nach §11a ÖPNVG NRW Mittel für Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV-Angebots im Ausbildungsverkehr beantragt werden. Ein Antrag zur Deckung der restlichen Kosten für die Haltestelle wurde zum 31.10.2011 gestellt.

 

Für die Realisierung der Variante 2a werden Kosten von 125.000 € entstehen, Einnahmen aus Fördermitteln werden in Höhe von 48.000 € erwartet.

 

Die nicht durch Fördermitteleinnahmen gedeckten Mehrkosten in Höhe von 77.000 € werden im Rahmen der Veränderungsnachweisung zum Haushalt 2013 zur Verfügung gestellt.

 

Die Umgestaltung des Straßenraums stellt keine beitragsfähige Maßnahme dar, weder nach dem BauGB noch nach dem KAG NW.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2012

fortgeschriebener Ansatz 2012

Ansatz

2013 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2013 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

38.500 €

38.500 €

0

9.500 €

38.500 €

48.000 €

Auszahlungen

38.500 €

38.500 €

0

86.500 €

38.500 €

125.000 €

Ergebnis

0

0 €

0

-77.000 €

0

-77.000 €

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0 €

-77.000 €

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben im Rahmen der VN 2013

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2012

fortgeschriebener Ansatz 2012

Ansatz

2013 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2013 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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