Entscheidungsvorlage - FB 61/0735/WP16-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 941 sowie den als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag zur Kenntnis.

 

Der Rat beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Darüber hinaus beschließt er den Bebauungsplan Nr. 941 – Eupener Straße/ Höfchensweg – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Eupener Straße, Höfchensweg und Haus Eich gemäß §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlagen

FB 61/0627/WP16 – Bericht über das Ergebnis der Bürgerinformation, Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

FB 61/0627/WP16-1 – Offenlagebeschluss

FB 61/0735/WP16 – Bericht über das Ergebnis der Offenlage

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Der Planungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 14.04.2011 die Erarbeitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet – Eupener Straße/ Höfchensweg, nachdem ein privates Wettbewerbsverfahren durchgeführt worden war, aus dem der Entwurf des Büros Mronz + Schaefer Architekten als Sieger hervorgegangen war. Am 25.05.2011 schloss sich die Bezirksvertretung Aachen-Mitte einstimmig diesem Beschluss an.

 

Am 15.03.2012 nahm der Planungsausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragte sie, Gespräche mit dem Investor zu führen mit dem Ziel, eine Überarbeitung der Planung entsprechend der Empfehlungen des Architektenbeirats vorzunehmen, wobei insbesondere die Höhenentwicklung sich an der ursprünglichen Planung orientieren soll. Die überarbeitete Planung sollte sowohl im Architektenbeirat als auch im Planungsausschuss erneut vorgestellt werden. 

 

Nach Vorstellung und Diskussion des ursprünglichen Entwurfs im Architektenbeirat war die Hochbauplanung im Weiteren durch das Düsseldorfer Büro Rhode Kellermann Wawrowsky RKW bearbeitet worden. Die überarbeitete Planung wurde am 15.03.2012 sowie erneut am 19.04.2012 im Architektenbeirat vorgestellt.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfahl dem Planungsausschuss am 18.04.2012 einstimmig, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Nr. 941 - Eupener Straße/Höfchensweg - in der vorgelegten Fassung mit zwei Änderungen zu beschließen. 

Der Planungsausschuss beschloss am 19.04.2012 gem. § 3 Abs. 2 BauGB einstimmig die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach §13a BauGB Nr. 941 – Eupener Straße/ Höfchensweg – in der vorgelegten Fassung mit zwei Änderungen.

 

Während der öffentlichen Auslegung, die in der Zeit vom 29.05.2012 bis einschließlich 02.07.2012 stattfand, haben fünf Bürgerinnen und Bürger ihre Eingabe zur Planung gemacht.

Parallel wurden 22 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt, wovon sechs eine Anregung zur Planung abgegeben haben.

 

Am 07.11.2012 hat die Bezirksvertretung Aachen-Mitte in ihrer Sitzung nach entsprechender Beratung den Beschluss gefasst, dem Rat zu empfehlen, diesen Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.

Der Planungsausschuss hat sich am 08.11.2012 mit dem Ergebnis der Offenlage beschäftigt und dem Rat der Stadt ebenfalls empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 941 – Eupener Straße/ Höfchensweg – im Stadtbezirk Aachen Mitte für den Bereich zwischen Eupener Straße, Höfchensweg und Haus Eich als Satzung zu beschließen.

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Anlagen

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