Entscheidungsvorlage - FB 61/0747/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Aachen*2030: MasterplanPerspektiven für die räumliche Entwicklung der Stadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/10
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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08.11.2012
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06.12.2012
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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15.11.2012
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13.12.2012
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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20.11.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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19.12.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss / Mobilitätsausschuss / Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen und den Bericht zum Masterplan zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den Masterplan als Ausdruck eines gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption zu beschließen.
Der Planungsausschuss / Mobilitätsausschuss / Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat, den Masterplan als städtebauliche Entwicklungskonzeption in der Bauleitplanung zu berücksichtigen (gemeindliche Selbstbindung i.S.d. §1 (6), Nr.11 BauGB) und als ersten Schritt der Umsetzung die räumlich darstellbaren Zielaussagen in den im Anschluss an den Masterplan neu aufzustellenden Flächennutzungsplan zu überführen.
Der Planungsausschuss / Mobilitätsausschuss / Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, innerhalb des kommenden Jahres eine Konzeption zur Fortschreibung des Masterplans und Verstetigung des Prozesses zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Zur Steuerung der Umsetzung sowie zur Fortschreibung der strategischen Ziele sind folgende Bausteine zu erarbeiten:
- Benennung von Verantwortlichkeiten und Ermittlung von erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen,
- Aufbau einer Struktur zur regelmäßige Kontrolle der Rahmenbedingungen und ggf. Korrektur von Zielaussagen,
- Aufbau eines Berichtswesens zur Information der politischen Gremien über Umsetzungsstand bzw. veränderte Rahmenbedingungen und Zielsetzungen.
Die Fortschreibung soll weiterhin auf Basis des Dialogs zwischen Verwaltung, (Fach-)Öffentlichkeit und Politik erfolgen. Es ist daher eine Kommunikationsstrategie zu entwerfen, die die Kontinuität der Beteiligung über den laufenden Prozess Aachen*2030 hinaus gewährleistet und die Fortschreibung des Masterplans stetig begleitet.
Ein Schwerpunkt dieser Kommunikationsstrategie sollte die Gewährleistung einer regelmäßigen Abstimmung der Aktivitäten unterschiedlicher Ressorts der Stadt Aachen in Bezug auf ihre stadtentwicklungsrelevanten Ziele und Wirkungen sein.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen und den Bericht zum Masterplan zur Kenntnis und beschließt den Masterplan als Ausdruck eines gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption.
Der Rat beschließt, den Masterplan als städtebauliche Entwicklungskonzeption in der Bauleitplanung zu berücksichtigen (gemeindliche Selbstbindung i.S.d. §1 (6), Nr.11 BauGB) und als ersten Schritt der Umsetzung die räumlich darstellbaren Zielaussagen in den im Anschluss an den Masterplan neu aufzustellenden Flächennutzungsplan zu überführen.
Der Rat beauftragt die Verwaltung außerdem, innerhalb des kommenden Jahres eine Konzeption zur Fortschreibung des Masterplans und Verstetigung des Prozesses zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Zur Steuerung der Umsetzung sowie zur Fortschreibung der strategischen Ziele sind folgende Bausteine zu erarbeiten:
- Benennung von Verantwortlichkeiten und Ermittlung von erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen,
- Aufbau einer Struktur zur regelmäßige Kontrolle der Rahmenbedingungen und ggf. Korrektur von Zielaussagen,
- Aufbau eines Berichtswesens zur Information der politischen Gremien über Umsetzungsstand bzw. veränderte Rahmenbedingungen und Zielsetzungen.
Die Fortschreibung soll weiterhin auf Basis des Dialogs zwischen Verwaltung, (Fach-)Öffentlichkeit und Politik erfolgen. Es ist daher eine Kommunikationsstrategie zu entwerfen, die die Kontinuität der Beteiligung über den laufenden Prozess Aachen*2030 hinaus gewährleistet und die Fortschreibung des Masterplans stetig begleitet.
Ein Schwerpunkt dieser Kommunikationsstrategie sollte die Gewährleistung einer regelmäßigen Abstimmung der Aktivitäten unterschiedlicher Ressorts der Stadt Aachen in Bezug auf ihre stadtentwicklungsrelevanten Ziele und Wirkungen sein.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Der Flächennutzungsplan von 1980 basiert auf mittlerweile überholten Daten und Prognosen aus den 1970er Jahren und wurde bereits mehr als 70-mal geändert. Die Verwaltung wurde daher, insbesondere vor dem Hintergrund sich abzeichnender demografischer und klimatischer Veränderungen, in der Sitzung des Planungsausschusses im Juni 2008 beauftragt, die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans durch ein externes Büro vorzubereiten.
Dabei sollten die im Rahmen des Leitplan- (heute Masterplan-) Prozesses bereits erarbeiteten Überlegungen wie auch die bestehenden Fachplanungen und Konzepte integriert werden. Besonderer Wert wurde außerdem auf die umfassende Einbindung der Öffentlichkeit gelegt.
Nach der europaweiten Ausschreibung zur Erstellung eines Leitplans / Masterplans zur strategischen Stadtentwicklung und Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wurde das Büro für Kommunal- und Regionalplanung (BKR) Castro & Hinzen aus Aachen im März 2010 mit der Erstellung der eng miteinander verzahnten Planwerke beauftragt. Für den Bereich der Kommunikation ist das Büro BKR dabei eine Kooperation mit Herrn Prof. Klaus Selle vom Lehrstuhl für Planungstheorie und Stadtentwicklung der RWTH Aachen (pt) eingegangen.
Ziel
Mit dem Masterplan liegt nun das erste Planwerk des Projektes Aachen*2030 vor (siehe Anlage). Der Masterplan integriert die Zielsetzungen der verschiedenen Handlungsfelder der Stadtentwicklung und soll als städtebauliche Entwicklungskonzeption Orientierung, Leitlinien und Impulse für die nächsten beiden Jahrzehnte geben.
Die räumlich darstellbaren Zielaussagen des Masterplans sollen in den im Anschluss an den Masterplan neu aufzustellenden Flächennutzungsplan überführt werden (siehe auch Ausblick).
Begleitet wird das Projekt Aachen*2030 von einer Lenkungsgruppe unter Vorsitz des Oberbürgermeisters. Der Lenkungsgruppe, die im Prozess strategisch-steuernde Aufgaben wahrnimmt, gehören neben den planungspolitischen Sprechern der Ratsfraktionen die Dezernentin für Planung und Umwelt (Dez. III) sowie die Leitungen der Fachbereiche Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61) und Umwelt (FB 36) an.
Prozess Aachen*2030
Die Erarbeitung von Masterplan und Flächennutzungsplan wurde als mehrstufiger kooperativer Prozess angelegt, in dem sowohl die Verwaltung als auch die (Fach-) Öffentlichkeit und Politik intensiv beteiligt wurden.
In regelmäßigen Verwaltungswerkstätten wurden die verschiedenen Dienststellen der Stadtverwaltung in den Planungsprozess eingebunden und insbesondere die räumlichen Aspekte der verschiedenen Fachplanungen in den Masterplan integriert und erörtert.
Die (Fach-) Öffentlichkeit wurde bislang in zwei großen Fachforen am Projekt Aachen*2030 beteiligt. Nachdem in einem ersten Fachforum im November 2010 die Rahmenbedingungen für die Stadtentwicklung in Aachen erörtert worden waren, fand im Oktober 2011 ein zweites Fachforum statt, in dem die Arbeitsergebnisse vorgestellt und diskutiert wurden. Die Bürgerinnen und Bürger hatten speziell im Rahmen der Stadtteilwerkstätten im Sommer 2011 Gelegenheit, ihre Anregungen in den Prozess einzubringen. Die politischen Vertreter der Bezirke und die Bezirksamtsleiterinnen und -leiter wurden in einem gemeinsamen Bezirksforum über die Ergebnisse der Stadtteilwerkstätten informiert.
Im Rahmen der Gespräche unter Nachbarn wurden außerdem die Vertreter der umliegenden Gemeinden sowie die Bezirksregierung prozessbegleitend über die Planungen informiert. Darüber hinaus fanden im Rahmen von sogenannten Fokusgruppen und Fachgesprächen zahlreiche Erörterungen mit den verschiedenen Fachleuten aus der Verwaltung sowie mit Vertretern aus Hochschulen, Politik, Wirtschaft und Landwirtschaft statt.
Im Planungsausschuss wurde zuletzt am 21.07.2011 der Sachstand vorgestellt, am 23.08.2012 wurde in einer großen fraktionsübergreifenden Informationsveranstaltung über den aktuellen Planungsstand sowie die nächsten Schritte informiert.
Im Vorfeld der Beratungen werden die Fraktionen noch einmal einzeln durch die Verwaltung über den Masterplan informiert werden. Im Rahmen der Beratungen zum Masterplan im Planungsausschuss (PLA), Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz (AfUK) und Mobilitätsausschuss (MobA) erfolgt jeweils eine Präsentation durch das beauftragte Büro.
Zum Verständnis des komplexen Masterplans wird im Folgenden auf dessen Aufbau und Struktur näher eingegangen.
Masterplan - die Grundzüge
Der Masterplan beschreibt die Perspektiven und Leitlinien für die räumliche Entwicklung der Stadt Aachen. Dabei werden die Maßnahmen der verschiedenen Handlungsfelder der Stadtentwicklung im Zusammenhang dargestellt, räumliche Schwerpunkte gesetzt und strategische Leitprojekte identifiziert.
Zunächst wurden die Ausgangs- und Rahmenbedingungen für die Aachener Stadtentwicklung vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Veränderungen in den Bereichen Gesellschaft, Wirtschaft, Technologie und Klimawandel analysiert. Bestehende Planungen und Konzepte für die verschiedenen Themen und Räume wurden aufgearbeitet und aktualisiert, so dass anschließend die Eckpunkte für die weitere Entwicklung der Stadt herausgearbeitet werden konnten.
Der Masterplan setzt das Ziel, Aachen als attraktive, lebendige und tolerante Stadt zu erhalten und weiter zu entwickeln. Dazu werden im Masterplan 11 Leitlinien formuliert, die den Rahmen für zukünftiges Handeln abstecken:
1. Die Qualitäten der Wissenschafts- und Technologiestadt im Kontext der Gesamtstadt nachhaltig fortentwickeln und sichtbar machen.
2. Attraktive Arbeitsplätze und stabile Beschäftigungsverhältnisse erhalten / schaffen; den Arbeitsmarkt in der Grenzregion durchlässig entwickeln.
3. Eine moderne, ressourceneffiziente und umweltschonende Infrastruktur vorhalten.
4. Wohnbevölkerung, Arbeitsbevölkerung und Hochschulabsolventen dauerhafter an den Standort Aachen binden.
5. Wohnungsmarkt und Infrastruktur auf den demografischen Wandel und auf neue Zielgruppen vorbereiten / Qualitätssprung.
6. Eine hohe Wohn- und Lebensqualität in allen Stadtteilen gewährleisten (Grün-, Mobilitäts- und Versorgungsangebote, Kultur-, Sport- und Freizeitangebote).
7. Sozial benachteiligte Gruppen integrieren und frühzeitig qualifizieren.
8. Das historische Erbe in eine neue Zeit überführen.
9. Das Naturkapital und die Kulturlandschaften der Stadt bewahren und entwickeln; das Element Wasser in der Stadt sichtbar / erlebbar machen.
10. Modellstadt für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel (Mobilität, Energieversorgung, Gebäude).
11. Die gemeinsamen Stärken von Stadt und Region ausbauen und die europäische / euregionale Dimension stärken Aachen als euregionales Oberzentrum profilieren.
Diese Leitlinien nachhaltiger Stadtentwicklung in Aachen werden im Masterplan in 10 Handlungsfeldern konkretisiert.
Wohnen: Qualitätsoffensive Wohnen
Wirtschaft: moderne Wirtschaft auf erprobten Standorten
Hochschulen: Wissenschaftsstadt Aachen
Lebensumfeld: Lebensumfeld - Lebensvielfalt
Mobilität: clever mobil
Stadt-Bau-Kultur: Tradition und Baukultur in einer attraktiven Stadt
Freiraum: grüne Finger - grüne Inseln
Natur und Umwelt: menschenwürdige Umwelt und Lebensraumvielfalt
Klimaschutz, Klimaanpassung: KlimaAktiv
Kooperation in der Region: stark mit der Region
Die räumlich darstellbaren Aussagen der einzelnen Handlungsfelder sind jeweils in einer thematischen Karte dargestellt, die sowohl durch textliche Erläuterungen als auch durch Zielübersichten in tabellarischer Form ergänzt werden. Für jedes Handlungsfeld werden im Masterplan Projekte (Leitprojekte, Projektideen) benannt, die für die Umsetzung der formulierten Zielsetzungen stehen.
Abgeleitet aus diesen gesamtstädtischen Zielsetzungen werden teilräumliche Konkretisierungen für nachfolgende Schwerpunkträume vorgestellt, in denen sich nutzungsstrukturelle und andere Probleme konzentrieren, die durch integrative Lösungsstrategien und Nutzung von Synergien zu überwinden sind.
Burtscheid: vom Kurviertel zum modernen Gesundheitszentrum
Bahnhofsviertel: das Entree für Aachen und die Euregio
Östliche Innenstadt: neue Impulse
Ortszentrum Haaren: klimafit
Stadtumbau Preuswald
Ringe und Radialen: Wege um und in die Stadt
Die Inhalte des Masterplans sind aufgrund ihrer Komplexität nur bedingt für die öffentliche Vermittlung geeignet, daher wurden sie in den sogenannten Aachen*Akzenten gebündelt:
AACHEN*Excellent: Wissenschaft und Wirtschaft als Motor der Stadtentwicklung
AACHEN*Urban: Vielfalt in der kompakten, familienfreundlichen Stadt
AACHEN*ErbeModern: verbindet Kulturlandschaft, Tradition und Moderne
AACHEN*EuRegional: stark mit der Region
AACHEN*KlimaAktiv: engagiert für Umwelt und Klima
Darüber hinaus wurden in den Stadtteilwerkstätten Vorschläge entwickelt, die auf Ebene der Bezirke wichtige Maßnahmen darstellen, um die Identität der Stadtteile zu wahren, das historische Erbe zu achten und eine hohe Wohn- und Lebensqualität sicherzustellen.
Für die Stadtentwicklung in Aachen ergeben sich aus dem Masterplan folgende Handlungserfordernisse:
1. Leitprojekte konsequent fortführen und umsetzen.
2. Ergänzende Maßnahmen und Projekte in Schwerpunkträumen in Gang setzen.
3. Raum- und fachplanerische Grundlagen weiterentwickeln.
4. Die Verständigung über Aachener Stadtentwicklung fortsetzen.
5. Den Masterplan als nachhaltigen Prozess gestalten und umsetzen.
Ausblick
Die Aussagen des Masterplans sind komplex und differenziert, sie stellen damit eine fundierte fachliche Grundlage für die weitere Arbeit in den Handlungsfeldern der Stadtentwicklung dar. Als erster Schritt der Umsetzung sollen die räumlich darstellbaren Zielaussagen des Masterplans in den neu aufzustellenden Flächennutzungsplan überführt werden. Für diese Aufgabe stehen Haushaltmittel auf dem PSP-Element Masterplan/Flächennutzungsplan 4-090 101-902-4 (Sachkonto 5291 0000) zur Verfügung. Der Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplans wird voraussichtlich im Frühjahr 2013 vorliegen.
Doch auch die darüber hinaus gehenden Aufgaben und Ziele müssen weiter verfolgt werden. Für die Fortschreibung des Masterplans und die Verstetigung des Prozesses ist daher ein Konzept zu erarbeiten, dessen Basis die Fortsetzung des Dialogs zwischen Verwaltung, (Fach-) Öffentlichkeit und Politik sein sollte.
Zur Steuerung der Umsetzung sowie zur Fortschreibung der strategischen Ziele sollen dabei folgende Bausteine ausgearbeitet werden:
- Benennung von Verantwortlichkeiten und Ermittlung von erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen (ggf. neuer Aufgabenbereich für die Verwaltung),
- Aufbau einer Struktur zur regelmäßigen Kontrolle der Rahmenbedingungen und ggf. Korrektur von Zielaussagen,
- Aufbau eines Berichtswesens zur Information der politischen Gremien über Umsetzungsstand bzw. veränderte Rahmenbedingungen und Zielsetzungen.
Das Konzept zur Fortschreibung des Masterplans soll im Laufe des Jahres 2013 von der Verwaltung erarbeitet und dem Planungsausschuss und dem Rat zum Beschluss vorgelegt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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