Entscheidungsvorlage - FB 61/0774/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 26.400€ beim PSP-Element 5-120102-900-02300-600-1 - Kostenart 78520000 – Sportpark Soers Fußgängerbrücke –  zu erteilen.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 26.400€ beim PSP-Element 5-120102-900-02300-600-1 - Kostenart 78520000 – Sportpark Soers Fußgängerbrücke –  zu erteilen.

 

Der Rat der Stadt Aachen erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 26.400€ beim PSP-Element 5-120102-900-02300-600-1  - Kostenart 78520000 – Sportpark Soers Fußgängerbrücke.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Für die Fertigstellung der Fußgängerbrücke an der Krefelder Straße standen für das Haushaltsjahr 2012 noch 362.460,40 € zur Verfügung.

 

Während der Bauzeit ergaben sich Nachträge, die im Wesentlichen durch eine Verbesserung der Stahl- und Betonbaugüte brachte.

Durch eine Erhöhung der Auftragssumme der gesamten Aufträge aller Gewerke haben sich die Ingenieurhonorargrundlagen erhöht. Hinzu kamen Ingenieurleistungen für Maßnahmen, die ursprünglich nicht vorgesehen waren; hier sind insbesondere umfangreichere Kampfmittelräumungsmaßnahmen und Leistungen für den Blitzschutz zu nennen.

 

Es gelang zunächst, diese Mehrkosten durch Einsparungen an anderer Stelle zu kompensieren.

 

Im Laufe des Jahres wurde entschieden, die Brücke mit einem ursprünglich nicht vorgesehenen  Anstrich zu versehen, der durch eine spezielle Beschichtung erhöhten Graffiti-Schutz bieten und damit die zukünftigen Unterhaltungskosten erheblich reduzieren soll. Die Kosten für diesen Anstrich beliefen sich auf rd. 60.000€, die nur noch zum Teil durch das vorhandene Budget abgedeckt waren.

 

Durch Verfügung der Kämmerin wurden 29.900€ überplanmäßig bereit gestellt, zur Deckung wurde das PSP-Element 5-120102-000-02100-300-1, Metzgerstraße, Ausbau Feldstraße – Schlachthof herangezogen, da diese Maßnahme aufgrund mangelnder Personalkapazität in 2012 nicht ausgeführt werden kann.

 

In der Zwischenzeit hat sich heraus gestellt, dass die Gebühren für den Prüfstatiker durch die Komplexität des Bauwerks höher ausfallen als erwartet.

 

Damit ist die noch ausstehende Ausführung der Beschichtung der Lauffläche im Budget nicht mehr komplett abgedeckt.

 

Zudem hat die mit der Beschichtung der Lauffläche der Brücke beauftragte Firma einen Nachtrag für zusätzlich erforderliche Leistungen gestellt. Da dies zu einer weiteren erheblichen Überschreitung des Budgets geführt hätte, wurde mit der Firma vereinbart, dass die gesamte Leistung aus dem Vertrag gekündigt wird. Mit dem Geld, das aus dieser Vertragskündigung frei wird, soll eine Firma beauftragt werden, die ein Verfahren angeboten hat, das insgesamt deutlich günstiger ist. Leider führt auch dieses Angebot zu einer (geringeren) Überschreitung des Budgets, das neue Verfahren bietet jedoch zusätzlich den Vorteil, dass es geringere Anforderungen an die Witterungsverhältnisse bei Verarbeitung stellt. Für das ursprüngliche Verfahren waren vier aufeinander folgende warme Sonnentage erforderlich.

 

Nach Aussage des Stadtbetriebs muss die Beschichtung vor dem Winter aufgebracht werden, da dies die Brücke erheblich widerstandsfähiger macht und hierdurch zu erwartende notwendige Unterhaltungsmaßnahmen voraussichtlich erst Jahre später anfallen als ohne Beschichtung.

 

Insgesamt ergibt sich ein Mehrbedarf an Mitteln in Höhe von 26.400€.

 

Die Deckung des o. g.  Mehrbedarfs kann aus folgendem PSP-Element, auf denen Mittel zur Verfügung stehen, die in diesem Jahr nicht oder nicht vollständig benötigt werden, erfolgen:

 

PSP-Element: 5-120102-400-00100-300-1

Albert-Einstein-Straße, Umbau und Erneuerung                                                                                    26.400 €

Diese Maßnahme kann aufgrund mangelnder Personalkapazität in 2012 nicht durchgeführt werden.

 

Da mit der erneuten Bereitstellung zusätzlich zu den bereits genehmigten überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 29.900€  die Erheblichkeitsgrenze gem. § 83 GO NW überschritten wird, ist vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2012

Fortgeschrie-be­ner Ansatz 2012

Ansatz 2013 ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 2013 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

129.600,00

129.600,00

0

0

342.600,00

342.600,00

Auszahlungen

362.460,40

418.760,40

0

0

2.302.690,00

2.358.990,00

Ergebnis

232.860,40

289.160,40

0

0

1.960.090,00

2.016.390,00

+ Verbesserung /

-Verschlechterung

-56.300

0

 

 

 

Deckung ist gegeben

 

Deckung ist gegeben

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2012

Fortgeschrieb­ener Ansatz 2012

Ansatz 2013 ff.

Fortgeschrie-

bener Ansatz 2013 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben

 

Deckung ist gegeben

 

 

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