Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 37/0016/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Entwurfsfassung des Rettungsdienstbedarfsplanes 2014 der Stadt Aachen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt diese Entwurfsfassung dem Beteiligungsverfahren zuzuleiten.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach § 12(6) des Rettungsgesetzes NRW ist der Bedarfsplan kontinuierlich, unter Beteiligung der Verbände, zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle 4 Jahre zu ändern.

Der vorliegende Entwurf des Bedarfsplanes 2014 ist die 8. Neufassung der Organisationsbeschreibung des Rettungsdienstes der Stadt Aachen. Die gegenüber der Fassung aus dem Jahre 2010 erfolgten Anpassungen der Rettungsmittelvorhaltung basieren auf einem Gutachten der Firma Forplan und enthalten folgende wesentlichen Änderungen:

 


1.              Zur weiteren Effizienzsteigerung der Bedarfsdeckung von Notfallrettung mit Rettungswagen und Krankentransportdienst mit KTW wird ein Mehrzweckfahrzeug (MZF) eingeführt, welches rund um die Uhr vorrangig für Krankentransporte bereitgehalten wird, aber auch Bedarfsspitzen in der Notfallrettung abdecken kann. Die Personalgestellung für das MZF soll im Rahmen der Beteiligung öffentlich ausgeschrieben werden.

 

2.              Die Einsatzzahlen der Rettungswagen (RTW) in der Notfallrettung sind seit der letzten Überprüfung im Jahre 2008 weiterhin stetig um insgesamt. 23,4% auf  22.984 Einsätze im Jahre 2011 gestiegen. Die Bedarfsdeckung erfolgt zur Zeit überwiegend durch die volle Einbindung von zwei Rettungswagenbesatzungen der Berufsfeuerwehr zur Deckung des Grundbedarfs, obwohl diese beiden Besatzungen mit jeweils einer Funktion des Feuerdienstes besetzt sind und ursprünglich zur Spitzenbedarfsdeckung eingeplant waren. Es ist deshalb beabsichtigt, beide Rettungswagenbesatzungen dem Grundbedarf zuzuordnen und ausschließlich durch Rettungsdienstpersonal der Berufsfeuerwehr zu besetzen.

Durch die zusätzliche Verfügbarkeit der Mehrzweckbesatzung aus dem Krankentransportdienst auch für die Notfallrettung sind keine weiteren Veränderungen in der Vorhaltung von Rettungswagen zur Bedarfsdeckung der Notfallrettung bei einer Hilfsfrist von max. 8 Minuten in mindestens 90% aller Einsatzfälle für die Stadt Aachen erforderlich. Dies setzt jedoch voraus, dass weiterhin die bedarfsgerechte, spontane Besetzung von Reserve- RTW durch Personal der Berufsfeuerwehr aus dem Brandschutzdienst wie auch von den Einsatzeinheiten des Katastrophenschutzes der Hilfsorganisationen DRK, JUH und MHD praktiziert werden kann.

 


3.              Die notärztlichen Leistungen werden in der Stadt Aachen zentral von der Hauptfeuerwache an der Stolberger Straße erbracht. Die Einsatzzahlen des Notarztdienstes sind über einen Zeitraum von 10 Jahren jährlich um durchschnittlich 3,7% auf 7.898 Einsätze im Jahre 2011gestiegen. Die erhebliche Überlastung des bisher planmäßig einzigen rund um die Uhr vorgehaltenen NEF erfordert die weitere Entlastung durch ein zweites, rund um die Uhr besetztes NEF, welches bisher nur an Werktagen jeweils 10 Std. besetzt war. Darüber hinaus ist weiterhin ein regelmäßiger Bedarf zur Spitzenabdeckung an Werktagen und zu spontanen Bedarfsspitzen gegeben, der durch die Gestellung von weiteren Notärzten nach Bedarf durch den Verein der Notärzte Aachen e.V. gedeckt werden kann. Das derzeit in der Erprobung befindliche

Tele-Medizinische-Rettungs-Assistenz-System TEMRAS ermöglicht die notärztliche Unterstützung des nichtärztlichen Personals aus einer Telenotarztzentrale hinaus über audiovisuelle Kommunikationseinrichtungen. Die ersten Feldversuche in den Rettungsdienstbereichen der Städte Aachen und Köln sowie den Kreisen Düren, Euskirchen und Heinsberg sind vielversprechend., sodass perspektivisch eine Entlastung des Notarztsystems durch einen virtuellen Telenotarzt zu erwarten ist


 

4.        Die Bewältigung von medizinischen Großschadenslagen (MANV) in der Stadt Aachen ist in der so genannten Dienstanweisung “MANV- Stadt Aachen” geregelt und im Jahre 2012 den Vorgaben der Aufsichtsbehörden in Abstimmung mit den Hilfsorganisationen angepasst worden. Durch die Übereignung eines Abrollcontainers MANV (AB MANV) durch das Innenministerium NRW im Jahre 2008 sowie dreier Gerätewagen Sanitätswesen (GW-San), die den Hilfsorganisationen DRK, JUH und MHD überlassen wurden, ist die Stadt Aachen als Träger des Rettungsdienstes nun auch in der Lage , nach Standard NRW einen Behandlungsplatz zur Versorgung von 50 Notfallpatienten (BHP-50 NRW) sowie einen Patiententransportzug für 10 Patienten auf Anforderung zur überörtlichen Hilfe zur Verfügung zu stellen.

5.        Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Regelrettungsdienst wird mit den belgischen und niederländischen Nachbarn auf Anforderung der zuständigen Leitstelle praktiziert. Die Vergütung der Einsätze durch die niederländischen Krankenkassen erfolgt problemlos, wogegen die belgischen Krankenkassen in der Regel grenzüberschreitende Rettungsdiensteinsätze nicht oder nur teilweise bezahlen.


6.        Zur grenzüberschreitenden Nachbarschaftshilfe  in medizinischen Großschadenslagen in der Euregio Maas-Rhein wurde das EUMED-Konzept erstellt. Die Erprobung des Konzeptes erfolgt im Rahmen des geförderten EMRIC-Projektes.

7.        Das Aachen-Gesetz zur Bildung einer StädteRegion Aachen sieht eine gemeinsame Feuerwehr-und Rettungsdienstleitstelle für alle Gebietskörperschaften vor.  Auf Grundlage  eines Gutachtens der Firma Forplan wird die gemeinsame Leitstelle der StädteRegion bei der Berufsfeuerwehr Aachen eingerichtet. Die Stadt Aachen wurde mit dem Betrieb der einheitlichen Leitstelle durch die SträdteRegion beauftragt. Die derzeit noch von der Berufsfeuerwehr betriebenen Leitstellen in Simmerath für den Altkreis Aachen sowie in der Stolberger Str. für die Stadt Aachen werden in dem neu errichteten Gebäude an der Stolberger Str. zusammengeführt. Die Betriebsaufnahme ist nach Installation der neuen Leitstellentechnik für den Spätherbst 2012 vorgesehen.

 

Das vom Gesetzgeber bewusst transparent gestaltete Genehmigungsverfahren des Rettungsdienstbedarfsplanes 2014 der Stadt Aachen ist wie folgt vorgesehen:


 

I.                      Erstellung einer Entwurfsfassung für das Beteiligungsverfahren durch das Fachamt Feuerwehr

II.                    Vorlage der Entwurfsfassung zur Genehmigung durch den Fachausschuss

III.                  Zuleitung des Entwurfs zur Stellungnahme an die Hilfsorganisationen, sonstigen Anbietern von rettungsdienstlichen Leistungen, den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der regionalen Gesundheitskonferenz

IV.                  Erörterung der Vorschläge mit den Verbänden der Krankenkassen und Berufsgenossenschaften

V.                   Erneute Vorlage der Entwurfsfassung nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens zur Zustimmung durch den Fachausschuss

VI.                  Genehmigung des Rettungsdienstbedarfsplanes durch den Rat der Stadt

VII.                Europaweite Ausschreibung der Beteiligungsleistungen für Notfallrettung und Krankentransport

VIII.               Vertragliche Regelungen zur Gestellung von Ärzten für den 1. und 2. Notarztdienst, der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst und des Leitenden Notarztdienstes.

IX.                  Gebührenverhandlung mit den Verbänden der Krankenkassen mit der Zielsetzung der 100% Kostendeckung

 

Auf die gesetzliche Möglichkeit, im Rahmen der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes ein auf die Verbände der Krankenkassen und Berufsgenossenschaften beschränktes Verfahren durchzuführen, wird bewußt verzichtet, um weiterhin allen am Rettungsdienst der Stadt Aachen interessierten  Behörden und Einrichtungen die Möglichkeit zu bieten, bei der Optimierung und Harmonisierung der rettungsdienstlichen Versorgung der Bevölkerung in der StädteRegion Aachen mitzuwirken.

Reduzieren

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen: keine

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...