Entscheidungsvorlage - FB 40/0146/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuausrichtung der Arbeit des Euregionalen Medienzentrums
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Schule
- Verfasst von:
- FB 45/500
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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20.11.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Zustimmung der StädteRegion Aachen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen, dem damaligen Kreis Aachen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens den veränderten Gegebenheiten anzupassen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangssituation
1999 wurde zwischen der Stadt Aachen, dem damaligen Kreis Aachen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens ein Medienverbund beschlossen und das Euregionale Medienzentrum gebildet, um die Schulen im Städteregionsgebiet mit audiovisuellen Lehrmitteln (Medien und Geräte) zu versorgen.
Die Grundlage zur Organisation der Medienzentren in NRW ist aus dem §79 SchulG abzuleiten:
Der Schulträger ist verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. ( ).
Für die Versorgung der Schulen stellen die Medienzentren die günstigste Organisationsform dar.
Dieser Einrichtung stellt das Land die pädagogische Ressource der Medienberater zur Verfügung.
Die heutige Medienwelt stellt die Arbeit der Medienzentren vor neue Herausforderungen.
Die Veränderungen im Bereich der audiovisuellen Medien und Geräte durch technische Entwicklungen im Verlaufe der letzten Jahre hin zur DVD und Onlinedistribution von Medien (Downloadverfahren über einen Medienserver direkt durch den Nutzer) und einer hierdurch veränderten Ausleihfrequenz von Medien und Geräten verlangen nach einer Anpassung der Tätigkeiten in diesen Aufgabenfeldern.
2. Künftige Ausrichtung
Die zunehmenden Anforderungen an die Qualität von Unterricht aber auch die sich erweiternden Möglichkeiten elektronischer Distribution machen die Weiterentwicklung des Medienzentrums zur Medienagentur notwendig. Hierbei stellen die im Folgenden aufgeführten Dienstleistungen die zukünftigen Schwerpunkte der Arbeit des Medienzentrums dar.
a) Intensivierung der medienpädagogischen Aus-, Fort- und Weiterbildung in enger Zusammenarbeit mit den Medienberatern des Landes
b) noch stärkere Wahrnehmung der Dienstleistung der Medienberatung für Lehrer, Schüler und sonstige Multiplikatoren. Insbesondere sollen auch möglichst alle Schulen bei der Erstellung von Medienkonzepten unterstützt werden.
c) Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit z.B. in Form von regelmäßigen Informationsveranstaltungen für Schüler, Eltern und Lehrer zu aktuellen Fragen im Umgang mit modernen Medien und Kommunikationstechniken. Beispiele:
- Was gebe ich im Internet über mich preis?
- Google weiß alles!
- Umgang mit sozialen Netzwerken (Facebook, Twitter)
- sinnvoller Umgang mit Handys
d) Verstärkte Kooperation zwischen Medienzentrum und Jugendpflege im Sinne eines präventiven Kinder- und Jugendmedienschutzes, z.B. durch Fachtagungen zum Thema Gewalt im Internet, Veranstaltungen zu Cybermobbing, etc., Ausweitung der außerschulischen Kinder-, Jugend- und Medienarbeit inklusive der Schulung und Unterweisung von Erzieherinnen und OGS-Mitarbeitern sowie den Mitarbeitern der offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen. Beispiel: Ferienspielaktionen.
e) Weiterhin Versorgung der schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen mit audiovisuellen Bildungsmedien; Versorgung von:
- Kinder- und Jugendeinrichtungen
- gemeinnützigen Institutionen und Einrichtungen, Hochschulen und Fachhochschulen
- Verwaltungseinrichtungen der Stadt und der Städteregion Aachen und gemeinschaftseigenen Einrichtungen
- Privatpersonen mit einem besonderen Interesse
Zur Versorgung gehört auch die Weiterführung der Online-Mediendistribution in Form des NRWweiten EDMOND- Systems (Elektronische Distribution von Medien on Demand).
f) Beibehaltung des technischen Supports
Dies beinhaltet die Reparatur und Beschaffung von audiovisuellen Geräten und den Geräteverleih im Einzelfall für Schulträger und Verwaltungseinrichtungen. Ebenso die fachtechnische Beratung bei der Nutzung von Online-Medien. Darüber hinaus die Unterstützung des Schulträgers und der Schulen bei der Beschaffung und Nutzung interaktiver Whiteboards sowie die Unterweisung von Lehrerinnen und Lehrern in der sinnvollen Nutzung interaktiver Tafeln.
g) Audiovisuelle Dokumentation und Zusammenstellung von Dokumentationen über regional relevante Ereignisse.
h) Vertiefung der Zusammenarbeit mit der Regio-IT Aachen im Projekt EDV in Schulen
Nach Auswertung der statistischen Daten (siehe Anlage) erscheint es angemessen und notwendig, künftig den händischen Verleih von Medien, sowie den Transport von Medien in das Gebiet der StädteRegion einzustellen und insoweit auf einen Versand der Medien durch postalische Zustellung umzusteigen.
3. Konsequenzen / finanzielle Folgen
Die Deutschsprachige Gemeinschaft beteiligt sich mit einer jährlichen Pauschale in Höhe von 10.200,00 . Die Restkosten tragen die Stadt Aachen mit 55% und die StädteRegion mit 45%. Nach dem Haushaltsplan für das Jahr 2010 belief sich der Gesamtaufwand auf 410.900,00. Es entfielen auf die Stadt Aachen 220.385,00 und auf die StädteRegion 180.315,00.
Der Verzicht auf die händische Ausleihe von Medien beinhaltet einerseits den Wegfall von mehr als 11.000 Ausleihevorgängen jährlich und in der Folge eine Reduzierung von Planstellen im Bereich des Medien- und Geräteverleihs und der Medienprüfung.
Der jetzige Medientransportdienst in das Gebiet der StädteRegion sollte durch die postalische Zustellung der Medien ersetzt werden. Diese Umstellung würde an Postgebühren nach dem hochgerechneten Stand für 2013 für Hin- und Rücktransport rd. 5.000,00 betragen.
Ebenso könnte dann eine Reduzierung der benötigten Räumlichkeiten im Gebäude Blücherplatz um zwei Räume mit dem Volumen von insgesamt 53qm vorgenommen werden.
Daraus errechnet sich voraussichtlich
a) eine Personalkostenreduzierung um 100.00,00 jährlich,
b) eine Transportkostenreduzierung, stattdessen postalische Zustellung, um 5.000,00 jährlich,
c) eine Einsparung bei der Raumnutzung, Energiekosten etc. von ca. 19.000,00 jährlich.
Hieraus ergibt sich ein Gesamtsparvolumen von rd. 124.000,00. Gemäß der derzeitigen Kostenverteilung zwischen Stadt und StädteRegion (55 zu 45 v. H.) würde dies eine Einsparung für die Stadt Aachen von jährlich rd. 68.200,00 (StädteRegion 55.800,00 ) ergeben.
4. Abstimmung mit Partnern
Die formulierten Veränderungen wurden im Vorfeld mit der StädteRegion Aachen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens am 18.10.2012 besprochen.
Die Partner waren sich über die erfolgreiche Arbeit des Medienverbundes einig, betonten aber die Notwendigkeit einer Neuausrichtung der Arbeit, bedingt durch gesellschaftliche Veränderungen und einem anderen Verhalten bei der Nutzung audiovisueller Medien (s. Punkt 2)
Es bestand zwischen allen Teilnehmern Konsens darüber, dass der bisherige Medienverbund auch im Falle einer Neuausrichtung erhalten bleiben soll. Der Vertreter der Deutschsprachigen Gemeinschaft sagte, eine zeitnahe Entscheidung der Regierung zu. Er betonte, dass für die Deutschsprachige Gemeinschaft der Erhalt solcher grenzüberschreitender Projekte, wie der Medienverbund von herausragender Bedeutung sei.
5. Zeitlicher Ablauf
Der Schulausschuss der StädteRegion wird sich in seiner Sitzung am 21.11.2012 mit der Thematik befassen.
Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird zeitnah ebenfalls ihre abschließende Entscheidung mitteilen.
Die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung kann formell frühestens zum 01.01.2015 geändert werden. Es bestand Einvernehmen zwischen den Partnern darüber, dass als Termin für eine Veränderung der 01.08.2013 angestrebt werden soll.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen Reduzierung der laufenden Kosten um voraussichtlich jährlich 124.000,00 (davon Stadt 68.200,00 , StädteRegion 55.800,00 ) | ||||||
investive Auswirkungen | Ansatz 2012 | fortgeschriebener Ansatz 2012 | Ansatz 2013 ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2012 | fortgeschriebener Ansatz 2012 | Ansatz 2013 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2013 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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54,2 kB
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